Veröffentlicht am 16. September 2026 · Lesezeit etwa 7 Minuten
Beim Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gibt es nicht nur eine Zahlung. Es fallen zwei voneinander unabhängige Posten an, und ohne die vollständige Zahlung beider wird der Antrag nicht abgeschlossen. Das häufigste Problem unserer Mandantinnen und Mandanten besteht darin, dass sie beide Posten für eine einzige Zahlung halten und nur einen davon einzahlen.
Kartengebühr und Verwaltungsgebühr sind nicht dasselbe
Die Gebühr für das Aufenthaltsdokument — umgangssprachlich Kartengebühr — ist das Entgelt für die physische Aufenthaltskarte, die Ihnen ausgehändigt wird. Sie hängt nicht von der Dauer ab; bei einer einjährigen Erlaubnis fällt derselbe Posten an wie bei einer dreijährigen.
Die Verwaltungsgebühr dagegen bemisst sich nach der Dauer und der Art der Erlaubnis. Die Gebühr für sechs Monate entspricht nicht der Gebühr für zwei Jahre. Bei einzelnen Arten der Aufenthaltserlaubnis und für Angehörige bestimmter Staaten kann auf der Grundlage der Gegenseitigkeit eine Gebührenbefreiung gelten; diese Befreiung wird während der Antragstellung im System angezeigt.
Wohin wird gezahlt?
Die Zahlung der Gebühr für das Aufenthaltsdokument erfolgt über den Kanal, auf den die Migrationsbehörde bei der Antragstellung verweist. In der Praxis gibt es drei Wege: die Kasse des Finanzamts, die Filiale oder das Online-Banking der Vertragsbanken sowie bei einzelnen Antragsarten den Zahlungsschritt im Antragssystem selbst.
Welcher Kanal offensteht, richtet sich nach der Art des Antrags und nach der Praxis der Provinz. Deshalb sollte die Zahlung vor dem Antragstermin nicht auf gut Glück über einen beliebigen Kanal erfolgen; vielmehr ist der Hinweis des Systems abzuwarten.
Bei der Zahlung ist die Ausländeridentifikationsnummer zwingend
Die Zahlung erfolgt auf die Ausländeridentifikationsnummer oder die Antragsnummer der antragstellenden Person. Wird die Nummer falsch eingegeben, wird das Geld zwar eingezogen, aber nicht der Akte zugeordnet — da die Zahlung im System nicht erscheint, bleibt der Antrag unvollständig. Die Berichtigung dieses Fehlers erfordert einen Berichtigungsantrag beim Finanzamt und kann Wochen dauern.
Wo reichen Sie den Beleg ein?
Der nach der Zahlung ausgestellte Beleg wird der Antragsakte beigefügt und beim Termin vorgelegt. Sie sollten das Original des Belegs aufbewahren und zusätzlich eine digitale Kopie auf Ihrem Telefon bereithalten; bis die Aufenthaltskarte in Ihren Händen ist, ist er der einzige Nachweis der Zahlung.
Das Bußgeld wegen eines Visumverstoßes ist von diesen Zahlungen getrennt
Wurde in der Vergangenheit die Visums- oder Aufenthaltsdauer überschritten, ist das wegen des Verstoßes festgesetzte Bußgeld ein von Kartengebühr und Verwaltungsgebühr vollständig getrennter Posten und wird über einen eigenen Kanal gezahlt. Dass das Bußgeld gezahlt wurde, bedeutet nicht, dass der Verstoß aus dem Register gelöscht ist; ist ein Sperrcode eingetragen, ist dies ein eigenes Verfahren.
Warum nennen wir hier keine Beträge?
Die Tarife für Kartengebühr und Verwaltungsgebühr werden jedes Jahr aktualisiert, und die Verwaltungsgebühr richtet sich zusätzlich nach Art und Dauer der Erlaubnis. Mandantinnen und Mandanten, die nach einem im Internet gefundenen Betrag des Vorjahres gezahlt haben, wurden wegen unvollständiger Zahlung vom Termin zurückgeschickt. Eine Zahl auf dieser Seite würde zu nichts anderem führen, als diesen Fehler zu erzeugen.
Was tun wir in diesem Schritt?
Im Vorgespräch berechnen wir gemeinsam den aktuellen Gesamtbetrag für Ihre Erlaubnisart und die beantragte Dauer; wir prüfen die Möglichkeit einer Befreiung und geben Ihnen schriftlich an, über welchen Kanal Sie zahlen und wie Sie die Nummer eingeben. Auch die Ablage des Belegs in der Terminakte prüfen wir.
Rechtsgrundlage
Die Vorschriften des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz zur Aufenthaltserlaubnis; das Gebührengesetz Nr. 492 sowie die jährlich aktualisierten Regelungen zur Gebühr für das Aufenthaltsdokument.
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.