Küçükçekmece / İstanbul — Beratung in der ganzen Türkei 0536 089 76 94 WhatsApp
BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

VT-03 Beratungsleistung

Beratung zur türkischen Staatsangehörigkeit

Aktenführung beim Erwerb durch Investition, Eheschließung und im allgemeinen Verfahren

Der Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ist im Türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 und in dessen Durchführungsverordnung geregelt. Die Staatsangehörigkeit kann durch Entscheidung der zuständigen Behörde im Wege des allgemeinen Antrags, durch Ehe mit einem türkischen Staatsangehörigen, im Rahmen von Ausnahmefällen wie dem Erwerb einer Immobilie oder einer Kapitalinvestition oder auf besonderen Wegen wie Adoption und Optionsrecht erworben werden.

Jeder Weg hat eigene Fristen, Unterlagen und Prüfverfahren; Anträge verzögern sich meist wegen fehlender Unterlagen, wegen Fehlern bei Apostille und Übersetzung oder wegen einer falschen Auslegung der Voraussetzungen. Wir von BKT bestimmen, welcher Weg für Sie in Betracht kommt, führen Apostille und beglaubigte Übersetzung der aus dem Ausland stammenden Unterlagen durch und begleiten Ihre Akte bis zum Ergebnis.

Für wen?

  • Ausländer, die durch den Erwerb einer Immobilie in der gesetzlich vorgesehenen Höhe einen Antrag auf dem Investitionsweg stellen möchten
  • Personen, die über eine Sachkapitalinvestition, eine Bankeinlage oder Beschäftigung im Rahmen der ausnahmsweisen Einbürgerung geprüft werden
  • Ausländer, die seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet sind und deren Ehe fortbesteht
  • Ausländer, die sich fünf Jahre ununterbrochen in der Türkei aufgehalten haben und die Voraussetzungen des allgemeinen Antragswegs erfüllen
  • Personen, die einen Antrag auf die Blaue Karte, auf das Optionsrecht oder auf den Wiedererwerb stellen
  • Personen, deren Antrag abgelehnt wurde und die ihre Akte erneut prüfen lassen möchten

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.

  • Pass und, falls vorhanden, die Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde oder Personenstandsregisterauszug; Nachweis über den Familienstand
  • Apostillevermerk oder konsularische Legalisation bei Dokumenten ausländischer Behörden
  • Beglaubigte Übersetzung und notarielle Beglaubigung aller fremdsprachigen Unterlagen
  • Auf dem Investitionsweg die Konformitätsbescheinigung und die Grundbucheinträge
  • Auf dem Eheweg die Heiratsurkunde und eine Erklärung über das Bestehen der ehelichen Gemeinschaft
  • Führungszeugnis und ärztliches Gutachten (in den Fällen, in denen es verlangt wird)

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. 1

    Bestimmung des Wegs

    Ihre Situation wird daraufhin bewertet, welcher Weg zur Staatsangehörigkeit in Betracht kommt, und es wird ein realistischer Zeitplan erstellt.

  2. 2

    Beschaffung der Auslandsdokumente

    Die Beschaffung von Unterlagen wie Geburtsurkunde, Familienstandsnachweis und Führungszeugnis sowie deren Apostillevermerk und beglaubigte Übersetzung werden erledigt.

  3. 3

    Eignung und Vorbereitungen

    Auf dem Investitionsweg wird das Verfahren zur Konformitätsbescheinigung betrieben, auf dem Eheweg die Vorbereitung auf die Prüfung der ehelichen Gemeinschaft.

  4. 4

    Antrag

    Die Akte wird bei der zuständigen Provinzdirektion oder bei der Auslandsvertretung eingereicht; die Nachverfolgung erfolgt über die Antragsnummer.

  5. 5

    Prüfung und Ergebnis

    Die Phasen Gespräch, Ermittlung und Prüfung werden verfolgt; nach der Entscheidung beraten wir zu den Eintragungen im Personenstandsregister.

Häufige Fehler

  • Im Ausland ausgestellte Unterlagen ohne Apostillevermerk in die Türkei mitbringen
  • Die Übersetzung nicht von einem beeidigten Übersetzer anfertigen lassen und die notarielle Beglaubigung auslassen
  • Auf dem Eheweg nicht darauf vorbereitet sein, das Zusammenleben in ehelicher Gemeinschaft zu belegen
  • Den Investitionsbetrag zusagen, ohne die Voraussetzungen der Konformitätsbescheinigung geprüft zu haben
  • Nicht bemerken, dass Unterbrechungen der Aufenthaltserlaubnis die Fünfjahresfrist zunichtemachen

Rechtsgrundlage

Türkisches Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 und die Verordnung zur Durchführung des Türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Beratung zur türkischen Staatsangehörigkeit — häufige Fragen

Wann kann der Antrag auf Einbürgerung über die Ehe gestellt werden?

Die Ehe mit einem türkischen Staatsangehörigen muss seit mindestens drei Jahren bestehen und tatsächlich fortdauern. Nach dem Antrag wird geprüft, ob in ehelicher Gemeinschaft gelebt wird.

Muss man beim Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit aus der bisherigen ausscheiden?

Das türkische Recht lässt mehrfache Staatsangehörigkeit zu. Die Rechtsvorschriften Ihres eigenen Landes können die doppelte Staatsangehörigkeit jedoch beschränken; dies sollte bei den Behörden des betreffenden Landes bestätigt werden.

Wie viele Jahre darf die Immobilie bei der Einbürgerung über eine Investition nicht verkauft werden?

Für die der Konformitätsbescheinigung zugrunde liegende Immobilie wird im Grundbuch ein Vermerk eingetragen, dass sie drei Jahre lang nicht verkauft wird. Eine Übertragung vor Ablauf dieser Frist gefährdet den erworbenen Status.

Wie lange dauert der Antrag?

Die Dauer richtet sich nach dem Antragsweg, der Vollständigkeit der Akte und der Auslastung der Prüfstellen. Auf dem Investitionsweg ist das Verfahren in der Regel besser vorhersehbar, während die Prüfungsphase auf dem allgemeinen Weg und über die Ehe länger dauern kann.

Kann ich erneut beantragen, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Ist der Ablehnungsgrund behebbar, kann ein neuer Antrag gestellt werden; zudem ist der Verwaltungsrechtsweg möglich. Die Begründung richtig zu lesen, ist die wichtigste Phase für das Ergebnis des zweiten Antrags.

Was leisten wir in diesem Verfahren für Sie?

Mit anwaltlicher Unterstützung

In Akten, die eine rechtliche Bewertung erfordern, etwa bei Widerspruch, Verwaltungsklage oder Ablehnungsbescheid, arbeiten wir mit anwaltlicher Unterstützung.

Auf die Rechtsvorschriften gestützt

Wir nennen für jede Leistung ausdrücklich das zugrunde liegende Gesetz und die Verordnung: die Gesetze Nr. 6735, 6458 und 5901 sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Transparenz bei Ablauf und Honorar

Vor Beginn erhalten Sie die Unterlagenliste, die Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich.

Ein Ansprechpartner

Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen; Sie sprechen in jeder Phase mit derselben Person und verfolgen den Vorgang an einer Stelle.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.