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BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

VT-03 Beratungsleistung

Beratung zur türkischen Staatsangehörigkeit

Aktenführung beim Erwerb durch Investition, Eheschließung und im allgemeinen Verfahren

Der Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ist im Türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 und in dessen Durchführungsverordnung geregelt. Die Staatsangehörigkeit kann durch Entscheidung der zuständigen Behörde im Wege des allgemeinen Antrags, durch Ehe mit einem türkischen Staatsangehörigen, im Rahmen von Ausnahmefällen wie dem Erwerb einer Immobilie oder einer Kapitalinvestition oder auf besonderen Wegen wie Adoption und Optionsrecht erworben werden.

Der Weg zur Staatsangehörigkeit führt meist über eine langfristige Aufenthaltserlaubnis oder über die Ehe; im Ausland ausgestellte Personenstands- und Führungszeugnisunterlagen gehen in beglaubigter Übersetzung mit Vermerk in die Akte ein. Unmittelbar mit diesem Verfahren verbundene Seiten: Beratung zur Aufenthaltserlaubnis, Eheschließung mit Ausländern, Apostille und konsularische Beglaubigung und notariell beglaubigter Übersetzung.

Jeder Weg hat eigene Fristen, Unterlagen und Prüfverfahren; Anträge verzögern sich meist wegen fehlender Unterlagen, wegen Fehlern bei Apostille und Übersetzung oder wegen einer falschen Auslegung der Voraussetzungen. Wir von BKT bestimmen, welcher Weg für Sie in Betracht kommt, führen Apostille und beglaubigte Übersetzung der aus dem Ausland stammenden Unterlagen durch und begleiten Ihre Akte bis zum Ergebnis.

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten werden von Anfang bis Ende begleitet: Wir prüfen die Voraussetzungen für den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit anhand Ihrer Akte und legen den Weg gemeinsam fest.

Für wen?

  • Ausländer, die durch den Erwerb einer Immobilie in der gesetzlich vorgesehenen Höhe einen Antrag auf dem Investitionsweg stellen möchten
  • Personen, die über eine Sachkapitalinvestition, eine Bankeinlage oder Beschäftigung im Rahmen der ausnahmsweisen Einbürgerung geprüft werden
  • Ausländer, die seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet sind und deren Ehe fortbesteht
  • Ausländer, die sich fünf Jahre ununterbrochen in der Türkei aufgehalten haben und die Voraussetzungen des allgemeinen Antragswegs erfüllen
  • Personen, die einen Antrag auf die Blaue Karte, auf das Optionsrecht oder auf den Wiedererwerb stellen
  • Personen, deren Antrag abgelehnt wurde und die ihre Akte erneut prüfen lassen möchten

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.

  • Pass und, falls vorhanden, die Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde oder Personenstandsregisterauszug; Nachweis über den Familienstand
  • Apostillevermerk oder konsularische Legalisation bei Dokumenten ausländischer Behörden
  • Beglaubigte Übersetzung und notarielle Beglaubigung aller fremdsprachigen Unterlagen
  • Auf dem Investitionsweg die Konformitätsbescheinigung und die Grundbucheinträge
  • Auf dem Eheweg die Heiratsurkunde und eine Erklärung über das Bestehen der ehelichen Gemeinschaft
  • Führungszeugnis und ärztliches Gutachten (in den Fällen, in denen es verlangt wird)

Der Ablauf Schritt für Schritt

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    Bestimmung des Wegs

    Ihre Situation wird daraufhin bewertet, welcher Weg zur Staatsangehörigkeit in Betracht kommt, und es wird ein realistischer Zeitplan erstellt.

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    Beschaffung der Auslandsdokumente

    Die Beschaffung von Unterlagen wie Geburtsurkunde, Familienstandsnachweis und Führungszeugnis sowie deren Apostillevermerk und beglaubigte Übersetzung werden erledigt.

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    Eignung und Vorbereitungen

    Auf dem Investitionsweg wird das Verfahren zur Konformitätsbescheinigung betrieben, auf dem Eheweg die Vorbereitung auf die Prüfung der ehelichen Gemeinschaft.

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    Antrag

    Die Akte wird bei der zuständigen Provinzdirektion oder bei der Auslandsvertretung eingereicht; die Nachverfolgung erfolgt über die Antragsnummer.

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    Prüfung und Ergebnis

    Die Phasen Gespräch, Ermittlung und Prüfung werden verfolgt; nach der Entscheidung beraten wir zu den Eintragungen im Personenstandsregister.

Wege zur türkischen Staatsangehörigkeit

Die Wege zur türkischen Staatsangehörigkeit sind im Gesetz Nr. 5901 über die türkische Staatsangehörigkeit jeweils gesondert geregelt und nicht austauschbar. Jeder Weg hat eigene Voraussetzungen, eine eigene Dokumentenliste und ein eigenes Prüfverfahren; die drei folgenden Wege decken nahezu alle Fälle ab, die in unser Büro kommen.

Antrag auf dem allgemeinen Weg

Die Voraussetzungen für einen Antrag auf die türkische Staatsangehörigkeit auf dem allgemeinen Weg sind in Artikel 11 des Gesetzes aufgeführt. Grundvoraussetzung dieses Artikels ist ein ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren in der Türkei, zurückgerechnet vom Antragsdatum. Daneben wird verlangt, volljährig und urteilsfähig zu sein, den Entschluss zur Niederlassung in der Türkei durch das eigene Verhalten zu bestätigen, keine Krankheit zu haben, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt, einen guten Leumund zu besitzen, Türkisch auf einem Niveau zu sprechen, das die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, über ein Einkommen oder einen Beruf zu verfügen, das den eigenen Unterhalt und den der unterhaltsberechtigten Angehörigen sichert, und kein Hindernis im Hinblick auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darzustellen.

Die Erfüllung all dieser Voraussetzungen begründet für sich genommen keinen Anspruch auf die Staatsangehörigkeit; der Verwaltung bleibt ein Ermessensspielraum. Nach Absatz 2 desselben Artikels kann von der antragstellenden Person außerdem verlangt werden, aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit auszuscheiden. Das sind die beiden Punkte, die bei einer Ablehnung am meisten überraschen.

Antrag durch Eheschließung

Der zweite Weg ist die Eheschließung. Ausländer, die seit mindestens drei Jahren mit einer türkischen Staatsangehörigen oder einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet sind und deren Ehe zum Zeitpunkt der Antragstellung fortbesteht, können diesen Weg wählen. Zusätzlich müssen sie in familiärer Gemeinschaft leben, keiner mit der ehelichen Gemeinschaft unvereinbaren Tätigkeit nachgehen und kein Hindernis im Hinblick auf die nationale Sicherheit darstellen.

Antrag auf dem Ausnahmeweg und durch Investition

Der dritte Weg ist die Staatsangehörigkeit im Ausnahmeweg, die durch Entscheidung des Staatspräsidenten verliehen wird. Auch die Staatsangehörigkeit durch Investition stützt sich auf einen Buchstaben dieses Weges. Die Investitionsbeträge werden nicht im Gesetz, sondern in der Durchführungsverordnung festgelegt und ändern sich im Lauf der Zeit; deshalb nennen wir auf dieser Seite keine Zahlen. Im Erstgespräch prüfen wir gemeinsam den für Ihre geplante Investitionsart geltenden Betrag und teilen Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.

Häufige Fehler

  • Im Ausland ausgestellte Unterlagen ohne Apostillevermerk in die Türkei mitbringen
  • Die Übersetzung nicht von einem beeidigten Übersetzer anfertigen lassen und die notarielle Beglaubigung auslassen
  • Auf dem Eheweg nicht darauf vorbereitet sein, das Zusammenleben in ehelicher Gemeinschaft zu belegen
  • Den Investitionsbetrag zusagen, ohne die Voraussetzungen der Konformitätsbescheinigung geprüft zu haben
  • Nicht bemerken, dass Unterbrechungen der Aufenthaltserlaubnis die Fünfjahresfrist zunichtemachen

Rechtsgrundlage

Türkisches Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 und die Verordnung zur Durchführung des Türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Beratung zur türkischen Staatsangehörigkeit — häufige Fragen

Wann kann der Antrag auf Einbürgerung über die Ehe gestellt werden?

Die Ehe mit einem türkischen Staatsangehörigen muss seit mindestens drei Jahren bestehen und tatsächlich fortdauern. Nach dem Antrag wird geprüft, ob in ehelicher Gemeinschaft gelebt wird.

Muss man beim Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit aus der bisherigen ausscheiden?

Das türkische Recht lässt mehrfache Staatsangehörigkeit zu. Die Rechtsvorschriften Ihres eigenen Landes können die doppelte Staatsangehörigkeit jedoch beschränken; dies sollte bei den Behörden des betreffenden Landes bestätigt werden.

Wie viele Jahre darf die Immobilie bei der Einbürgerung über eine Investition nicht verkauft werden?

Für die der Konformitätsbescheinigung zugrunde liegende Immobilie wird im Grundbuch ein Vermerk eingetragen, dass sie drei Jahre lang nicht verkauft wird. Eine Übertragung vor Ablauf dieser Frist gefährdet den erworbenen Status.

Wie lange dauert der Antrag?

Die Dauer richtet sich nach dem Antragsweg, der Vollständigkeit der Akte und der Auslastung der Prüfstellen. Auf dem Investitionsweg ist das Verfahren in der Regel besser vorhersehbar, während die Prüfungsphase auf dem allgemeinen Weg und über die Ehe länger dauern kann.

Kann ich erneut beantragen, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Ist der Ablehnungsgrund behebbar, kann ein neuer Antrag gestellt werden; zudem ist der Verwaltungsrechtsweg möglich. Die Begründung richtig zu lesen, ist die wichtigste Phase für das Ergebnis des zweiten Antrags.

Welche Voraussetzungen gelten für die türkische Staatsangehörigkeit?

Die Voraussetzungen hängen davon ab, auf welchem Weg Sie den Antrag stellen. Auf dem allgemeinen Weg sind fünf ununterbrochene Aufenthaltsjahre, zurückgerechnet vom Antragsdatum, maßgeblich; auf dem Weg der Eheschließung eine seit mindestens drei Jahren bestehende und zum Zeitpunkt der Antragstellung fortbestehende Ehe. Auf beiden Wegen wird verlangt, dass kein Hindernis im Hinblick auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung besteht. Nachdem wir Ihre Unterlagen gesehen haben, teilen wir Ihnen schriftlich mit, welche Voraussetzungsliste für Sie gilt.

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf die türkische Staatsangehörigkeit benötigt?

Die Dokumentenliste richtet sich nach dem Antragsweg, doch jede Akte enthält einen Reisepass, eine Geburtsurkunde, eine Personenstandsurkunde und deren beglaubigte Übersetzungen. Für Unterlagen aus dem Ausland ist eine Apostille oder eine konsularische Beglaubigung erforderlich. Ihre persönliche Liste erstellen wir im Erstgespräch und halten dabei einzeln fest, wo jedes Dokument zu beschaffen ist.

Muss man sich in der Türkei aufhalten, um die türkische Staatsangehörigkeit zu beantragen?

Im Inland wird der Antrag bei der Provinzverwaltung Ihres Wohnorts gestellt, bei der Provinzdirektion für Bevölkerung und Staatsangehörigkeit. Wenn Sie sich im Ausland befinden, können Sie sich an die Auslandsvertretungen wenden. Der Antrag kann persönlich oder mit einer besonderen Vollmacht zur Ausübung dieses Rechts gestellt werden.

Was sollte vor einem Antrag auf die türkische Staatsangehörigkeit geprüft werden?

Zuerst, welcher Weg Ihnen offensteht. Bei einer ausländischen Person, die die türkische Staatsangehörigkeit erwerben möchte, bestimmen die Aufenthaltsgeschichte, der Familienstand und ein etwaiger Investitionsplan, welcher Artikel greift. Ein auf dem falschen Weg gestellter Antrag kostet sowohl Zeit als auch die Verwaltungsgebühr.

Ist der Antrag auf die türkische Staatsangehörigkeit gebührenpflichtig?

Für Staatsangehörigkeitsverfahren wird eine Verwaltungsgebühr erhoben; sie wird vom Innenministerium gemeinsam mit dem Ministerium für Schatzamt und Finanzen festgesetzt und von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bekannt gegeben. Die Beträge werden von Zeit zu Zeit aktualisiert, deshalb nennen wir auf dieser Seite keine Zahlen; die für Ihren Antragsweg geltende aktuelle Gebühr prüfen wir gemeinsam im Gespräch. Wer nach dem Einkommensteuergesetz kein Einkommen hat, und die Kinder, für die er sorgt, sind von dieser Gebühr befreit.

Wie lange dauert es, bis das Ergebnis eines Antrags auf die türkische Staatsangehörigkeit bekannt gegeben wird?

Das Gesetz sieht keine einheitliche Frist vor. Die Dauer hängt vom Antragsweg, von der Vollständigkeit der Akte und von der Arbeitsbelastung der Prüfstelle ab. Deshalb nennen wir kein unrealistisches Datum; wir teilen Ihnen mit, in welchem Stadium sich Ihre Akte befindet, während sie voranschreitet.

Worin besteht der Unterschied zwischen der Staatsangehörigkeit der Republik Türkei und der Blauen Karte?

Die Blaue Karte wird für Personen ausgestellt, die durch Geburt türkische Staatsangehörige waren und die Staatsangehörigkeit mit einer Entlassungsgenehmigung aufgegeben haben, sowie für deren Nachkommen. Eine Inhaberin oder ein Inhaber der Blauen Karte gilt nicht als türkische Staatsangehörige oder türkischer Staatsangehöriger; das aktive und passive Wahlrecht, die abgabenfreie Einfuhr eines Fahrzeugs und von Hausrat, die Wehrpflicht sowie die Beschäftigung in grundlegenden und dauerhaften öffentlichen Ämtern fallen nicht in diesen Rahmen. Diese Unterscheidung wird bei der Planung eines Antrags häufig verwechselt.

Was umfasst Ihre Beratung zur Staatsangehörigkeit?

Die Feststellung, welcher Weg Ihnen offensteht, die Erstellung der Dokumentenliste, die Durchführung des Apostille- und Übersetzungsverfahrens für Unterlagen aus dem Ausland, die Planung des Antragstermins und die Information über den Fortgang der Akte. Wir bieten keine anwaltliche Vertretung an; wenn Ihre Akte eine solche erfordert, sagen wir das deutlich.

Was leisten wir in diesem Verfahren für Sie?

Erfahrenes Beratungsteam

Wenn eine Akte rechtliche Vertretung erfordert — Widerspruch, Verwaltungsklage, Ablehnungsbescheid — sagen wir klar, wo unsere Beratung endet.

Auf die Rechtsvorschriften gestützt

Wir nennen für jede Leistung ausdrücklich das zugrunde liegende Gesetz und die Verordnung: die Gesetze Nr. 6735, 6458 und 5901 sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Transparenz bei Ablauf und Honorar

Vor Beginn erhalten Sie die Unterlagenliste, die Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich.

Ein Ansprechpartner

Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen; Sie sprechen in jeder Phase mit derselben Person und verfolgen den Vorgang an einer Stelle.

Schildern Sie Ihre Situation, wir melden uns bei Ihnen

Name, Telefonnummer und eine kurze Schilderung der Situation genügen. Wenn Sie das Formular absenden, öffnen sich Ihre Angaben als vorbereitete Nachricht in WhatsApp; vor dem Senden können Sie sie durchsehen.

Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen dieser Anfrage verarbeitet werden.

Datenschutzerklärung

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns werktags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr. Das Erstgespräch ist kostenlos; Honorar und Dauer werden in diesem Gespräch schriftlich festgehalten.