Der Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ist im Türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 und in dessen Durchführungsverordnung geregelt. Die Staatsangehörigkeit kann durch Entscheidung der zuständigen Behörde im Wege des allgemeinen Antrags, durch Ehe mit einem türkischen Staatsangehörigen, im Rahmen von Ausnahmefällen wie dem Erwerb einer Immobilie oder einer Kapitalinvestition oder auf besonderen Wegen wie Adoption und Optionsrecht erworben werden.
Jeder Weg hat eigene Fristen, Unterlagen und Prüfverfahren; Anträge verzögern sich meist wegen fehlender Unterlagen, wegen Fehlern bei Apostille und Übersetzung oder wegen einer falschen Auslegung der Voraussetzungen. Wir von BKT bestimmen, welcher Weg für Sie in Betracht kommt, führen Apostille und beglaubigte Übersetzung der aus dem Ausland stammenden Unterlagen durch und begleiten Ihre Akte bis zum Ergebnis.
Für wen?
- Ausländer, die durch den Erwerb einer Immobilie in der gesetzlich vorgesehenen Höhe einen Antrag auf dem Investitionsweg stellen möchten
- Personen, die über eine Sachkapitalinvestition, eine Bankeinlage oder Beschäftigung im Rahmen der ausnahmsweisen Einbürgerung geprüft werden
- Ausländer, die seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet sind und deren Ehe fortbesteht
- Ausländer, die sich fünf Jahre ununterbrochen in der Türkei aufgehalten haben und die Voraussetzungen des allgemeinen Antragswegs erfüllen
- Personen, die einen Antrag auf die Blaue Karte, auf das Optionsrecht oder auf den Wiedererwerb stellen
- Personen, deren Antrag abgelehnt wurde und die ihre Akte erneut prüfen lassen möchten
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Pass und, falls vorhanden, die Aufenthaltserlaubnis
- Geburtsurkunde oder Personenstandsregisterauszug; Nachweis über den Familienstand
- Apostillevermerk oder konsularische Legalisation bei Dokumenten ausländischer Behörden
- Beglaubigte Übersetzung und notarielle Beglaubigung aller fremdsprachigen Unterlagen
- Auf dem Investitionsweg die Konformitätsbescheinigung und die Grundbucheinträge
- Auf dem Eheweg die Heiratsurkunde und eine Erklärung über das Bestehen der ehelichen Gemeinschaft
- Führungszeugnis und ärztliches Gutachten (in den Fällen, in denen es verlangt wird)
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Bestimmung des Wegs
Ihre Situation wird daraufhin bewertet, welcher Weg zur Staatsangehörigkeit in Betracht kommt, und es wird ein realistischer Zeitplan erstellt.
- 2
Beschaffung der Auslandsdokumente
Die Beschaffung von Unterlagen wie Geburtsurkunde, Familienstandsnachweis und Führungszeugnis sowie deren Apostillevermerk und beglaubigte Übersetzung werden erledigt.
- 3
Eignung und Vorbereitungen
Auf dem Investitionsweg wird das Verfahren zur Konformitätsbescheinigung betrieben, auf dem Eheweg die Vorbereitung auf die Prüfung der ehelichen Gemeinschaft.
- 4
Antrag
Die Akte wird bei der zuständigen Provinzdirektion oder bei der Auslandsvertretung eingereicht; die Nachverfolgung erfolgt über die Antragsnummer.
- 5
Prüfung und Ergebnis
Die Phasen Gespräch, Ermittlung und Prüfung werden verfolgt; nach der Entscheidung beraten wir zu den Eintragungen im Personenstandsregister.
Häufige Fehler
- Im Ausland ausgestellte Unterlagen ohne Apostillevermerk in die Türkei mitbringen
- Die Übersetzung nicht von einem beeidigten Übersetzer anfertigen lassen und die notarielle Beglaubigung auslassen
- Auf dem Eheweg nicht darauf vorbereitet sein, das Zusammenleben in ehelicher Gemeinschaft zu belegen
- Den Investitionsbetrag zusagen, ohne die Voraussetzungen der Konformitätsbescheinigung geprüft zu haben
- Nicht bemerken, dass Unterbrechungen der Aufenthaltserlaubnis die Fünfjahresfrist zunichtemachen
Rechtsgrundlage
Türkisches Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 und die Verordnung zur Durchführung des Türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.