Der Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ist im Türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 und in dessen Durchführungsverordnung geregelt. Die Staatsangehörigkeit kann durch Entscheidung der zuständigen Behörde im Wege des allgemeinen Antrags, durch Ehe mit einem türkischen Staatsangehörigen, im Rahmen von Ausnahmefällen wie dem Erwerb einer Immobilie oder einer Kapitalinvestition oder auf besonderen Wegen wie Adoption und Optionsrecht erworben werden.
Der Weg zur Staatsangehörigkeit führt meist über eine langfristige Aufenthaltserlaubnis oder über die Ehe; im Ausland ausgestellte Personenstands- und Führungszeugnisunterlagen gehen in beglaubigter Übersetzung mit Vermerk in die Akte ein. Unmittelbar mit diesem Verfahren verbundene Seiten: Beratung zur Aufenthaltserlaubnis, Eheschließung mit Ausländern, Apostille und konsularische Beglaubigung und notariell beglaubigter Übersetzung.
Jeder Weg hat eigene Fristen, Unterlagen und Prüfverfahren; Anträge verzögern sich meist wegen fehlender Unterlagen, wegen Fehlern bei Apostille und Übersetzung oder wegen einer falschen Auslegung der Voraussetzungen. Wir von BKT bestimmen, welcher Weg für Sie in Betracht kommt, führen Apostille und beglaubigte Übersetzung der aus dem Ausland stammenden Unterlagen durch und begleiten Ihre Akte bis zum Ergebnis.
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten werden von Anfang bis Ende begleitet: Wir prüfen die Voraussetzungen für den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit anhand Ihrer Akte und legen den Weg gemeinsam fest.
Für wen?
- Ausländer, die durch den Erwerb einer Immobilie in der gesetzlich vorgesehenen Höhe einen Antrag auf dem Investitionsweg stellen möchten
- Personen, die über eine Sachkapitalinvestition, eine Bankeinlage oder Beschäftigung im Rahmen der ausnahmsweisen Einbürgerung geprüft werden
- Ausländer, die seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet sind und deren Ehe fortbesteht
- Ausländer, die sich fünf Jahre ununterbrochen in der Türkei aufgehalten haben und die Voraussetzungen des allgemeinen Antragswegs erfüllen
- Personen, die einen Antrag auf die Blaue Karte, auf das Optionsrecht oder auf den Wiedererwerb stellen
- Personen, deren Antrag abgelehnt wurde und die ihre Akte erneut prüfen lassen möchten
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Pass und, falls vorhanden, die Aufenthaltserlaubnis
- Geburtsurkunde oder Personenstandsregisterauszug; Nachweis über den Familienstand
- Apostillevermerk oder konsularische Legalisation bei Dokumenten ausländischer Behörden
- Beglaubigte Übersetzung und notarielle Beglaubigung aller fremdsprachigen Unterlagen
- Auf dem Investitionsweg die Konformitätsbescheinigung und die Grundbucheinträge
- Auf dem Eheweg die Heiratsurkunde und eine Erklärung über das Bestehen der ehelichen Gemeinschaft
- Führungszeugnis und ärztliches Gutachten (in den Fällen, in denen es verlangt wird)
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Bestimmung des Wegs
Ihre Situation wird daraufhin bewertet, welcher Weg zur Staatsangehörigkeit in Betracht kommt, und es wird ein realistischer Zeitplan erstellt.
- 2
Beschaffung der Auslandsdokumente
Die Beschaffung von Unterlagen wie Geburtsurkunde, Familienstandsnachweis und Führungszeugnis sowie deren Apostillevermerk und beglaubigte Übersetzung werden erledigt.
- 3
Eignung und Vorbereitungen
Auf dem Investitionsweg wird das Verfahren zur Konformitätsbescheinigung betrieben, auf dem Eheweg die Vorbereitung auf die Prüfung der ehelichen Gemeinschaft.
- 4
Antrag
Die Akte wird bei der zuständigen Provinzdirektion oder bei der Auslandsvertretung eingereicht; die Nachverfolgung erfolgt über die Antragsnummer.
- 5
Prüfung und Ergebnis
Die Phasen Gespräch, Ermittlung und Prüfung werden verfolgt; nach der Entscheidung beraten wir zu den Eintragungen im Personenstandsregister.
Wege zur türkischen Staatsangehörigkeit
Die Wege zur türkischen Staatsangehörigkeit sind im Gesetz Nr. 5901 über die türkische Staatsangehörigkeit jeweils gesondert geregelt und nicht austauschbar. Jeder Weg hat eigene Voraussetzungen, eine eigene Dokumentenliste und ein eigenes Prüfverfahren; die drei folgenden Wege decken nahezu alle Fälle ab, die in unser Büro kommen.
Antrag auf dem allgemeinen Weg
Die Voraussetzungen für einen Antrag auf die türkische Staatsangehörigkeit auf dem allgemeinen Weg sind in Artikel 11 des Gesetzes aufgeführt. Grundvoraussetzung dieses Artikels ist ein ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren in der Türkei, zurückgerechnet vom Antragsdatum. Daneben wird verlangt, volljährig und urteilsfähig zu sein, den Entschluss zur Niederlassung in der Türkei durch das eigene Verhalten zu bestätigen, keine Krankheit zu haben, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt, einen guten Leumund zu besitzen, Türkisch auf einem Niveau zu sprechen, das die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, über ein Einkommen oder einen Beruf zu verfügen, das den eigenen Unterhalt und den der unterhaltsberechtigten Angehörigen sichert, und kein Hindernis im Hinblick auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darzustellen.
Die Erfüllung all dieser Voraussetzungen begründet für sich genommen keinen Anspruch auf die Staatsangehörigkeit; der Verwaltung bleibt ein Ermessensspielraum. Nach Absatz 2 desselben Artikels kann von der antragstellenden Person außerdem verlangt werden, aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit auszuscheiden. Das sind die beiden Punkte, die bei einer Ablehnung am meisten überraschen.
Antrag durch Eheschließung
Der zweite Weg ist die Eheschließung. Ausländer, die seit mindestens drei Jahren mit einer türkischen Staatsangehörigen oder einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet sind und deren Ehe zum Zeitpunkt der Antragstellung fortbesteht, können diesen Weg wählen. Zusätzlich müssen sie in familiärer Gemeinschaft leben, keiner mit der ehelichen Gemeinschaft unvereinbaren Tätigkeit nachgehen und kein Hindernis im Hinblick auf die nationale Sicherheit darstellen.
Antrag auf dem Ausnahmeweg und durch Investition
Der dritte Weg ist die Staatsangehörigkeit im Ausnahmeweg, die durch Entscheidung des Staatspräsidenten verliehen wird. Auch die Staatsangehörigkeit durch Investition stützt sich auf einen Buchstaben dieses Weges. Die Investitionsbeträge werden nicht im Gesetz, sondern in der Durchführungsverordnung festgelegt und ändern sich im Lauf der Zeit; deshalb nennen wir auf dieser Seite keine Zahlen. Im Erstgespräch prüfen wir gemeinsam den für Ihre geplante Investitionsart geltenden Betrag und teilen Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
Häufige Fehler
- Im Ausland ausgestellte Unterlagen ohne Apostillevermerk in die Türkei mitbringen
- Die Übersetzung nicht von einem beeidigten Übersetzer anfertigen lassen und die notarielle Beglaubigung auslassen
- Auf dem Eheweg nicht darauf vorbereitet sein, das Zusammenleben in ehelicher Gemeinschaft zu belegen
- Den Investitionsbetrag zusagen, ohne die Voraussetzungen der Konformitätsbescheinigung geprüft zu haben
- Nicht bemerken, dass Unterbrechungen der Aufenthaltserlaubnis die Fünfjahresfrist zunichtemachen
Rechtsgrundlage
Türkisches Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 und die Verordnung zur Durchführung des Türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.