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BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

Cİ-01 Beratungsleistung

Beratung zur Arbeitserlaubnis

Durchgängige Aktenführung für Arbeitgeber und ausländische Beschäftigte

Damit eine ausländische Person in der Türkei legal arbeiten darf, ist nach dem Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte eine Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit erforderlich. Für Ausländer, die im Inland über eine mindestens sechs Monate gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen, wird der Antrag unmittelbar durch den Arbeitgeber elektronisch gestellt; für Ausländer im Ausland erfolgt er zeitgleich mit dem Antrag auf ein Arbeitsvisum bei der türkischen Auslandsvertretung im jeweiligen Aufenthaltsland.

Über den Antrag wird anhand von Bewertungskriterien entschieden, etwa der Kapital- und Beschäftigungsstruktur des Betriebs, der Stellenbeschreibung der ausländischen Person und der Höhe des Entgelts. Wir von BKT prüfen Ihre Akte vor der Antragstellung anhand dieser Kriterien, erkennen fehlende oder risikobehaftete Punkte bereits im Vorfeld und begleiten das Verfahren als Ihr einziger Ansprechpartner bis zum Abschluss.

Für wen?

  • Unternehmen und Einzelunternehmen, die in der Türkei ausländisches Personal beschäftigen möchten
  • Ausländer, die eine touristische oder kurzfristige Aufenthaltserlaubnis in eine Arbeitserlaubnis umwandeln möchten
  • Arbeitgeber und Beschäftigte, die eine bald ablaufende Arbeitserlaubnis verlängern möchten
  • Ausländische Gründer, die mit einer selbstständigen Arbeitserlaubnis ein eigenes Unternehmen aufbauen möchten
  • Qualifizierte ausländische Beschäftigte, die für die Turkuaz Kart in Betracht kommen
  • Führungs- und Fachkräfte, die in Unternehmen mit ausländischem Kapital eingesetzt werden sollen

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.

  • Passkopie der ausländischen Person (Seiten mit den Personendaten)
  • Diplom oder vorläufige Abschlussbescheinigung; je nach Beruf eine Anerkennung
  • Bei Anträgen im Inland eine mindestens sechs Monate gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Aktuelles Handelsregisterblatt und Steuerbescheinigung des Arbeitgebers
  • Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahres
  • Zwischen dem Arbeitgeber und der ausländischen Person unterzeichneter Arbeitsvertrag
  • Beglaubigte Übersetzung aller fremdsprachigen Unterlagen und, soweit erforderlich, notarielle Beglaubigung

Der Ablauf Schritt für Schritt

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    Vorprüfung

    Die Situation des Betriebs und der ausländischen Person wird kostenfrei anhand der Antragskriterien bewertet; es wird geklärt, in welchem Status der Antrag gestellt wird.

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    Unterlagen und Übersetzung

    Die erforderlichen Unterlagen werden aufgelistet; die beglaubigte Übersetzung und die notarielle Beglaubigung der fremdsprachigen Dokumente übernehmen wir.

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    Elektronischer Antrag

    Der Antrag wird im Namen des Arbeitgebers in das System des Ministeriums eingestellt; bei Anträgen aus dem Ausland wird er mit der Referenznummer des Konsulats verknüpft.

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    Nachverfolgung und Nachreichung

    Vom Ministerium angeforderte zusätzliche Angaben und Unterlagen werden fristgerecht nachgereicht; über den Stand der Akte berichten wir Ihnen regelmäßig.

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    Ergebnis und Folgeschritte

    Nach Ausstellung der Erlaubnis beraten wir Sie zur Anmeldung bei der Sozialversicherung (SGK), zur Adressregistrierung und zum Zeitplan für die Verlängerung.

Häufige Fehler

  • Einen Antrag im Inland stellen zu wollen, nachdem die Restgültigkeit der Aufenthaltserlaubnis unter sechs Monate gefallen ist
  • Den Verlängerungsantrag erst nach Ablauf der Erlaubnis zu stellen und dadurch das Recht auf legale Arbeit zu unterbrechen
  • Bei Berufen, die eine Anerkennung des Diploms erfordern, das Anerkennungsverfahren erst nach der Antragstellung einzuleiten
  • Im Arbeitsvertrag ein Entgelt unterhalb des Mindestniveaus anzugeben, das die Stellenbeschreibung erfordert
  • Fremdsprachige Unterlagen ohne beglaubigte Übersetzung und erforderliche Beglaubigungen in das System zu laden

Rechtsgrundlage

Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte und die Durchführungsverordnung zum Gesetz über internationale Arbeitskräfte

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Beratung zur Arbeitserlaubnis — häufige Fragen

Kann für eine Person, die sich mit einem Touristenvisum in der Türkei aufhält, eine Arbeitserlaubnis erlangt werden?

Für einen Antrag aus dem Inland muss die ausländische Person über eine mindestens sechs Monate gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, wird der Antrag über die türkische Auslandsvertretung in dem Land gestellt, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie sich rechtmäßig aufhält.

Ersetzt die Arbeitserlaubnis gleichzeitig die Aufenthaltserlaubnis?

Eine gültige Arbeitserlaubnis gilt im Sinne des Gesetzes Nr. 6458 als Aufenthaltserlaubnis. Eine ausländische Person mit Arbeitserlaubnis benötigt daher keine gesonderte Aufenthaltserlaubnis; die Pflichten zur Adressregistrierung und zu Meldungen bestehen jedoch weiter.

Wie lange dauert es, bis über den Antrag entschieden wird?

Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, ist die Prüfung in der Regel innerhalb von dreißig Tagen abgeschlossen. Wird eine Nachreichung verlangt, beginnt die Frist ab dem Tag der Behebung des Mangels neu zu laufen.

Was kann getan werden, wenn die Arbeitserlaubnis abgelehnt wird?

Gegen den Ablehnungsbescheid kann innerhalb von dreißig Tagen ab Zustellung Widerspruch beim Ministerium eingelegt werden; wird der Widerspruch zurückgewiesen, steht der Weg zur Verwaltungsgerichtsbarkeit offen. In dieser Phase führen wir die rechtliche Bewertung der Akte gemeinsam mit anwaltlicher Unterstützung durch.

Bleibt die Erlaubnis bei einem Arbeitgeberwechsel bestehen?

Die Arbeitserlaubnis wird bezogen auf den Arbeitgeber und den Betrieb erteilt. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der neue Arbeitgeber einen neuen Antrag stellen; die bestehende Erlaubnis geht nicht von selbst über.

Was leisten wir in diesem Verfahren für Sie?

Mit anwaltlicher Unterstützung

In Akten, die eine rechtliche Bewertung erfordern, etwa bei Widerspruch, Verwaltungsklage oder Ablehnungsbescheid, arbeiten wir mit anwaltlicher Unterstützung.

Auf die Rechtsvorschriften gestützt

Wir nennen für jede Leistung ausdrücklich das zugrunde liegende Gesetz und die Verordnung: die Gesetze Nr. 6735, 6458 und 5901 sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Transparenz bei Ablauf und Honorar

Vor Beginn erhalten Sie die Unterlagenliste, die Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich.

Ein Ansprechpartner

Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen; Sie sprechen in jeder Phase mit derselben Person und verfolgen den Vorgang an einer Stelle.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.