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BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

Beratung im Ausländerrecht & beglaubigte Übersetzung

Bauen Sie Ihren rechtlichen Status in der Türkei solide auf.

Beratung zu Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Staatsangehörigkeit, Abschiebung und Firmenverfahren: auf die Rechtsvorschriften gestützt, anwaltlich begleitet und mit von Anfang an feststehendem Honorar. Die für Ihre Akte erforderliche beglaubigte Übersetzung erhalten Sie unter demselben Dach.

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Schriftliche Unterlagenliste und Zeitplan
  • Ein Ansprechpartner, eine Akte
Historisches Gebäude am Ufer des Bosporus und ein Boot, das die Meerenge passiert
Unser Büro liegt in Istanbul-Küçükçekmece (Sefaköy); da Anträge elektronisch abgewickelt werden, betreuen wir Mandanten aus allen Provinzen der Türkei.

In welcher Situation sind Sie?

Der richtige Antrag beginnt mit der richtigen Frage. Wählen Sie den Bereich, in dem Sie sich am ehesten wiederfinden.

Ausländische Arbeitnehmer und Familien

Sie möchten legal in der Türkei leben und arbeiten: Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Familien- und Staatsangehörigkeitsverfahren.

Arbeitgeber und Personalwesen

Sie beschäftigen ausländisches Personal oder werden es tun: Arbeitserlaubnis, Verlängerung, Verstoßrisiko und Rechtskonformität.

Studierende

Sie werden in der Türkei studieren: Zulassung, Anerkennung (Äquivalenz), Studenten-Aufenthaltserlaubnis und Diplomübersetzungen.

Investoren und Unternehmen

Sie werden in der Türkei investieren oder sich strukturieren: Firma, Zweigniederlassung, Verbindungsbüro, Grundbucheintrag und Staatsangehörigkeit.

Warum BKT Tercüme ve Danışmanlık?

Mit anwaltlicher Unterstützung

In Akten, die eine rechtliche Bewertung erfordern, etwa bei Widerspruch, Verwaltungsklage oder Ablehnungsbescheid, arbeiten wir mit anwaltlicher Unterstützung.

Auf die Rechtsvorschriften gestützt

Wir nennen für jede Leistung ausdrücklich das zugrunde liegende Gesetz und die Verordnung: die Gesetze Nr. 6735, 6458 und 5901 sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Transparenz bei Ablauf und Honorar

Vor Beginn erhalten Sie die Unterlagenliste, die Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich.

Ein Ansprechpartner

Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen; Sie sprechen in jeder Phase mit derselben Person und verfolgen den Vorgang an einer Stelle.

Wie arbeiten wir?

Ein Ablauf in vier Schritten, den Sie von Anfang bis Ende überblicken. Sie wissen bei jedem Schritt vorab, was geschieht.

  1. 1

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Wir hören uns Ihre Situation an und sagen offen, welcher Antrag möglich ist und welcher ein Risiko trägt. Wir versprechen kein Ergebnis, sondern erläutern Wahrscheinlichkeiten.

  2. 2

    Schriftlicher Fahrplan

    Unterlagenliste, Schritte, geschätzte Dauer und Gesamthonorar werden schriftlich mitgeteilt. Überraschende Posten kommen nicht hinzu.

  3. 3

    Unterlagen, Übersetzung und Antrag

    Die Beschaffung der Dokumente, die Apostille und die beglaubigte Übersetzung sowie die Antragstellung übernehmen wir.

  4. 4

    Nachverfolgung und Ergebnis

    Ihre Akte wird bis zum Abschluss verfolgt; Nachforderungen fehlender Unterlagen beantworten wir fristgerecht, danach erinnern wir an den Zeitplan für die Verlängerung.

Häufig gestellte Fragen

Wer stellt den Antrag auf Arbeitserlaubnis, der Arbeitgeber oder der Beschäftigte?

Der Antrag auf Arbeitserlaubnis wird grundsätzlich vom Arbeitgeber gestellt. Bei Anträgen im Inland muss der Ausländer eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten besitzen; andernfalls läuft der Antrag über eine türkische Auslandsvertretung.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird?

Gegen den Ablehnungsbescheid kann beim Verwaltungsgericht Klage erhoben werden; in manchen Fällen führt es schneller zum Ziel, den Ablehnungsgrund zu beheben und einen neuen Antrag zu stellen. Welcher Weg geeignet ist, hängt vom Ablehnungsgrund ab und erfordert eine rechtliche Bewertung.

Wie viel Zeit habe ich für einen Rechtsbehelf gegen eine Abschiebungsentscheidung?

Die gesetzliche Frist für den Rechtsbehelf gegen eine Abschiebungsentscheidung ist kurz bemessen und läuft ab dem Tag der Zustellung der Entscheidung. Deshalb sollte die Bewertung an dem Tag erfolgen, an dem Sie die Entscheidung erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen beglaubigter und notariell beglaubigter Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die ein befugter Übersetzer mit Stempel und Unterschrift bestätigt. Bei der notariell beglaubigten Übersetzung wird diese zusätzlich von einem Notar bestätigt. Was erforderlich ist, richtet sich nach der Stelle, die das Dokument anfordert.

Wie wird das Honorar berechnet?

Nachdem Ihre Akte im Gespräch geprüft wurde, erhalten Sie Unterlagenliste, Schritte und Gesamthonorar schriftlich. Nachträgliche Posten kommen nicht hinzu; amtliche Gebühren und Notarkosten werden gesondert und ausdrücklich angegeben.

Kann ich Ihre Leistungen auch aus anderen Provinzen der Türkei nutzen?

Ja. Unser Büro liegt in Istanbul-Küçükçekmece; da der Großteil der Anträge elektronisch abgewickelt wird, betreuen wir Mandanten aus allen Provinzen der Türkei. Unterlagen können per Kurier übermittelt werden.

Beurteilen wir Ihre Akte gemeinsam

Schildern Sie Ihre Situation; wir sagen Ihnen im Erstgespräch, welcher Antrag möglich ist, welche Unterlagen erforderlich sind und wie lange es realistisch dauert.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.