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BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

RE-09 Beratungsleistung

Beratung zur amtlichen Eheschließung mit Ausländern

Vollständige Unterlagen vom Ehefähigkeitszeugnis bis zur Trauung

Paare, die in der Türkei einen Ausländer heiraten möchten, müssen die beim Standesamt vorzulegenden Unterlagen im Einklang mit dem Recht des Herkunftslandes und dem türkischen Recht beschaffen. An erster Stelle steht dabei das Ehefähigkeitszeugnis, das belegt, dass die ausländische Person ledig ist und der Eheschließung kein Hindernis entgegensteht.

Aus dem Ausland beschaffte Unterlagen müssen zwingend einen Apostillevermerk oder eine konsularische Legalisation tragen und beglaubigt übersetzt werden. Wir von BKT erstellen die Unterlagenliste nach Ihrer Staatsangehörigkeit, führen Apostille und Übersetzung durch und decken auch Ihren Bedarf an einem Dolmetscher bei der Trauung.

Für wen?

  • Ausländische Staatsangehörige, die einen türkischen Staatsangehörigen heiraten
  • Zwei Ausländer, die in der Türkei einander heiraten möchten
  • Paare, die ihre im Ausland geschlossene Ehe in der Türkei registrieren lassen
  • Personen, die vor dem Antrag auf eine Familienaufenthaltserlaubnis die Eheformalitäten abschließen
  • Paare, die die Eheakte für einen Einbürgerungsantrag vorbereiten
  • Paare, die bei der Trauung einen beeidigten Übersetzer benötigen

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.

  • Pass der ausländischen Person und dessen notariell beglaubigte Übersetzung
  • Ehefähigkeitszeugnis (Ledigkeitsbescheinigung) und dessen Übersetzung
  • Geburtsurkunde oder Personenstandsregisterauszug
  • Apostillevermerk oder konsularische Legalisation
  • Passfoto und ärztliches Gutachten
  • Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und dessen Übersetzung
  • Antragsformular des Standesamts

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. 1

    Liste nach Staatsangehörigkeit

    Nach Staatsangehörigkeit und Familienstand der ausländischen Person wird die Liste der erforderlichen Unterlagen erstellt.

  2. 2

    Beschaffung der Unterlagen

    Das Ehefähigkeitszeugnis und die Personenstandsauszüge werden beschafft; soweit erforderlich, erfolgt eine Orientierung zum Konsulat.

  3. 3

    Apostille und Übersetzung

    Für die Unterlagen wird der Apostillevermerk eingeholt; beglaubigte Übersetzung und notarielle Beglaubigung werden erledigt.

  4. 4

    Antrag beim Standesamt

    Die Akte wird beim Standesamt eingereicht und ein Termin für die Trauung vereinbart.

  5. 5

    Trauung und danach

    Bei Bedarf wird für die Trauung ein beeidigter Übersetzer gestellt; anschließend erfolgt eine Orientierung zur Familienaufenthaltserlaubnis.

Häufige Fehler

  • Das Ehefähigkeitszeugnis ohne Apostillevermerk mitbringen
  • Die Gültigkeitsdauer der Unterlagen versäumen und sie erneut beschaffen müssen
  • Den Antrag stellen, ohne den Rechtskraftvermerk des Scheidungsurteils eingeholt zu haben
  • Die Übersetzung nicht von einem beeidigten Übersetzer anfertigen lassen
  • Den Bedarf an einem Dolmetscher für den Tag der Trauung nicht vorab planen

Rechtsgrundlage

Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721 und die Eheschließungsverordnung; bei ausländischen Dokumenten das Haager Apostille-Übereinkommen von 1961

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Beratung zu Eheschließungen mit Ausländern — häufige Fragen

Wo erhalte ich das Ehefähigkeitszeugnis?

Das Dokument wird beim Konsulat des Heimatstaats der ausländischen Person in der Türkei oder bei der zuständigen Personenstandsbehörde im Heimatland ausgestellt. Bei einem im Heimatland ausgestellten Dokument wird ein Apostillevermerk verlangt.

Ist ein Dolmetscher bei der Trauung zwingend?

Spricht eine der Parteien kein Türkisch, muss ein beeidigter Übersetzer anwesend sein, damit die Erklärungen verstanden werden. Diese Leistung erbringen wir am Tag der Trauung.

Kann ich nach der Eheschließung sofort eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?

Die Ehe bildet die Grundlage für den Antrag auf eine Familienaufenthaltserlaubnis. Der Antrag wird gesondert gestellt und erfordert eigene Unterlagen; die Ehe allein begründet keine Aufenthaltserlaubnis.

Wird man durch die Ehe türkischer Staatsangehöriger?

Die Ehe allein verleiht die Staatsangehörigkeit nicht. Bei einer mindestens drei Jahre bestehenden und tatsächlich fortdauernden Ehe muss zusätzlich ein Antrag gestellt und das Prüfverfahren abgeschlossen werden.

Wir haben im Ausland geheiratet, gilt das in der Türkei?

Eine im Ausland formgerecht geschlossene Ehe muss in der Türkei registriert werden. Der Vorgang ist abgeschlossen, wenn die Heiratsurkunde apostilliert und beglaubigt übersetzt beim Personenstandsamt eingereicht wird.

Was leisten wir in diesem Verfahren für Sie?

Mit anwaltlicher Unterstützung

In Akten, die eine rechtliche Bewertung erfordern, etwa bei Widerspruch, Verwaltungsklage oder Ablehnungsbescheid, arbeiten wir mit anwaltlicher Unterstützung.

Auf die Rechtsvorschriften gestützt

Wir nennen für jede Leistung ausdrücklich das zugrunde liegende Gesetz und die Verordnung: die Gesetze Nr. 6735, 6458 und 5901 sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Transparenz bei Ablauf und Honorar

Vor Beginn erhalten Sie die Unterlagenliste, die Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich.

Ein Ansprechpartner

Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen; Sie sprechen in jeder Phase mit derselben Person und verfolgen den Vorgang an einer Stelle.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.