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BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

RE-09 Beratungsleistung

Beratung zur amtlichen Eheschließung mit Ausländern

Vollständige Unterlagen vom Ehefähigkeitszeugnis bis zur Trauung

Paare, die in der Türkei einen Ausländer heiraten möchten, müssen die beim Standesamt vorzulegenden Unterlagen im Einklang mit dem Recht des Herkunftslandes und dem türkischen Recht beschaffen. An erster Stelle steht dabei das Ehefähigkeitszeugnis, das belegt, dass die ausländische Person ledig ist und der Eheschließung kein Hindernis entgegensteht.

Nach der Vorbereitung der Unterlagen ist die Anwesenheit eines Dolmetschers am Hochzeitstag zwingend; die Ehe allein verleiht jedoch keine Staatsangehörigkeit, sie hat eigene Voraussetzungen. Danach folgen in der Regel diese Schritte: Dolmetschen bei Trauungen, Apostille und konsularische Beglaubigung und Beratung zur türkischen Staatsangehörigkeit.

Aus dem Ausland beschaffte Unterlagen müssen zwingend einen Apostillevermerk oder eine konsularische Legalisation tragen und beglaubigt übersetzt werden. Wir von BKT erstellen die Unterlagenliste nach Ihrer Staatsangehörigkeit, führen Apostille und Übersetzung durch und decken auch Ihren Bedarf an einem Dolmetscher bei der Trauung.

Für wen?

  • Ausländische Staatsangehörige, die einen türkischen Staatsangehörigen heiraten
  • Zwei Ausländer, die in der Türkei einander heiraten möchten
  • Paare, die ihre im Ausland geschlossene Ehe in der Türkei registrieren lassen
  • Personen, die vor dem Antrag auf eine Familienaufenthaltserlaubnis die Eheformalitäten abschließen
  • Paare, die die Eheakte für einen Einbürgerungsantrag vorbereiten
  • Paare, die bei der Trauung einen beeidigten Übersetzer benötigen

Wo wird der Antrag gestellt?

Der Eheantrag wird gestellt, indem beide Parteien gemeinsam zum Standesamt des Wohnorts einer der beiden Parteien gehen. Ist einer der Ehegatten Ausländer, gibt es dabei eine wichtige Besonderheit: Der Ortsvorsteher (muhtar) darf diese Ehe nicht schließen. Die Eheschließungsverordnung überträgt die Zuständigkeit für den Fall, dass einer der Ehegatten Ausländer ist, allein den Standesämtern der Gemeinden und den Leitern der Personenstandsbehörden.

Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in einem Dorf, die eine ausländische Person heiraten, wenden sich deshalb nicht an das Dorfvorsteheramt, sondern an das Standesamt der Gemeinde ihres Wohnorts oder an die dortige Personenstandsbehörde. Die Zahl der Paare, die bei der falschen Behörde vorsprechen und Tage verlieren, ist nicht gering.

Der Antrag selbst kann durch einen Bevollmächtigten gestellt werden; dafür ist eine besondere Vollmacht zu errichten. Die Trauung selbst kann jedoch nicht durch einen Bevollmächtigten erfolgen — bei der Zeremonie müssen beide Parteien persönlich anwesend sein.

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.

  • Pass der ausländischen Person und dessen notariell beglaubigte Übersetzung
  • Ehefähigkeitszeugnis (Ledigkeitsbescheinigung) und dessen Übersetzung
  • Geburtsurkunde oder Personenstandsregisterauszug
  • Apostillevermerk oder konsularische Legalisation
  • Passfoto und ärztliches Gutachten
  • Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und dessen Übersetzung
  • Antragsformular des Standesamts

Woher erhält man die Ledigkeitsbescheinigung (Ehefähigkeitszeugnis)?

Das Dokument, das belegt, dass für die ausländische Partei kein Ehehindernis besteht, heißt in den Rechtsvorschriften Ehefähigkeitszeugnis ; umgangssprachlich ist es als Ledigkeitsbescheinigung bekannt. Es kann auf zwei Wegen beschafft werden: bei der zuständigen zentralen Behörde des Heimatstaats der Person oder bei der Vertretung dieses Staates in der Türkei. Die Verordnung lässt beide Wege zu; maßgeblich ist, dass das Dokument unmittelbar bei den Behörden des Staates beschafft wird, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt.

In der Praxis führen zwei Punkte zur Rückgabe der Akte. Erstens: Auf der Grundlage von Dokumenten, die von Honorarkonsulaten ausgestellt wurden, wird kein Vorgang durchgeführt — das Dokument muss bei der offiziellen Vertretung eingeholt werden. Zweitens: Das Original des Ehefähigkeitszeugnisses verbleibt in der Eheakte, dem Standesamt ist also nicht eine Kopie, sondern die Urschrift auszuhändigen.

Ein aus dem Ausland stammendes Dokument muss formgerecht beglaubigt sein. Ist Ihr Staat dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten, geschieht dies durch den Apostillevermerk; ist er nicht beigetreten, wird der Weg der konsularischen Beglaubigung beschritten. Für ein fremdsprachiges Dokument ist zudem eine türkische Übersetzung erforderlich. Zugehörige Seiten: Apostille und konsularische Beglaubigung und notariell beglaubigter Übersetzung.

Für die Adresse wird kein zusätzliches Dokument verlangt: Maßgeblich ist die Adresse, die die ausländische Person in der Erklärung angibt. Eine Meldebescheinigung brauchen Sie nicht zu suchen.

Woher erhält man das ärztliche Gutachten für die Eheschließung?

Ohne ärztliches Gutachten kann keine Trauung stattfinden; die Eheschließungsverordnung schreibt dies ausdrücklich vor. Das Gutachten kann in einer Einrichtung der Primärversorgung — bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt — oder in einer öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtung ausgestellt werden.

Welche Untersuchungen verlangt werden, ist in den Rechtsvorschriften jedoch nicht als feste Liste geregelt. Die Verordnung überlässt Verfahren und Grundsätze einem Rundschreiben des Gesundheitsministeriums; die Praxis richtet sich nach den Beschlüssen des Provinzhygienerats und den Anweisungen der Gemeinden und unterscheidet sich daher von Provinz zu Provinz. Das Screening auf erbliche Blutkrankheiten (Hämoglobinopathie) vor der Eheschließung ist eines der Programme, die in diesem Rahmen durchgeführt werden.

Deshalb geben wir Ihnen für das ärztliche Gutachten keine allgemeine, aus dem Internet zusammengestellte Liste: Wir klären, welche Untersuchungen das trauende Standesamt derzeit verlangt, und teilen Ihnen dies schriftlich mit. Auch die Gültigkeitsdauer des Gutachtens ist in den Rechtsvorschriften nicht geregelt und hängt von der Praxis des Standesamts ab — es ist daher zeitnah zu Ihrem Termin einzuholen.

Gültigkeitsdauer der Akte und der Unterlagen

Die Gültigkeitsdauer der Eheakte beträgt 6 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Ehefähigkeitszeugnisses. Findet innerhalb dieser Frist keine Trauung statt, wird die Akte aus dem Verfahren genommen und annulliert, und der Vorgang beginnt von vorn.

Soll die Trauung an einem anderen Ort stattfinden, ist auch die dafür ausgestellte Eheerlaubnisbescheinigung ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig. Die der Erklärung beizufügenden Passbilder müssen innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen worden sein.

Die Feinheit dabei: Die Frist von 6 Monaten wird nicht ab dem Trauungstermin, sondern ab dem Ausstellungsdatum der Ledigkeitsbescheinigung gerechnet. Paare, die das Dokument früh einholen und sich beim Zusammenstellen der übrigen Unterlagen verspäten, verbrauchen die Frist, ohne es zu bemerken. Wir ordnen die Akte nach diesem Zeitplan und stellen die Ledigkeitsbescheinigung an das Ende der Schritte.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. 1

    Liste nach Staatsangehörigkeit

    Nach Staatsangehörigkeit und Familienstand der ausländischen Person wird die Liste der erforderlichen Unterlagen erstellt.

  2. 2

    Beschaffung der Unterlagen

    Das Ehefähigkeitszeugnis und die Personenstandsauszüge werden beschafft; soweit erforderlich, erfolgt eine Orientierung zum Konsulat.

  3. 3

    Apostille und Übersetzung

    Für die Unterlagen wird der Apostillevermerk eingeholt; beglaubigte Übersetzung und notarielle Beglaubigung werden erledigt.

  4. 4

    Antrag beim Standesamt

    Die Akte wird beim Standesamt eingereicht und ein Termin für die Trauung vereinbart.

  5. 5

    Trauung und danach

    Bei Bedarf wird für die Trauung ein beeidigter Übersetzer gestellt; anschließend erfolgt eine Orientierung zur Familienaufenthaltserlaubnis.

Ist bei der Trauung ein Dolmetscher zwingend erforderlich?

Ja, wenn die ausländische Partei kein Türkisch spricht. Die Verordnung sieht vor, dass der Standesbeamte einen Dolmetscher heranziehen kann, der diese Sprache beherrscht, sofern es sich um die erste Amtssprache eines von der Türkei anerkannten Staates handelt, und dass der Dolmetscher von den Parteien im Voraus am Ort der Zeremonie bereitzustellen ist . Den Dolmetscher stellt also nicht das Standesamt, sondern Sie bringen ihn mit.

Die Rechtsvorschriften verlangen nicht, dass der Dolmetscher beeidigt ist; in der Praxis verlangen jedoch viele Standesämter einen beeidigten Dolmetscher. Deshalb klären wir bereits bei der Terminvereinbarung für die Trauung vorab, was das Standesamt verlangt. Einzelheiten: Dolmetschen bei Trauungen.

Welche Vorgänge folgen nach der Trauung?

Die Trauung ist die Mitte des Vorgangs; danach beginnen drei Angelegenheiten, die gesondert zu verfolgen sind.

  1. 1

    Personenstandseintrag und Familienbuch

    Die Eheschließung wird vom Standesamt innerhalb von 10 Tagen der örtlichen Personenstandsbehörde mitgeteilt und in das Familienregister eingetragen; bei Eheschließungen vor einem Konsulat oder im Ausland beträgt diese Frist 30 Tage. Jedem getrauten Paar wird ein Familienbuch ausgehändigt.

  2. 2

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Der ausländische Ehegatte beantragt für den Aufenthalt in der Türkei eine Familienaufenthaltserlaubnis. Nach der Auskunft des Präsidiums für Migrationsverwaltung kann diese Erlaubnis jeweils für höchstens 3 Jahre erteilt werden.

  3. 3

    Zeitplan für die Staatsangehörigkeit

    Die Ehe verleiht die Staatsangehörigkeit nicht unmittelbar; für einen Antrag sind mindestens drei Jahre erforderlich. Die Voraussetzungen finden Sie im folgenden Abschnitt.

Damit eine im Ausland geschlossene Ehe in der Türkei Wirkung entfaltet, ist derselbe Eintragungsschritt erforderlich: Die Ehe von Paaren, die vor einer ausländischen Behörde geschlossen wurde, kann gegenüber türkischen Stellen nicht verwendet werden, solange sie nicht im Personenstandsregister eingetragen ist.

Bei der Familienaufenthaltserlaubnis gibt es einen häufig übersehenen Widerrufsgrund: sich im letzten Jahr insgesamt mehr als 180 Tage im Ausland aufzuhalten. Wenn Sie längere Zeit außerhalb der Türkei sein werden, ist dies von Anfang an einzuplanen.

Prüfung auf Scheinehe und Risiko für die Aufenthaltserlaubnis

Diesen Abschnitt nehmen wir bewusst auf die Seite, denn hier bestehen die meisten Fehlvorstellungen. Das Gesetz Nr. 6458 verlangt für die Familienaufenthaltserlaubnis ausdrücklich die Voraussetzung, „die Ehe nicht zu dem Zweck geschlossen zu haben, eine Familienaufenthaltserlaubnis zu erlangen“, und gibt den Provinzverwaltungen eine zweistufige Befugnis: Vor der Erteilung wird untersucht, ob die Ehe allein zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis geschlossen wurde, und nach der Erteilung kann eine Kontrolle erfolgen.

Die Folgen sind schwerwiegend. Ist die Voraussetzung nicht erfüllt oder entfällt sie später, wird die Familienaufenthaltserlaubnis nicht erteilt, eine bereits erteilte wird widerrufen und eine abgelaufene nicht verlängert. Mehr noch: Aufenthaltserlaubnisse, die über eine Scheinehe erlangt und später widerrufen wurden, werden bei der Zusammenrechnung der im Gesetz vorgesehenen Aufenthaltszeiten nicht berücksichtigt — diese Jahre gelten also bei der Berechnung für die langfristige Aufenthaltserlaubnis oder die Staatsangehörigkeit als nicht vorhanden.

Es ist einzukalkulieren, dass auch eine echte Ehe bei der Prüfung in Schwierigkeiten geraten kann: getrennte Wohnadressen, fehlende Nachweise eines gemeinsamen Lebens, widersprüchliche Angaben im Gespräch. Die Akte von Anfang an stimmig aufzubauen ist weit einfacher, als später Widerspruch einzulegen.

Häufige Fehler

  • Das Ehefähigkeitszeugnis ohne Apostillevermerk mitbringen
  • Die Gültigkeitsdauer der Unterlagen versäumen und sie erneut beschaffen müssen
  • Den Antrag stellen, ohne den Rechtskraftvermerk des Scheidungsurteils eingeholt zu haben
  • Die Übersetzung nicht von einem beeidigten Übersetzer anfertigen lassen
  • Den Bedarf an einem Dolmetscher für den Tag der Trauung nicht vorab planen

Türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat

Die Ehe mit einer türkischen Staatsbürgerin oder einem türkischen Staatsbürger führt allein noch nicht zur Staatsbürgerschaft. Ein Antrag auf die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat ist nur möglich, wenn die Ehe mindestens drei Jahre bestanden hat und eine tatsächlich gemeinsam gelebte Familiengemeinschaft vorliegt; zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Ehe fortbestehen. Bei der Prüfung wird untersucht, ob die Familiengemeinschaft echt ist.

Schon bei der Vorbereitung der Unterlagen für die Trauung legen wir auch den Zeitplan für die Staatsbürgerschaft durch Heirat fest: die nach der Trauung zu beantragende Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, die Berechnung der drei Jahre und die bei Antragstellung verlangten Unterlagen werden als Ganzes geplant. So müssen Sie am Ende des dritten Jahres nicht bei Null anfangen, Dokumente zu sammeln.

Kann heiraten, wer sein Visum überschritten hat oder ohne gültigen Aufenthalt in der Türkei ist?

Die Frage, ob Ausländer ohne gültigen Aufenthaltsstatus heiraten können, gehört zu den Themen, die uns am häufigsten begegnen. Das Standesamt verlangt für die Trauung einen gültigen Pass, ein Ehefähigkeitszeugnis und eine Geburtsurkunde; eine Aufenthaltserlaubnis ist keine Voraussetzung für die Trauung. Wurde jedoch die Visums- oder Aufenthaltsdauer überschritten, treten die behördlichen Folgen dieses Verstoßes – Geldbuße, Einreisesperrcode, Einreiseverbot – unabhängig von der Trauung ein und wirken sich unmittelbar auf den Aufenthaltsantrag nach der Ehe aus.

Deshalb gehen wir in solchen Fällen in umgekehrter Reihenfolge vor: Zuerst klären wir, wie es um den Verstoß steht und ob ein Einreisesperrcode vorliegt, und planen anschließend die Schritte für Trauung und Aufenthalt darauf aufbauend. Im Vorgespräch sagen wir Ihnen offen, auf welchem Weg Ihre Akte vorankommen kann; wir stellen nichts als machbar dar, was nicht machbar ist.

Können zwei Ausländer in der Türkei heiraten?

Ja. Zwei Ausländer unterschiedlicher Staatsangehörigkeit können vor einem zuständigen türkischen Standesbeamten heiraten; die Grundsatz- und Verfahrensvorschriften der Verordnung über die Eheschließung türkischer Staatsangehöriger gelten auch für diese Ehen.

Zwei Ausländer mit derselben Staatsangehörigkeit können, sofern ihr Heimatrecht dies zulässt, vor der Vertretung dieses Staates in der Türkei heiraten; auf Wunsch können sie auch vor den zuständigen türkischen Behörden heiraten. Einem ausländischen Paar, das vor einer zuständigen türkischen Behörde heiratet, wird ein Familienbuch und auf Wunsch eine mehrsprachige Eheurkunde ausgestellt. Dieses Dokument leistet gute Dienste, wenn es darum geht, die Ehe im Heimatland anerkennen zu lassen.

Rechtsgrundlage

Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721 und die Eheschließungsverordnung (Ehefähigkeit, Antrag, zuständige Behörde, Unterlagen, Fristen, Dolmetscher); für ausländische Dokumente das Haager Apostille-Übereinkommen von 1961; Türkisches Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 Art. 16 (Staatsangehörigkeit durch Eheschließung); Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz Art. 34-37 (Familienaufenthaltserlaubnis und Prüfung auf Scheinehe).

Nach Art. 16 des Gesetzes Nr. 5901 können Ausländer einen Antrag stellen, die seit mindestens drei Jahren mit einer türkischen Staatsangehörigen oder einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet sind und deren Ehe fortbesteht; zusätzlich wird verlangt, in familiärer Gemeinschaft zu leben, keine mit der ehelichen Gemeinschaft unvereinbare Tätigkeit auszuüben und keinen Umstand zu erfüllen, der im Hinblick auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung ein Hindernis darstellt.

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Beurteilung ist ein Gespräch erforderlich. Amtliche Texte: Eheschließungsverordnung, Gesetz Nr. 5901, Präsidium für Migrationsverwaltung — Arten der Aufenthaltserlaubnis.

Beratung zu Eheschließungen mit Ausländern — häufige Fragen

Wo erhalte ich das Ehefähigkeitszeugnis?

Das Dokument wird beim Konsulat des Heimatstaats der ausländischen Person in der Türkei oder bei der zuständigen Personenstandsbehörde im Heimatland ausgestellt. Bei einem im Heimatland ausgestellten Dokument wird ein Apostillevermerk verlangt.

Ist ein Dolmetscher bei der Trauung zwingend?

Spricht eine der Parteien kein Türkisch, muss ein beeidigter Übersetzer anwesend sein, damit die Erklärungen verstanden werden. Diese Leistung erbringen wir am Tag der Trauung.

Kann ich nach der Eheschließung sofort eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?

Die Ehe bildet die Grundlage für den Antrag auf eine Familienaufenthaltserlaubnis. Der Antrag wird gesondert gestellt und erfordert eigene Unterlagen; die Ehe allein begründet keine Aufenthaltserlaubnis.

Wird man durch die Ehe türkischer Staatsangehöriger?

Die Ehe allein verleiht die Staatsangehörigkeit nicht. Bei einer mindestens drei Jahre bestehenden und tatsächlich fortdauernden Ehe muss zusätzlich ein Antrag gestellt und das Prüfverfahren abgeschlossen werden.

Wir haben im Ausland geheiratet, gilt das in der Türkei?

Eine im Ausland formgerecht geschlossene Ehe muss in der Türkei registriert werden. Der Vorgang ist abgeschlossen, wenn die Heiratsurkunde apostilliert und beglaubigt übersetzt beim Personenstandsamt eingereicht wird.

Was leisten wir in diesem Verfahren für Sie?

Erfahrenes Beratungsteam

Wenn eine Akte rechtliche Vertretung erfordert — Widerspruch, Verwaltungsklage, Ablehnungsbescheid — sagen wir klar, wo unsere Beratung endet.

Auf die Rechtsvorschriften gestützt

Wir nennen für jede Leistung ausdrücklich das zugrunde liegende Gesetz und die Verordnung: die Gesetze Nr. 6735, 6458 und 5901 sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Transparenz bei Ablauf und Honorar

Vor Beginn erhalten Sie die Unterlagenliste, die Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich.

Ein Ansprechpartner

Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen; Sie sprechen in jeder Phase mit derselben Person und verfolgen den Vorgang an einer Stelle.

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