Paare, die in der Türkei einen Ausländer heiraten möchten, müssen die beim Standesamt vorzulegenden Unterlagen im Einklang mit dem Recht des Herkunftslandes und dem türkischen Recht beschaffen. An erster Stelle steht dabei das Ehefähigkeitszeugnis, das belegt, dass die ausländische Person ledig ist und der Eheschließung kein Hindernis entgegensteht.
Aus dem Ausland beschaffte Unterlagen müssen zwingend einen Apostillevermerk oder eine konsularische Legalisation tragen und beglaubigt übersetzt werden. Wir von BKT erstellen die Unterlagenliste nach Ihrer Staatsangehörigkeit, führen Apostille und Übersetzung durch und decken auch Ihren Bedarf an einem Dolmetscher bei der Trauung.
Für wen?
- Ausländische Staatsangehörige, die einen türkischen Staatsangehörigen heiraten
- Zwei Ausländer, die in der Türkei einander heiraten möchten
- Paare, die ihre im Ausland geschlossene Ehe in der Türkei registrieren lassen
- Personen, die vor dem Antrag auf eine Familienaufenthaltserlaubnis die Eheformalitäten abschließen
- Paare, die die Eheakte für einen Einbürgerungsantrag vorbereiten
- Paare, die bei der Trauung einen beeidigten Übersetzer benötigen
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Pass der ausländischen Person und dessen notariell beglaubigte Übersetzung
- Ehefähigkeitszeugnis (Ledigkeitsbescheinigung) und dessen Übersetzung
- Geburtsurkunde oder Personenstandsregisterauszug
- Apostillevermerk oder konsularische Legalisation
- Passfoto und ärztliches Gutachten
- Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und dessen Übersetzung
- Antragsformular des Standesamts
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Liste nach Staatsangehörigkeit
Nach Staatsangehörigkeit und Familienstand der ausländischen Person wird die Liste der erforderlichen Unterlagen erstellt.
- 2
Beschaffung der Unterlagen
Das Ehefähigkeitszeugnis und die Personenstandsauszüge werden beschafft; soweit erforderlich, erfolgt eine Orientierung zum Konsulat.
- 3
Apostille und Übersetzung
Für die Unterlagen wird der Apostillevermerk eingeholt; beglaubigte Übersetzung und notarielle Beglaubigung werden erledigt.
- 4
Antrag beim Standesamt
Die Akte wird beim Standesamt eingereicht und ein Termin für die Trauung vereinbart.
- 5
Trauung und danach
Bei Bedarf wird für die Trauung ein beeidigter Übersetzer gestellt; anschließend erfolgt eine Orientierung zur Familienaufenthaltserlaubnis.
Häufige Fehler
- Das Ehefähigkeitszeugnis ohne Apostillevermerk mitbringen
- Die Gültigkeitsdauer der Unterlagen versäumen und sie erneut beschaffen müssen
- Den Antrag stellen, ohne den Rechtskraftvermerk des Scheidungsurteils eingeholt zu haben
- Die Übersetzung nicht von einem beeidigten Übersetzer anfertigen lassen
- Den Bedarf an einem Dolmetscher für den Tag der Trauung nicht vorab planen
Rechtsgrundlage
Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721 und die Eheschließungsverordnung; bei ausländischen Dokumenten das Haager Apostille-Übereinkommen von 1961
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.