Wer in der Türkei eine Immobilie kaufen, ein Unternehmen gründen, Versorgungsverträge abschließen oder die amtliche Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis einzahlen möchte, benötigt zuerst eine potenzielle Steueridentifikationsnummer. Diese Nummer bildet für Personen ohne Ausländeridentifikationsnummer die Grundlage amtlicher Vorgänge.
Bei der Eröffnung eines Bankkontos bewerten die Banken die Unterlagen zu Identität, Adresse und Zweck des Vorgangs nach ihren eigenen internen Regeln. Wir von BKT erledigen den Antrag auf die Steuernummer, stellen die für die Bank erforderlichen Unterlagen zusammen und stellen auf Wunsch während der Vorgänge eine Begleitung durch einen Dolmetscher.
Für wen?
- Ausländer, die in der Türkei eine Immobilie kaufen
- Gesellschafter, die vor der Firmengründung eine Steuernummer benötigen
- Ausländer, die die amtliche Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis und weitere amtliche Zahlungen leisten
- Ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei ein Bankkonto eröffnen möchten
- Personen, die für Miete, Versorgungsverträge und Rechnungen ein Konto benötigen
- Investoren, die im Rahmen der Einbürgerung über eine Investition Zahlungen leisten
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Pass und dessen notariell beglaubigte Übersetzung
- Adressmeldung oder Wohnsitzbescheinigung
- Falls vorhanden, Ausländeridentifikationsnummer und Aufenthaltskarte
- Nachweis zum Zweck des Vorgangs (Vorvertrag zum Immobilienkauf, Firmenunterlagen usw.)
- Von der Bank verlangte Nachweise zu Einkommen oder Mittelherkunft
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Antrag auf die Steuernummer
Die potenzielle Steueridentifikationsnummer wird beim Finanzamt oder über einen elektronischen Antrag beschafft.
- 2
Vorbereitung der Unterlagen
Die Übersetzung des Passes, die Adressmeldung und die Nachweise zum Zweck des Vorgangs werden vorbereitet.
- 3
Auswahl der Bank
Es werden Banken geprüft, die zu Ihrem Vorhaben passen und günstige Aufnahmebedingungen für ausländische Kunden haben.
- 4
Vorgänge in der Filiale
Bei der Kontoöffnung begleiten wir Sie mit einem Dolmetscher und unterstützen beim Ausfüllen der Formulare.
- 5
Danach
Zu Online-Banking, Karten und Überweisungen erhalten Sie eine grundlegende Einweisung.
Häufige Fehler
- Die Übersetzung des Passes ohne notarielle Beglaubigung vorlegen
- Ohne Nachweis der Adressmeldung in die Filiale gehen
- Das Dokument, das den Zweck des Vorgangs belegt, nicht mitführen
- Eine Namensschreibweise in der Steuernummer, die vom Pass abweicht
- Die Kontoöffnung auf denselben Tag wie den Termin beim Grundbuchamt legen
Rechtsgrundlage
Die Regelungen zur Steueridentifikationsnummer nach dem Steuerverfahrensgesetz Nr. 213 und die Bankenvorschriften
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.