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Vİ-05 Beratungsleistung

Beratung bei Visumverstoß und Verwaltungsgeldbuße

Den Verstoß lösen, bevor er größer wird; Planung von Ausreise und Wiedereinreise

Gegen Ausländer, die über die Dauer ihres Visums, ihrer Visumbefreiung oder ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus in der Türkei bleiben, wird nach dem Gesetz Nr. 6458 ein Bußgeld verhängt; je nach Dauer des Aufenthalts kann auch ein Einreiseverbot in Betracht kommen. Je länger der Verstoß dauert, desto höher fällt sowohl das Bußgeld als auch die Auswirkung auf eine erneute Einreise aus.

Der richtige Schritt in dieser Lage ist, den Verstoß von sich aus und planvoll zu bereinigen. Wir von BKT prüfen Ihre aktuelle Aufenthaltssituation, vergleichen Bußgeld und Ausreiseformalitäten mit den Möglichkeiten eines Wechsels in eine Aufenthaltserlaubnis und bestimmen gemeinsam mit Ihnen den Weg mit dem geringsten Risiko.

Für wen?

  • Ausländer, die die Dauer ihres Visums oder ihrer Visumbefreiung überschritten haben
  • Personen, deren Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist, die aber keinen Verlängerungsantrag gestellt haben
  • Ausländer, deren Verlängerungsantrag abgelehnt wurde und die weiterhin im Land bleiben
  • Personen, gegen die bei der Ausreise ein Bußgeld verhängt wurde und die eine erneute Einreise planen
  • Arbeitgeber, die den Status ihres Personals mit einem Verstoß berichtigen möchten
  • Personen, die Dauer und Umfang eines Einreiseverbots erfahren möchten

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.

  • Pass und die Seiten mit den Ein- und Ausreisestempeln
  • Falls vorhanden, die Aufenthaltskarte und die Antragsunterlagen
  • Bußgeldbescheid oder Zustellungsnachweis
  • Falls vorhanden, Unterlagen zur Rechtfertigung der verlängerten Aufenthaltsdauer (ärztliches Gutachten usw.)
  • Adress- und Versicherungsnachweise (wenn die Statusberichtigung geprüft werden soll)

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. 1

    Analyse des Aufenthalts

    Anhand der Ein- und Ausreisedaten und der Erlaubnisdauern werden Beginn und Dauer des Verstoßes genau berechnet.

  2. 2

    Vergleich der Optionen

    Die Optionen Bußgeld zahlen und ausreisen, Status berichtigen oder einen Antrag stellen werden mit ihren Folgen dargestellt.

  3. 3

    Unterlagen und Antrag

    Je nach gewähltem Weg werden die Unterlagen erstellt, die erforderlichen Übersetzungen angefertigt und der Antrag abgeschlossen.

  4. 4

    Bußgeld und Ausreiseformalitäten

    Zahlung und Ausreise werden geplant; das Risiko eines Einreiseverbots wird vorab bewertet.

  5. 5

    Plan für die erneute Einreise

    Zur Dauer des Verbots und zum Zeitplan für einen neuen Antrag erhalten Sie eine schriftliche Orientierung.

Häufige Fehler

  • Nach dem Erkennen des Verstoßes abwarten und ihn dadurch verlängern
  • Versuchen, ohne Zahlung des Bußgelds aus dem Land auszureisen
  • Ein Ticket kaufen, ohne die Dauer des Einreiseverbots bestätigt zu haben
  • Nach Ablehnung der Verlängerung ohne weitere Schritte im Land bleiben
  • Ein ärztliches Gutachten, das als Rechtfertigung dienen könnte, nicht belegen

Rechtsgrundlage

Die Vorschriften des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz zu Visum, Aufenthalt und Verwaltungssanktionen

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Beratung zu Visumsverstoß und Bußgeld — häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Visumsverstoß?

Die Bußgeldbeträge werden jedes Jahr entsprechend der Neubewertungsrate angepasst und richten sich nach der Dauer des Verstoßes. Den aktuellen Betrag berechnen wir im Gespräch gemeinsam anhand Ihrer Ein- und Ausreisedaten.

Entfällt das Einreiseverbot, wenn ich das Bußgeld zahle?

Die Zahlung des Bußgelds hebt das Einreiseverbot nicht von selbst auf. Die Dauer des Verbots wird gesondert bewertet; daher sollten beide Punkte vor der Ausreise gemeinsam geplant werden.

Kann ich trotz eines Verstoßes eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Je nach Dauer und Grund des Verstoßes kann in manchen Fällen eine Statusberichtigung möglich sein; in anderen Fällen muss zuvor ausgereist werden. Der richtige Weg ergibt sich aus der Prüfung Ihrer Aufenthaltshistorie.

Habe ich einen Vorteil, wenn ich freiwillig ausreise?

Den Verstoß von sich aus und in kurzer Zeit zu beenden, ist ein Umstand, der in der Praxis zugunsten des Betroffenen bewertet werden kann. Der maßgebliche Maßstab für das Ergebnis bleibt jedoch die Dauer des Verstoßes.

Zahlt mein Arbeitgeber ein Bußgeld?

Gegen Arbeitgeber, die Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigen, wird zusätzlich ein Bußgeld verhängt. Daher ist es auch für den Arbeitgeber wichtig, den Status des Personals zu verfolgen, bevor ein Verstoß entsteht.

Was leisten wir in diesem Verfahren für Sie?

Mit anwaltlicher Unterstützung

In Akten, die eine rechtliche Bewertung erfordern, etwa bei Widerspruch, Verwaltungsklage oder Ablehnungsbescheid, arbeiten wir mit anwaltlicher Unterstützung.

Auf die Rechtsvorschriften gestützt

Wir nennen für jede Leistung ausdrücklich das zugrunde liegende Gesetz und die Verordnung: die Gesetze Nr. 6735, 6458 und 5901 sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Transparenz bei Ablauf und Honorar

Vor Beginn erhalten Sie die Unterlagenliste, die Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich.

Ein Ansprechpartner

Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen; Sie sprechen in jeder Phase mit derselben Person und verfolgen den Vorgang an einer Stelle.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.