Im Außenhandel unterliegen die Parteien unterschiedlichen Rechtsordnungen und verwenden unterschiedliche Sprachen. Ebenso wichtig wie die korrekte Ausstellung von Verträgen, Proforma- und Handelsrechnungen sowie Ursprungs- und Warenverkehrsbescheinigungen ist die korrekte Übersetzung dieser Unterlagen gegenüber der Gegenseite und der Zollverwaltung; davon hängt die Sicherheit des Vorgangs ab.
Wir von BKT übernehmen Handelsübersetzungen für die Korrespondenz und die Vertragsprozesse mit ausländischen Geschäftspartnern und planen im Rahmen unserer Beratung gemeinsam mit Ihnen die Unternehmens-, Erlaubnis- und Personalprozesse ausländischer Firmen, die in der Türkei investieren möchten.
Für wen?
- Türkische Unternehmen, die importieren und exportieren
- Ausländische Firmen, die aus der Türkei beschaffen möchten
- Unternehmen, die einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner abschließen
- Ausländische Investoren, die eine Investition in der Türkei planen
- Einrichtungen, die bei Messen und Handelsdelegationen Übersetzungen benötigen
- Außenhandelsabteilungen, die die Korrespondenz mit ausländischen Lieferanten und Kunden führen
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Handelsverträge und Angebotsunterlagen
- Proforma- und Handelsrechnung
- Ursprungszeugnis und Warenverkehrsbescheinigungen
- Konnossement und Transportdokumente
- Akkreditiv und Bankkorrespondenz
- Vertretungs- und Gewerbenachweise der ausländischen Firma (mit Apostille)
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Bedarfsanalyse
Art des Vorgangs, Parteien und Zielmarkt werden bestimmt und daraus der Bedarf an Unterlagen und Sprachen abgeleitet.
- 2
Vertrag und Unterlagen
Vertrag und Handelsdokumente werden erstellt oder geprüft; ihre Handelsübersetzungen werden angefertigt.
- 3
Amtliche Dokumente
Soweit erforderlich, werden notarielle Beglaubigung, Apostille und konsularische Legalisation veranlasst.
- 4
Unterstützung bei Gesprächen
Bei Präsenz- oder Online-Gesprächen stellen wir Konsekutivdolmetschen bereit.
- 5
Investitionsprozess
Ist eine Struktur in der Türkei erforderlich, werden die Unternehmens-, Erlaubnis- und Personalprozesse geplant.
Häufige Fehler
- Nur den fremdsprachigen Vertragstext zugrunde legen und die türkische Fassung nicht prüfen
- Klauseln zu Streitigkeiten und zum zuständigen Gericht in der Übersetzung unklar lassen
- Produktbezeichnungen in Zolldokumenten mit unterschiedlichen Begriffen übersetzen
- Unterlagen ausländischer Firmen ohne Apostille akzeptieren
- Begriffe für Liefer- und Zahlungsbedingungen durch lokale Entsprechungen ersetzen
Rechtsgrundlage
Türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102, Zollvorschriften und Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.