Küçükçekmece / İstanbul — Beratung in der ganzen Türkei 0536 089 76 94 WhatsApp
BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

VZ-06 Beratungsleistung

Beratung zum Visumantrag für Ausländer

Die richtige Visumart, eine vollständige Akte, eine starke Begründung

Welches Visum für die Einreise in die Türkei erforderlich ist, richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der ausländischen Person, dem Zweck der Reise und der Aufenthaltsdauer. Visa für Tourismus, Geschäftsreisen, Arbeit, Studium, Familienbesuch und medizinische Behandlung erfordern unterschiedliche Unterlagen und Begründungen.

Ein erheblicher Teil der Ablehnungen bei Visumanträgen beruht darauf, dass der Reisezweck nicht mit Unterlagen belegt ist, sowie auf Widersprüchen in den Unterlagen. Wir von BKT bestimmen die zum Zweck Ihres Antrags passende Visumart, erstellen die Einladungs- und Unterkunftsnachweise und fertigen die beglaubigte Übersetzung der fremdsprachigen Unterlagen an.

Für wen?

  • Ausländer, die zu touristischen Zwecken oder für einen Familienbesuch in die Türkei kommen
  • Geschäftsleute, die für Messen, Sitzungen und Geschäftsgespräche ein Geschäftsvisum benötigen
  • Personen, die von einem Arbeitgeber in der Türkei ein Stellenangebot erhalten haben und ein Arbeitsvisum beantragen
  • Studierende, die eine Zulassung erhalten haben und ein Studentenvisum beantragen
  • Unternehmen, die für ausländische Geschäftspartner oder Mitarbeitende ein Einladungsschreiben erstellen
  • Personen, deren Visumantrag zuvor abgelehnt wurde und die ihre Akte stärken möchten

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.

  • Pass mit ausreichender Gültigkeitsdauer und biometrisches Foto
  • Antragsformular und Terminbestätigung
  • Unterlagen zum Reisezweck (Einladungsschreiben, Zulassungsschreiben, Arbeitsvertrag)
  • Reservierung der Unterkunft und des Rückflugtickets
  • Kontoauszug als Nachweis der finanziellen Mittel
  • Reisekrankenversicherung
  • Beglaubigte Übersetzung der fremdsprachigen Unterlagen

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. 1

    Bestimmung der Visumart

    Anhand von Staatsangehörigkeit, Zweck und Aufenthaltsdauer wird die richtige Visumart für den Antrag bestimmt.

  2. 2

    Zusammenstellung der Unterlagen

    Einladungs-, Unterkunfts- und Einkommensnachweise werden erstellt; Lücken und Widersprüche werden beseitigt.

  3. 3

    Übersetzung und Beglaubigung

    Die beglaubigte Übersetzung der fremdsprachigen Unterlagen und, soweit erforderlich, die notarielle Beglaubigung werden erledigt.

  4. 4

    Termin und Antrag

    Es wird ein Termin beim Konsulat oder im Antragszentrum vereinbart und die Akte eingereicht.

  5. 5

    Nachverfolgung des Ergebnisses

    Das Antragsergebnis wird verfolgt; bei einer Ablehnung wird je nach Begründung eine Strategie für einen neuen Antrag entwickelt.

Häufige Fehler

  • Einen Antrag mit einer Visumart stellen, die nicht zum Reisezweck passt
  • Das Einladungsschreiben inhaltlich und hinsichtlich der Unterschrift unvollständig erstellen
  • Einen Kontoauszug mit einem Saldo vorlegen, der die Reisekosten nicht deckt
  • Reservierungsunterlagen, deren Daten nicht mit den angegebenen Reisedaten übereinstimmen
  • Mit derselben Akte erneut beantragen, ohne die Begründung der früheren Ablehnung zu prüfen

Rechtsgrundlage

Die Visumvorschriften des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz und die zugehörigen Durchführungsregelungen

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Beratung zum Visumantrag für Ausländer — häufige Fragen

Mein Visumantrag wurde abgelehnt, kann ich sofort erneut beantragen?

Ein erneuter Antrag ist möglich; Anträge ohne Behebung des Ablehnungsgrundes führen jedoch meist zum gleichen Ergebnis. Zunächst muss der Ablehnungsgrund richtig gelesen und die Akte in dieser Richtung gestärkt werden.

Wer sollte das Einladungsschreiben erstellen?

Die Einladung wird von der gastgebenden Person oder dem gastgebenden Unternehmen in der Türkei erstellt. Bei geschäftlichen Einladungen müssen die Firmenangaben und der Gegenstand des Gesprächs, bei privaten Einladungen der Status des Einladenden und die Zusage der Unterbringung ausdrücklich enthalten sein.

Darf ich mit einem Visum in der Türkei arbeiten?

Ein Touristen- oder Geschäftsvisum begründet kein Recht auf Arbeit. Für eine Beschäftigung muss eine Arbeitserlaubnis erlangt und das darauf beruhende Verfahren für das Arbeitsvisum durchgeführt werden.

Sind die Gültigkeit des Visums und die Aufenthaltsdauer dasselbe?

Nein. Das Visum berechtigt zur Einreise; die Aufenthaltsdauer ist dagegen auf die im Visum angegebene Anzahl von Tagen und den angegebenen Zeitraum begrenzt. Diese Unterscheidung zu verwechseln, gehört zu den häufigsten Ursachen für Visumsverstöße.

Ist für das Studentenvisum ein Zulassungsschreiben zwingend?

Beim Visum zu Studienzwecken ist die von der Bildungseinrichtung in der Türkei ausgestellte Zulassungs- oder Einschreibebescheinigung die wesentliche Grundlage. Anträge ohne dieses Dokument werden nicht geprüft.

Was leisten wir in diesem Verfahren für Sie?

Mit anwaltlicher Unterstützung

In Akten, die eine rechtliche Bewertung erfordern, etwa bei Widerspruch, Verwaltungsklage oder Ablehnungsbescheid, arbeiten wir mit anwaltlicher Unterstützung.

Auf die Rechtsvorschriften gestützt

Wir nennen für jede Leistung ausdrücklich das zugrunde liegende Gesetz und die Verordnung: die Gesetze Nr. 6735, 6458 und 5901 sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Transparenz bei Ablauf und Honorar

Vor Beginn erhalten Sie die Unterlagenliste, die Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich.

Ein Ansprechpartner

Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen; Sie sprechen in jeder Phase mit derselben Person und verfolgen den Vorgang an einer Stelle.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.