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BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung und Beglaubigung

Übersetzungsleistungen

Bei Unterlagen für Behörden, Gerichte und Konsulate wickeln wir beglaubigte Übersetzung, notarielle Beglaubigung und Apostille aus einer Hand ab.

Da die Übersetzungen der in Ihren Beratungsakten verlangten Unterlagen von demselben Team erstellt werden, bleiben Namensschreibweisen, Begriffe und Datumsformate in allen Ihren Papieren einheitlich.

Alle unsere Übersetzungsleistungen

Dokumentenübersetzung und Dolmetschleistungen

YT-01

Beglaubigte Übersetzung

Mit Stempel und Unterschrift versehene Übersetzung, die Behörden anerkennen

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NO-02

Notariell beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung, notarielle Bestätigung und bei Bedarf Apostille — in einer Akte

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AP-03

Apostille und konsularische Beglaubigung

Das Bindeglied, das Ihr Dokument über Grenzen hinweg gültig macht

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HT-04

Juristische Übersetzung

Übersetzung mit Blick auf Begriffstreue und rechtliche Wirkung

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AT-05

Gerichtsdolmetschen

Das Recht, in Verhandlung und Aussage richtig verstanden zu werden

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MT-06

Medizinische Übersetzung

Terminologisch sichere Übersetzung, bei der Genauigkeit entscheidend ist

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AK-07

Akademische Übersetzung

Übersetzungen, die in Anerkennungs- und Antragsakten akzeptiert werden

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PT-08

Übersetzung von Pass und Ausweisdokumenten

Das erste und am häufigsten verlangte Dokument jeder amtlichen Akte

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TC-09

Wirtschafts- und Unternehmensübersetzung

Unternehmensübersetzung, die Ihre Markensprache bewahrt und Begriffe konsistent hält

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SM-10

Simultandolmetschen

Gleichzeitige Übertragung, ununterbrochener Redefluss

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AR-11

Konsekutivdolmetschen und Begleitdolmetschen

Ein Dolmetscher an Ihrer Seite: in der Behörde, im Gespräch, vor Ort

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NK-12

Dolmetschen bei Trauungen

Am Tag der Zeremonie vollständige Unterlagen und richtig verstandene Erklärungen

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TP-13

Dolmetschen bei Grundbuchvorgängen

Pflicht zum vereidigten Übersetzer am Schalter des Grundbuchamts

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Welche Beglaubigungsstufe ist erforderlich?

Die häufigste Verzögerung bei Übersetzungen entsteht dadurch, dass ein Dokument mit der falschen Beglaubigungsstufe vorbereitet wird. Es gibt drei Stufen, und welche davon erforderlich ist, entscheidet nicht das Dokument selbst, sondern die Behörde, die es verlangt.

Beglaubigte Übersetzung

Es handelt sich um die gestempelte und unterschriebene Übersetzung eines Dolmetschers, der beim Notariat einen Eid geleistet hat. Für viele Behörden genügt sie allein. Ausführliche Informationen: beglaubigte Übersetzung.

Notariell beglaubigte Übersetzung

Hier wird die beglaubigte Übersetzung zusätzlich vom Notariat bestätigt. Diese Stufe wird bei einem großen Teil der Grundbuch-, Firmengründungs-, Staatsangehörigkeits- und Gerichtsverfahren verlangt. Ausführliche Informationen: notariell beglaubigter Übersetzung.

Apostille und konsularische Legalisation

Wird das Dokument im Ausland verwendet, benötigt es unabhängig von der Übersetzung einen Vermerk auf dem Dokument selbst. Je nachdem, ob das Land dem Haager Übereinkommen beigetreten ist, wird der Weg über die Apostille oder über die konsularische Beglaubigung gewählt. Ausführliche Informationen: Apostille und konsularische Beglaubigung.

Die Reihenfolge ist entscheidend. Bei einem aus dem Ausland stammenden Dokument wird die Apostille vor der Übersetzung eingeholt; bei einem Dokument, das von der Türkei ins Ausland geht, erst nach Abschluss von Übersetzung und Beglaubigung. Eine falsche Reihenfolge führt dazu, dass alle Schritte wiederholt werden müssen.

Welche Seite für welche Dokumentenart?

Die Art des Dokuments bestimmt sowohl das Fachgebiet des Übersetzers als auch die erforderliche Beglaubigungsstufe. Jedes der folgenden Themen wird auf einer eigenen Seite ausführlich erläutert.

Gerichtsakten, Verträge und Vollmachten: Juristische Übersetzung. Verhandlungen und Aussagen: Gerichtsdolmetschen. Firmenunterlagen, Rechnungen und Zollpapiere: Wirtschaftsübersetzung.

Diplome, Notenspiegel und Anerkennungsschreiben: Akademische Übersetzung. Entlassungsberichte, Befunde und Laborergebnisse: Medizinische Übersetzung. Reisepässe und Ausweisdokumente: Pass- und Ausweisübersetzung.

Bei manchen Vorgängen ist die Anwesenheit eines Dolmetschers zum Zeitpunkt des Geschäfts gesetzlich vorgeschrieben. Beim Grundbuchamt: Dolmetschen bei Grundbuchvorgängen. Bei der Trauung: Dolmetschen bei Trauungen. Bei Besprechungen und Verhandlungen kommen je nach Bedarf zwei Verfahren zum Einsatz: Simultandolmetschen und Konsekutivdolmetschen.

Bevor Sie Ihr Dokument bringen

  • Die Schreibweise von Vor- und Nachname muss exakt mit der lateinischen Schreibweise in Ihrem Pass übereinstimmen; bei Dokumenten in kyrillischer und arabischer Schrift ist dies die häufigste Fehlerquelle.
  • Für die notarielle Beglaubigung wird das Original oder eine notariell beglaubigte Kopie benötigt; eine Fotokopie oder ein Foto genügt nicht.
  • Wenn Sie dasselbe Dokument bei mehreren Behörden einreichen, geben Sie die Anzahl der Exemplare von Anfang an bekannt; zusätzliche Exemplare im Nachhinein können den Vorgang von vorn beginnen lassen.
  • Manche Dokumente haben bei der Behörde eine begrenzte Gültigkeitsdauer; prüfen Sie das Datum, bevor die Übersetzung beginnt.
  • Sagen Sie uns, bei welcher Behörde und für welchen Vorgang das Dokument eingereicht wird; die Beglaubigungsstufe richtet sich nach dieser Angabe.

Gemeinsam mit Ihrer Beratungsakte

Der Übersetzungsbedarf entsteht meist nicht für sich allein, sondern als Teil eines Antrags. Da die Übersetzung der in Ihrer Antragsakte verlangten Unterlagen von demselben Team übernommen wird, bleiben Namensschreibweisen, Fachbegriffe und Datumsformate in allen Ihren Unterlagen einheitlich.

Die Beratungsthemen, die am häufigsten gemeinsam mit der Übersetzung bearbeitet werden: Beratung zur Aufenthaltserlaubnis, Beratung zur Arbeitserlaubnis, Beratung zur türkischen Staatsangehörigkeit und Firmengründung für Ausländer. Alle Themen: Beratungsleistungen.

Zeigen Sie uns Ihr Dokument, wir klären Dauer und Honorar

Die erforderliche Beglaubigungsstufe (beglaubigt, notariell beglaubigt, mit Apostille) richtig zu bestimmen, spart Zeit und Kosten.

Sie erreichen uns werktags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr. Das Erstgespräch ist kostenlos; Honorar und Dauer werden in diesem Gespräch schriftlich festgehalten.