Beglaubigte Übersetzung und Beglaubigung
Übersetzungsleistungen
Bei Unterlagen für Behörden, Gerichte und Konsulate wickeln wir beglaubigte Übersetzung, notarielle Beglaubigung und Apostille aus einer Hand ab.
Da die Übersetzungen der in Ihren Beratungsakten verlangten Unterlagen von demselben Team erstellt werden, bleiben Namensschreibweisen, Begriffe und Datumsformate in allen Ihren Papieren einheitlich.
Alle unsere Übersetzungsleistungen
Dokumentenübersetzung und Dolmetschleistungen
Beglaubigte Übersetzung
Mit Stempel und Unterschrift versehene Übersetzung, die Behörden anerkennen
Details → NO-02Notariell beglaubigte Übersetzung
Beglaubigte Übersetzung, notarielle Bestätigung und bei Bedarf Apostille — in einer Akte
Details → AP-03Apostille und konsularische Beglaubigung
Das Bindeglied, das Ihr Dokument über Grenzen hinweg gültig macht
Details → HT-04Juristische Übersetzung
Übersetzung mit Blick auf Begriffstreue und rechtliche Wirkung
Details → AT-05Gerichtsdolmetschen
Das Recht, in Verhandlung und Aussage richtig verstanden zu werden
Details → MT-06Medizinische Übersetzung
Terminologisch sichere Übersetzung, bei der Genauigkeit entscheidend ist
Details → AK-07Akademische Übersetzung
Übersetzungen, die in Anerkennungs- und Antragsakten akzeptiert werden
Details → PT-08Übersetzung von Pass und Ausweisdokumenten
Das erste und am häufigsten verlangte Dokument jeder amtlichen Akte
Details → TC-09Wirtschafts- und Unternehmensübersetzung
Unternehmensübersetzung, die Ihre Markensprache bewahrt und Begriffe konsistent hält
Details → SM-10Simultandolmetschen
Gleichzeitige Übertragung, ununterbrochener Redefluss
Details → AR-11Konsekutivdolmetschen und Begleitdolmetschen
Ein Dolmetscher an Ihrer Seite: in der Behörde, im Gespräch, vor Ort
Details → NK-12Dolmetschen bei Trauungen
Am Tag der Zeremonie vollständige Unterlagen und richtig verstandene Erklärungen
Details → TP-13Dolmetschen bei Grundbuchvorgängen
Pflicht zum vereidigten Übersetzer am Schalter des Grundbuchamts
Details →Zeigen Sie uns Ihr Dokument, wir klären Dauer und Honorar
Die erforderliche Beglaubigungsstufe (beglaubigt, notariell beglaubigt, mit Apostille) richtig zu bestimmen, spart Zeit und Kosten.
Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.