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BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung und Beglaubigung

Übersetzungsleistungen

Bei Unterlagen für Behörden, Gerichte und Konsulate wickeln wir beglaubigte Übersetzung, notarielle Beglaubigung und Apostille aus einer Hand ab.

Da die Übersetzungen der in Ihren Beratungsakten verlangten Unterlagen von demselben Team erstellt werden, bleiben Namensschreibweisen, Begriffe und Datumsformate in allen Ihren Papieren einheitlich.

Alle unsere Übersetzungsleistungen

Dokumentenübersetzung und Dolmetschleistungen

YT-01

Beglaubigte Übersetzung

Mit Stempel und Unterschrift versehene Übersetzung, die Behörden anerkennen

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NO-02

Notariell beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung, notarielle Bestätigung und bei Bedarf Apostille — in einer Akte

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AP-03

Apostille und konsularische Beglaubigung

Das Bindeglied, das Ihr Dokument über Grenzen hinweg gültig macht

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HT-04

Juristische Übersetzung

Übersetzung mit Blick auf Begriffstreue und rechtliche Wirkung

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AT-05

Gerichtsdolmetschen

Das Recht, in Verhandlung und Aussage richtig verstanden zu werden

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MT-06

Medizinische Übersetzung

Terminologisch sichere Übersetzung, bei der Genauigkeit entscheidend ist

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AK-07

Akademische Übersetzung

Übersetzungen, die in Anerkennungs- und Antragsakten akzeptiert werden

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PT-08

Übersetzung von Pass und Ausweisdokumenten

Das erste und am häufigsten verlangte Dokument jeder amtlichen Akte

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TC-09

Wirtschafts- und Unternehmensübersetzung

Unternehmensübersetzung, die Ihre Markensprache bewahrt und Begriffe konsistent hält

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SM-10

Simultandolmetschen

Gleichzeitige Übertragung, ununterbrochener Redefluss

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AR-11

Konsekutivdolmetschen und Begleitdolmetschen

Ein Dolmetscher an Ihrer Seite: in der Behörde, im Gespräch, vor Ort

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NK-12

Dolmetschen bei Trauungen

Am Tag der Zeremonie vollständige Unterlagen und richtig verstandene Erklärungen

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TP-13

Dolmetschen bei Grundbuchvorgängen

Pflicht zum vereidigten Übersetzer am Schalter des Grundbuchamts

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Zeigen Sie uns Ihr Dokument, wir klären Dauer und Honorar

Die erforderliche Beglaubigungsstufe (beglaubigt, notariell beglaubigt, mit Apostille) richtig zu bestimmen, spart Zeit und Kosten.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.