Seit 1994
BKT wurde 1994 von dem für Deutsch vereidigten Übersetzer Ahmet Taşer gegründet und arbeitet seit über dreißig Jahren im selben Bereich: beglaubigte Übersetzungen und Beratung für Ausländer.
Geführt wird das Büro von seinem Gründer Ahmet Taşer (vereidigter Übersetzer für Deutsch) und dem Englisch-Übersetzer Burak Kaan Taşer. Ihre Akte bleibt von Anfang bis Ende bei demselben Team; zwischen Übersetzung und Beratung wechselt sie nicht die Hand.
Warum bieten wir beide Leistungen zusammen an?
Nahezu alle Vorgänge, mit denen Ausländer zu tun haben, stehen auf zwei Beinen: auf der einen Seite der rechtlich richtige Antrag, auf der anderen die Unterlagen, die diesen Antrag tragen. In der Praxis scheitert ein erheblicher Teil der Akten nicht an einem rechtlichen Hindernis, sondern an einem Dokument ohne Apostille, an einer Übersetzung ohne notarielle Beglaubigung oder an einem Namen, der anders geschrieben ist als im Pass.
Führen wir Beratung und Übersetzung in einer Hand zusammen, entfällt dieses Risiko weitgehend. In derselben Akte bleiben Namensschreibweisen, Behördenbezeichnungen und Datumsformate einheitlich; von Anfang an ist bekannt, welches Dokument welche Beglaubigungsstufe braucht; und für die Unterlagen müssen Sie keine weitere Stelle aufsuchen.
Unsere Arbeitsgrundsätze
Wir versprechen keine Ergebnisse, wir erläutern Wahrscheinlichkeiten
Bei Erlaubnis- und Statusanträgen hat die Verwaltung einen Ermessensspielraum. Niemand kann garantieren, dass ein Antrag angenommen wird. Wir bewerten Ihre Akte anhand der maßgeblichen Kriterien, benennen offen deren Stärken und Schwächen und beheben vor der Antragstellung, was sich beheben lässt.
Wir nennen die Rechtsgrundlage
Auf jeder Leistungsseite geben wir das Gesetz und die Verordnung an, auf denen der Vorgang beruht. Jede Voraussetzung, die wir Ihnen nennen, hat eine Grundlage, und auf Wunsch zeigen wir sie Ihnen.
Honorar und Dauer halten wir vorab schriftlich fest
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie Unterlagenliste, Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich. Amtliche Gebühren und Notarkosten werden als gesonderte Posten ausgewiesen; im Verlauf kommt kein unerwarteter Posten hinzu.
Wenn eine rechtliche Bewertung erforderlich ist, arbeiten wir mit einem Anwalt
Bei Akten, die eine rechtliche Bewertung erfordern, etwa Widerspruch gegen eine Abschiebungsentscheidung, Aufhebung eines Einreiseverbots oder Verwaltungsklage gegen einen Ablehnungsbescheid, gehen wir mit anwaltlicher Unterstützung vor. Wo die Beratung endet und die rechtliche Vertretung beginnt, sagen wir ausdrücklich.
Ein Ansprechpartner
Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen. Sie müssen Ihre Lage nicht bei jedem Anruf von neuem schildern.
Wen betreuen wir?
Ausländer, die in der Türkei leben und arbeiten, Arbeitgeber, die ausländisches Personal beschäftigen, Studierende in der Türkei, ausländische Investoren, die Investitionen und Firmengründungen planen, sowie türkische Staatsangehörige, die Unterlagen für die Verwendung im Ausland vorbereiten. Unser Büro ist in Istanbul; da der Großteil der Anträge elektronisch abgewickelt wird, betreuen wir Mandanten aus allen Provinzen der Türkei.
Sprachen
Bei Übersetzungen und Begleitdolmetschen arbeiten wir in den verbreiteten Sprachen, vor allem Englisch, Arabisch, Russisch, Persisch, Deutsch und Französisch. Die von Ihnen benötigte Sprachkombination bestätigen wir im Gespräch.