Die Abschiebungsentscheidung ist ein Verwaltungsakt, den die Provinzgouverneursämter nach dem Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz erlassen und der auf die Entfernung der ausländischen Person aus der Türkei gerichtet ist. Die Entscheidung wird der ausländischen Person, ihrem gesetzlichen Vertreter oder ihrem Rechtsanwalt zusammen mit der Begründung und den Angaben zum Rechtsbehelf zugestellt.
Entscheidend sind in diesem Verfahren Schnelligkeit und der richtige Rechtsweg: Die Frist für die Klage beim Verwaltungsgericht ist kurz, und ein nicht fristgerecht ausgeübtes Widerspruchsrecht lässt sich später nicht mehr nachholen. Wir von BKT bewerten die Akte gemeinsam mit anwaltlicher Unterstützung, erstellen die für Widerspruch und Klage erforderlichen Unterlagen und Übersetzungen und verfolgen das Ergebnis.
Für wen?
- Ausländer, denen eine Abschiebungsentscheidung zugestellt wurde
- Personen, die in Verwaltungsgewahrsam genommen wurden oder deren Gewahrsam verlängert wurde
- Ausländer, die erfahren, dass in ihrem Pass ein Einreiseverbot oder ein Einreiseverbots-Code eingetragen ist
- Personen mit Familienbindung, Arbeitserlaubnis oder Studium in der Türkei, die ihren Status erhalten möchten
- Personen, gegen die bei der Ausreise wegen eines Visumsverstoßes ein Verfahren eingeleitet wurde und die erneut einreisen möchten
- Familienangehörige, die Informationen und Orientierung zum Abschiebungsverfahren eines Angehörigen suchen
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Zustellungsunterlage der Abschiebungsentscheidung und, falls vorhanden, die Entscheidung über den Verwaltungsgewahrsam
- Pass sowie, falls vorhanden, Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis
- Unterlagen zum Nachweis der Familienbindung in der Türkei (Heirat, Geburt, Personenstandsregisterauszug)
- Unterlagen zum Nachweis von Studium oder Beschäftigung
- Ärztliche Berichte zum Gesundheitszustand (sofern geltend gemacht)
- Beglaubigte Übersetzung aller fremdsprachigen Unterlagen
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Dringende Prüfung
Art der Entscheidung, Zustellungsdatum und verbleibende Frist werden festgestellt; es wird bestimmt, welcher Rechtsweg offensteht.
- 2
Anlegen der Akte
Unterlagen, die Ihre Bindung zur Türkei belegen, werden zusammengestellt und die erforderlichen Übersetzungen angefertigt.
- 3
Widerspruch oder Klage
Die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht wird mit anwaltlicher Unterstützung fristgerecht erhoben.
- 4
Verfahrensverfolgung
Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und der Gerichtsprozess werden verfolgt; über Entwicklungen informieren wir Sie.
- 5
Danach
Je nach Entscheidung werden die Berichtigung des Status, die Aufhebung des Einreiseverbots oder ein erneuter Antrag geplant.
Häufige Fehler
- Die ab dem Zustellungsdatum laufende Frist versäumen
- Ohne Widerspruch gegen die Entscheidung das Land verlassen und dann auf ein Einreiseverbot treffen
- Unterlagen, die die Bindung zur Türkei belegen, gar nicht zur Akte reichen
- Einen Antrag stellen, ohne Art und Grundlage des Einreiseverbots-Codes zu kennen
- Fremdsprachige Unterlagen ohne Übersetzung einreichen
Rechtsgrundlage
Die Vorschriften des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz zur Abschiebung und zum Verwaltungsgewahrsam
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.