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DK-04 Beratungsleistung

Beratung zur Aufhebung einer Abschiebung

Die Fristen sind kurz; ab Zustellung der Entscheidung ist schnelles Handeln nötig

Die Abschiebungsentscheidung ist ein Verwaltungsakt, den die Provinzgouverneursämter nach dem Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz erlassen und der auf die Entfernung der ausländischen Person aus der Türkei gerichtet ist. Die Entscheidung wird der ausländischen Person, ihrem gesetzlichen Vertreter oder ihrem Rechtsanwalt zusammen mit der Begründung und den Angaben zum Rechtsbehelf zugestellt.

Entscheidend sind in diesem Verfahren Schnelligkeit und der richtige Rechtsweg: Die Frist für die Klage beim Verwaltungsgericht ist kurz, und ein nicht fristgerecht ausgeübtes Widerspruchsrecht lässt sich später nicht mehr nachholen. Wir von BKT bewerten die Akte gemeinsam mit anwaltlicher Unterstützung, erstellen die für Widerspruch und Klage erforderlichen Unterlagen und Übersetzungen und verfolgen das Ergebnis.

Für wen?

  • Ausländer, denen eine Abschiebungsentscheidung zugestellt wurde
  • Personen, die in Verwaltungsgewahrsam genommen wurden oder deren Gewahrsam verlängert wurde
  • Ausländer, die erfahren, dass in ihrem Pass ein Einreiseverbot oder ein Einreiseverbots-Code eingetragen ist
  • Personen mit Familienbindung, Arbeitserlaubnis oder Studium in der Türkei, die ihren Status erhalten möchten
  • Personen, gegen die bei der Ausreise wegen eines Visumsverstoßes ein Verfahren eingeleitet wurde und die erneut einreisen möchten
  • Familienangehörige, die Informationen und Orientierung zum Abschiebungsverfahren eines Angehörigen suchen

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.

  • Zustellungsunterlage der Abschiebungsentscheidung und, falls vorhanden, die Entscheidung über den Verwaltungsgewahrsam
  • Pass sowie, falls vorhanden, Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis
  • Unterlagen zum Nachweis der Familienbindung in der Türkei (Heirat, Geburt, Personenstandsregisterauszug)
  • Unterlagen zum Nachweis von Studium oder Beschäftigung
  • Ärztliche Berichte zum Gesundheitszustand (sofern geltend gemacht)
  • Beglaubigte Übersetzung aller fremdsprachigen Unterlagen

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. 1

    Dringende Prüfung

    Art der Entscheidung, Zustellungsdatum und verbleibende Frist werden festgestellt; es wird bestimmt, welcher Rechtsweg offensteht.

  2. 2

    Anlegen der Akte

    Unterlagen, die Ihre Bindung zur Türkei belegen, werden zusammengestellt und die erforderlichen Übersetzungen angefertigt.

  3. 3

    Widerspruch oder Klage

    Die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht wird mit anwaltlicher Unterstützung fristgerecht erhoben.

  4. 4

    Verfahrensverfolgung

    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und der Gerichtsprozess werden verfolgt; über Entwicklungen informieren wir Sie.

  5. 5

    Danach

    Je nach Entscheidung werden die Berichtigung des Status, die Aufhebung des Einreiseverbots oder ein erneuter Antrag geplant.

Häufige Fehler

  • Die ab dem Zustellungsdatum laufende Frist versäumen
  • Ohne Widerspruch gegen die Entscheidung das Land verlassen und dann auf ein Einreiseverbot treffen
  • Unterlagen, die die Bindung zur Türkei belegen, gar nicht zur Akte reichen
  • Einen Antrag stellen, ohne Art und Grundlage des Einreiseverbots-Codes zu kennen
  • Fremdsprachige Unterlagen ohne Übersetzung einreichen

Rechtsgrundlage

Die Vorschriften des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz zur Abschiebung und zum Verwaltungsgewahrsam

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Beratung zur Aufhebung einer Abschiebung — häufige Fragen

Wie lang ist die Frist für den Widerspruch gegen eine Abschiebungsentscheidung?

Die gesetzliche Frist für die Klage beim Verwaltungsgericht gegen eine Abschiebungsentscheidung ist kurz und läuft ab dem Zustellungsdatum. Daher ist es entscheidend, die Entscheidung ohne Zeitverlust ab dem Tag der Zustellung prüfen zu lassen.

Darf ich während des Widerspruchsverfahrens in der Türkei bleiben?

Das Gesetz sieht vor, dass die ausländische Person bei Anrufung der Gerichte gegen die Abschiebungsentscheidung in bestimmten Fällen im Land bleiben kann. Welche Regel im konkreten Fall gilt, hängt von der Grundlage der Entscheidung ab und muss anhand der Akte bewertet werden.

Wie lange gilt ein Einreiseverbot?

Die Dauer des Einreiseverbots richtet sich nach der Begründung der Entscheidung und der Situation der ausländischen Person. Dauer und Umfang des Verbots werden anhand des im Register eingetragenen Einreiseverbots-Codes festgestellt.

Kann eine Person mit Abschiebungsentscheidung erneut in die Türkei einreisen?

Eine Einreise vor Ablauf des Einreiseverbots ist nicht möglich. Für die Aufhebung oder die Einschränkung des Umfangs des Verbots ist ein gesonderter Antrag und gegebenenfalls der Gerichtsweg erforderlich.

Meine Familie lebt in der Türkei, wird das berücksichtigt?

Bindungen zur Türkei wie Familienbindung, Studium und Beschäftigung sind Umstände, die in der Akte geltend gemacht werden können. Diese Umstände mit Unterlagen zu belegen, ist für die Bewertung von Bedeutung.

Was leisten wir in diesem Verfahren für Sie?

Mit anwaltlicher Unterstützung

In Akten, die eine rechtliche Bewertung erfordern, etwa bei Widerspruch, Verwaltungsklage oder Ablehnungsbescheid, arbeiten wir mit anwaltlicher Unterstützung.

Auf die Rechtsvorschriften gestützt

Wir nennen für jede Leistung ausdrücklich das zugrunde liegende Gesetz und die Verordnung: die Gesetze Nr. 6735, 6458 und 5901 sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Transparenz bei Ablauf und Honorar

Vor Beginn erhalten Sie die Unterlagenliste, die Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich.

Ein Ansprechpartner

Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen; Sie sprechen in jeder Phase mit derselben Person und verfolgen den Vorgang an einer Stelle.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.