Welcher Antrag passt zu Ihnen?
Die Verfahren für Ausländer in der Türkei hängen voneinander ab; der Status aus einem Bereich wird im nächsten zur Antragsvoraussetzung. Die richtige Reihenfolge von Anfang an festzulegen, erspart in der Regel eine Ablehnung und die Kosten eines Neubeginns.
Aufenthalt und Arbeit
Für alle, die länger als neunzig Tage in der Türkei bleiben, ist die Aufenthaltserlaubnis der Ausgangspunkt. Wer arbeiten will, benötigt zusätzlich eine Arbeitserlaubnis; wer studieren will, das Studierendenverfahren. In beiden Fällen ist die Krankenversicherung eine zwingende Anlage. Zugehörige Seiten: Beratung zur Aufenthaltserlaubnis, Beratung zur Arbeitserlaubnis, Beratung für ausländische Studierende und Krankenversicherung für Ausländer.
Staatsangehörigkeit und Familie
Der Antrag auf die türkische Staatsangehörigkeit kann auf dem ordentlichen Weg über einen langfristigen Aufenthalt, auf dem Ausnahmeweg oder über eine Investition verlaufen. Die offizielle Eheschließung mit Ausländern ist ein eigenes Verfahren, und die Ehe allein verleiht keine Staatsangehörigkeit; sie hat eigene Voraussetzungen. Zugehörige Seiten: Beratung zur türkischen Staatsangehörigkeit und Eheschließung mit Ausländern.
Firma und Investition
Für eine gewerbliche Tätigkeit werden die Firmengründung sowie Zweigniederlassung und Verbindungsbüro miteinander verglichen; ein Verbindungsbüro darf keine gewerblichen Einkünfte erzielen, und dieser Unterschied sollte von Anfang an bekannt sein. Nach der Gründung folgt der Schritt Steuernummer und Bankkonto. Zugehörige Seiten: Firmengründung für Ausländer, Gründung von Zweigniederlassung und Verbindungsbüro, Steuernummer und Bankkonto und Außenhandelsberatung.
Problematische Akten
Liegt ein früherer Verstoß vor, muss zunächst der Sachstand festgestellt werden. Neue Anträge, die vor der Bereinigung dieser Einträge gestellt werden, werden meist mit derselben Begründung abgelehnt. Zugehörige Seiten: Visumsverstoß und Verwaltungsgeldbuße, Einreiseverbot und Einreiseverbots-Code, Beratung zur Aufhebung der Abschiebung und Beratung zum Visumantrag.
Ausländische Unterlagen für Ihre Akte
Die meisten Anträge setzen voraus, dass im Ausland ausgestellte Personenstands-, Heirats-, Diplom- oder Führungszeugnisunterlagen für türkische Behörden verwendbar gemacht werden. Das bedeutet zwei Schritte: zuerst den Vermerk auf dem Dokument, danach die beglaubigte Übersetzung.
Zugehörige Seiten: Apostille und konsularische Beglaubigung, notariell beglaubigter Übersetzung, Akademische Übersetzung und Medizinische Übersetzung.
Da Übersetzung und Beglaubigung ebenfalls bei uns abgewickelt werden, müssen Sie Ihre Unterlagen nicht zu einer zweiten Stelle bringen. Alle Übersetzungsthemen: Übersetzungsleistungen.