Ausländische Unternehmen, die in der Türkei tätig werden möchten, können anstelle einer Gesellschaftsgründung die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder eines Verbindungsbüros vorziehen. Der Unterschied zwischen beiden Strukturen ist entscheidend: Die Zweigniederlassung darf eine gewerbliche Tätigkeit ausüben und Einnahmen erzielen, während das Verbindungsbüro keine gewerbliche Tätigkeit ausüben und nur Aufgaben wie Repräsentation, Marktforschung und Koordination übernehmen darf.
Die Erlaubnisse für Verbindungsbüros werden vom Ministerium für Industrie und Technologie befristet erteilt und anhand von Tätigkeitsberichten überwacht. Wir von BKT bestimmen die zu Ihrem Ziel passende Struktur, veranlassen Apostille und beglaubigte Übersetzung der Auslandsdokumente der Muttergesellschaft und erstellen die Antragsakte.
Für wen?
- Ausländische Unternehmen, die in den türkischen Markt eintreten möchten
- Einrichtungen, die ein Repräsentationsbüro ohne gewerbliche Tätigkeit eröffnen möchten
- Ausländische Hersteller, die in der Türkei Vertrieb und Distribution aufbauen
- Unternehmen, die die Erlaubnisdauer ihres Verbindungsbüros verlängern möchten
- Unternehmen, die ihr Verbindungsbüro in eine Zweigniederlassung oder eine Gesellschaft umwandeln möchten
- Ausländische Unternehmen, die in der Türkei ausländisches Personal einsetzen möchten
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Apostillierte Gewerbebescheinigung und Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft
- Satzung der Muttergesellschaft und Tätigkeitsbericht des letzten Jahres
- Bevollmächtigungs- und Vertreterbestellungsurkunden (mit Apostille)
- Ausweis- oder Passdokumente des Vertreters in der Türkei
- Mietvertrag für die Büroadresse
- Beglaubigte Übersetzung aller ausländischen Dokumente mit notarieller Beglaubigung
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Strukturanalyse
Entsprechend Ihrem Tätigkeitsplan werden der Unterschied zwischen Zweigniederlassung und Verbindungsbüro sowie die steuerlichen Folgen verglichen.
- 2
Beschaffung der Unterlagen
Die Unterlagen der Muttergesellschaft werden beschafft; Apostillevermerk und beglaubigte Übersetzungen werden erledigt.
- 3
Erlaubnisantrag
Beim Verbindungsbüro wird die Erlaubnis des Ministeriums eingeholt, bei der Zweigniederlassung die Eintragung im Handelsregister betrieben.
- 4
Eröffnungsformalitäten
Die Anmeldung beim Finanzamt sowie die Formalitäten bei der Sozialversicherung und der Bank werden abgeschlossen.
- 5
Tätigkeitsverfolgung
Bei Verbindungsbüros werden die jährliche Tätigkeitsmeldung und der Zeitplan für die Verlängerung verfolgt.
Häufige Fehler
- Annehmen, dass über ein Verbindungsbüro Rechnungen gestellt werden können
- Unterlagen der Muttergesellschaft ohne Apostille oder mit veraltetem Datum vorlegen
- Die jährliche Tätigkeitsmeldung nicht fristgerecht abgeben
- Die Vollmacht des Vertreters mit zu engem Umfang ausstellen lassen
- Den Verlängerungsantrag erst nach Ablauf der Erlaubnis stellen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen und dessen Durchführungsverordnung; Türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.