Bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis wird eine gültige Krankenversicherung verlangt, die die beantragte Erlaubnisdauer abdeckt. In der Praxis wird nicht nur das Bestehen der Police geprüft, sondern auch, ob Beginn, Laufzeit und Deckungsumfang die im jeweiligen Rundschreiben festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.
Policen mit falschem Datum oder unzureichendem Deckungsumfang führen zur Ablehnung von Akten, die sonst reibungslos durchlaufen würden. Wir von BKT bestimmen die zu der von Ihnen beantragten Erlaubnisart passende Police, prüfen die Abstimmung von Laufzeit und Deckungsumfang und erstellen den Versicherungsnachweis zusammen mit den übrigen Unterlagen Ihrer Akte.
Für wen?
- Ausländer, die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Personen, die ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern und ihre Police erneuern
- Familien, die im Rahmen der Familienaufenthaltserlaubnis Policen für Ehepartner und Kinder abschließen
- Studierende, die beim Antrag auf die studentische Aufenthaltserlaubnis die Versicherungsvoraussetzung erfüllen müssen
- Ausländer über fünfundsechzig Jahre, deren Antrag besonderen Bedingungen unterliegt
- Arbeitgeber, die die Versicherungskonformität ihres ausländischen Personals prüfen möchten
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Pass und, falls vorhanden, die Ausländeridentifikationsnummer
- Antragsformular für die Aufenthaltserlaubnis oder Termininformation
- Angabe zur beantragten Erlaubnisdauer
- Bei Familienanträgen die Personendaten von Ehepartner und Kindern
- Falls vorhanden, eine Kopie der bestehenden Police (für Verlängerung und Prüfung des Deckungsumfangs)
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Feststellung der Anforderungen
Je nach der von Ihnen beantragten Art der Aufenthaltserlaubnis werden die verlangten Mindestdeckungen und Laufzeitanforderungen bestimmt.
- 2
Auswahl der Police
Policen, die die Anforderungen erfüllen und mit Ihrem Antragsdatum vereinbar sind, werden verglichen.
- 3
Prüfung der Laufzeitabstimmung
Das Startdatum der Police wird mit dem Termin und der beantragten Erlaubnisdauer in Übereinstimmung gebracht.
- 4
Einreichung der Unterlagen
Der Versicherungsnachweis wird Ihrer Akte beigefügt und gemeinsam mit den übrigen Unterlagen geprüft.
- 5
Nachverfolgung der Erneuerung
Gemeinsam mit dem Zeitplan für die Verlängerung Ihrer Erlaubnis erinnern wir an den Zeitpunkt der Policenerneuerung.
Häufige Fehler
- Die Police so ausstellen lassen, dass sie erst nach dem Termin beginnt
- Eine Police mit kürzerer Laufzeit als die beantragte Erlaubnisdauer vorlegen
- Eine günstige Police wählen, die die Mindestdeckungen nicht erfüllt
- Bei Familienanträgen versäumen, für jede Person eine eigene Police ausstellen zu lassen
- Bei der Verlängerung der Erlaubnis die Akte mit der alten, nicht erneuerten Police einreichen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr. 6458 und die Verwaltungsregelungen zur gültigen Krankenversicherung bei Aufenthaltserlaubnissen
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.