Ausländische Studierende, die in der Türkei studieren möchten, durchlaufen mehrere aufeinanderfolgende Verfahren: Bewerbung, Einschreibung, Anerkennung und Aufenthaltserlaubnis. Jedes dieser Verfahren liegt bei einer anderen Einrichtung und verlangt andere Unterlagen; eine Verzögerung in einem Verfahren wirkt sich unmittelbar auf das nächste aus.
Wir von BKT steuern alle Schritte über einen einzigen Zeitplan: von der Übersetzung von Diplom und Notenspiegel über den Anerkennungsantrag bis zu den Einschreibungsunterlagen und zur Akte für die studentische Aufenthaltserlaubnis. So werden Probleme, die aus einem Missverhältnis zwischen Einschreibungstermin und Termin für die Aufenthaltserlaubnis entstehen, von Anfang an vermieden.
Für wen?
- Bachelor- und Masterstudierende mit Zulassung an einer türkischen Universität
- Ausländische Schüler, die eine Anerkennung des Schulabschlusses beantragen
- Studierende, die eine studentische Aufenthaltserlaubnis erhalten oder verlängern möchten
- Personen, die eine Übersetzung von Diplom und Notenspiegel sowie eine Anerkennung benötigen
- Studierende, die nach dem Abschluss zu einer Arbeitserlaubnis wechseln möchten
- Ausländische Familien, die das Bildungs- und Aufenthaltsverfahren ihres Kindes begleiten
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Pass und Studentenvisum
- Zulassungs- oder Einschreibebescheinigung (Studienbescheinigung)
- Beglaubigte Übersetzung von Diplom und Notenspiegel; soweit erforderlich Apostille
- Antragsformular für die studentische Aufenthaltserlaubnis und biometrisches Foto
- Gültige Krankenversicherung
- Adressmeldung und Nachweis über die Unterkunft
- Nachweis über ausreichende Mittel oder Stipendienbescheid
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Unterlagen und Übersetzung
Die beglaubigte Übersetzung von Diplom, Notenspiegel und Ausweisdokumenten und, soweit erforderlich, die Apostille werden erledigt.
- 2
Anerkennungsantrag
Wird eine Anerkennung des Schul- oder Hochschulabschlusses benötigt, wird die Antragsakte erstellt.
- 3
Einschreibung
Die Einschreibungsunterlagen der Universität werden geprüft und fehlende Dokumente ergänzt.
- 4
Studentische Aufenthaltserlaubnis
Es wird ein mit dem Einschreibungstermin abgestimmter Termin vereinbart, die Akte erstellt und der Antrag gestellt.
- 5
Verlängerung und Zeit nach dem Abschluss
Für jedes Studienjahr wird der Verlängerungszeitplan verfolgt; für die Zeit nach dem Abschluss werden die Statusoptionen geplant.
Häufige Fehler
- Diplom und Notenspiegel ohne Apostille mitbringen und bei der Anerkennung nicht weiterkommen
- Den Termin für die studentische Aufenthaltserlaubnis nicht am Einschreibungstermin ausrichten
- Den Antrag ohne aktuell datierte Studienbescheinigung stellen
- Den jährlichen Verlängerungsantrag vergessen und dadurch in einen Verstoß geraten
- Den Statuswechsel nach dem Abschluss auf den letzten Tag verschieben
Rechtsgrundlage
Die Vorschriften des Gesetzes Nr. 6458 zur studentischen Aufenthaltserlaubnis und die Regelungen zur Hochschulanerkennung
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.