Ausländer, die länger in der Türkei bleiben als die Dauer ihres Visums oder ihrer Visumbefreiung, müssen nach dem Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Anträge werden über das elektronische System des Präsidiums für Migrationsverwaltung gestellt und unterliegen je nach beantragter Erlaubnisart unterschiedlichen Unterlagen und Voraussetzungen.
In der Praxis scheitert ein erheblicher Teil der Anträge daran, dass die Erlaubnisart falsch gewählt wird, die Voraussetzungen zu Adresse und Versicherung nicht erfüllt sind oder der Termin über die erlaubte Aufenthaltsdauer hinausfällt. Wir von BKT bestimmen die für Ihre Situation passende Erlaubnisart, stellen die Unterlagen vollständig zusammen und führen das Verfahren bis zum Termintag in Ihrem Namen.
Für wen?
- Ausländer, die aus touristischen, familiären oder persönlichen Gründen länger in der Türkei bleiben
- Personen, die mit einem türkischen Staatsangehörigen oder einem Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis verheiratet sind und eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen
- Studierende, die in der Türkei studieren, und Studierende mit verlängerter Studiendauer
- Personen, die die Voraussetzung von acht Jahren ununterbrochenem Aufenthalt erfüllt haben und zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis wechseln möchten
- Ausländer mit Immobilieneigentum oder einer Investition in der Türkei
- Personen, deren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wurde und die das Widerspruchsverfahren führen möchten
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Pass oder Passersatzdokument mit einer Gültigkeit von mindestens sechzig Tagen über die beantragte Dauer hinaus
- Unterschriebener Ausdruck des elektronischen Antragsformulars
- Biometrisches Foto (in der verlangten Anzahl)
- Gültige Krankenversicherung für die beantragte Dauer
- Adressangabe der Unterkunft; notariell beglaubigte Abschrift des Mietvertrags oder Grundbucheintrag
- Erklärung oder Nachweis über ausreichende und regelmäßige finanzielle Mittel
- Bei der Familienaufenthaltserlaubnis Heiratsurkunde und Personenstandsregisterauszug; bei fremdsprachigen Dokumenten Apostille und beglaubigte Übersetzung
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Bestimmung der Erlaubnisart
Anhand Ihres Aufenthaltszwecks, Ihrer bisherigen Aufenthalte und Ihres Ziels wird die richtige Art der Aufenthaltserlaubnis bestimmt.
- 2
Termin und Formular
Das Antragsformular wird über das System der Migrationsverwaltung ausgefüllt und ein Termin vereinbart, der mit Ihrer Aufenthaltsdauer vereinbar ist.
- 3
Unterlagen und Übersetzung
Versicherungs-, Adress- und Einkommensnachweise werden vervollständigt; für die fremdsprachigen Dokumente werden Apostille und beglaubigte Übersetzung erledigt.
- 4
Der Antragstag
Die Akte wird eingereicht oder der Versand organisiert; das Risiko fehlender Unterlagen ist zuvor ausgeräumt.
- 5
Ergebnis und Zustellung der Karte
Die Prüfung wird verfolgt, die Zustellung der Aufenthaltskarte an Ihre Adresse sichergestellt und an den Verlängerungszeitplan erinnert.
Häufige Fehler
- Den Termin auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der legalen Aufenthaltsdauer legen
- Das Startdatum der Versicherungspolice nicht auf das Antragsdatum der Aufenthaltserlaubnis abstimmen
- Den Mietvertrag ohne notarielle Beglaubigung vorlegen
- Den Verlängerungsantrag erst nach Ablauf der Erlaubnis stellen und dadurch in einen Verstoß geraten
- Eine Adressänderung nicht innerhalb von zwanzig Werktagen melden
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz und dessen Durchführungsverordnung
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.