Ausländer, die länger in der Türkei bleiben als die Dauer ihres Visums oder ihrer Visumbefreiung, müssen nach dem Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Anträge werden über das elektronische System des Präsidiums für Migrationsverwaltung gestellt und unterliegen je nach beantragter Erlaubnisart unterschiedlichen Unterlagen und Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist der Ausgangspunkt vieler Verfahren: Arbeit, Studium und langfristig der Antrag auf die Staatsangehörigkeit bauen auf diesem Status auf. Danach folgen in der Regel diese Schritte: Beratung zur Arbeitserlaubnis, Beratung für ausländische Studierende, Beratung zur türkischen Staatsangehörigkeit und notariell beglaubigter Übersetzung.
In der Praxis scheitert ein erheblicher Teil der Anträge daran, dass die Erlaubnisart falsch gewählt wird, die Voraussetzungen zu Adresse und Versicherung nicht erfüllt sind oder der Termin über die erlaubte Aufenthaltsdauer hinausfällt. Wir von BKT bestimmen die für Ihre Situation passende Erlaubnisart, stellen die Unterlagen vollständig zusammen und führen das Verfahren bis zum Termintag in Ihrem Namen.
Für wen?
- Ausländer, die aus touristischen, familiären oder persönlichen Gründen länger in der Türkei bleiben
- Personen, die mit einem türkischen Staatsangehörigen oder einem Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis verheiratet sind und eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen
- Studierende, die in der Türkei studieren, und Studierende mit verlängerter Studiendauer
- Personen, die die Voraussetzung von acht Jahren ununterbrochenem Aufenthalt erfüllt haben und zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis wechseln möchten
- Ausländer mit Immobilieneigentum oder einer Investition in der Türkei
- Personen, deren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wurde und die das Widerspruchsverfahren führen möchten
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Pass oder Passersatzdokument mit einer Gültigkeit von mindestens sechzig Tagen über die beantragte Dauer hinaus
- Unterschriebener Ausdruck des elektronischen Antragsformulars
- Biometrisches Foto (in der verlangten Anzahl)
- Gültige Krankenversicherung für die beantragte Dauer
- Adressangabe der Unterkunft; notariell beglaubigte Abschrift des Mietvertrags oder Grundbucheintrag
- Erklärung oder Nachweis über ausreichende und regelmäßige finanzielle Mittel
- Bei der Familienaufenthaltserlaubnis Heiratsurkunde und Personenstandsregisterauszug; bei fremdsprachigen Dokumenten Apostille und beglaubigte Übersetzung
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Bestimmung der Erlaubnisart
Anhand Ihres Aufenthaltszwecks, Ihrer bisherigen Aufenthalte und Ihres Ziels wird die richtige Art der Aufenthaltserlaubnis bestimmt.
- 2
Termin und Formular
Das Antragsformular wird über das System der Migrationsverwaltung ausgefüllt und ein Termin vereinbart, der mit Ihrer Aufenthaltsdauer vereinbar ist.
- 3
Unterlagen und Übersetzung
Versicherungs-, Adress- und Einkommensnachweise werden vervollständigt; für die fremdsprachigen Dokumente werden Apostille und beglaubigte Übersetzung erledigt.
- 4
Der Antragstag
Die Akte wird eingereicht oder der Versand organisiert; das Risiko fehlender Unterlagen ist zuvor ausgeräumt.
- 5
Ergebnis und Zustellung der Karte
Die Prüfung wird verfolgt, die Zustellung der Aufenthaltskarte an Ihre Adresse sichergestellt und an den Verlängerungszeitplan erinnert.
Häufige Fehler
- Den Termin auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der legalen Aufenthaltsdauer legen
- Das Startdatum der Versicherungspolice nicht auf das Antragsdatum der Aufenthaltserlaubnis abstimmen
- Den Mietvertrag ohne notarielle Beglaubigung vorlegen
- Den Verlängerungsantrag erst nach Ablauf der Erlaubnis stellen und dadurch in einen Verstoß geraten
- Eine Adressänderung nicht innerhalb von zwanzig Werktagen melden
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz und dessen Durchführungsverordnung
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.
„Oturum izni“ und „ikamet izni“ – ist das dasselbe Dokument?
Das im Alltag „oturum izni“ genannte Dokument und die „ikamet izni“ sind ein und dasselbe Dokument: Es hat im Türkischen einen umgangssprachlichen und einen amtlichen Namen, wobei im Gesetz „ikamet izni“ – die Aufenthaltserlaubnis – steht. Alle Anliegen, die mit Formulierungen wie Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder Beratung zur Aufenthaltserlaubnis an uns gerichtet werden, betreffen genau das Verfahren, das auf dieser Seite beschrieben wird. Der Unterschied liegt allein in der Bezeichnung: Antrag, erforderliche Unterlagen und Fristen ändern sich dadurch nicht.
Wenn die Aufenthaltserlaubnis abgelehnt oder annulliert wurde
Wurde Ihr Antrag abgelehnt oder Ihre bestehende Erlaubnis annulliert, müssen wir zuerst die Begründung der Entscheidung und das Datum der Zustellung einsehen; die Widerspruchsfristen laufen ab diesem Datum. Was bei einer Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis zu tun ist, hängt von der Begründung ab: Bei Ablehnungen wegen fehlender Unterlagen wird die Akte vervollständigt und neu eingereicht, bei Ablehnungen aufgrund einer inhaltlichen Bewertung muss dagegen innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt werden.
Für Betroffene, deren Aufenthaltserlaubnis annulliert wurde, besteht der erste Schritt darin festzustellen, ob die Annullierung eine Pflicht zur Ausreise aus der Türkei nach sich zieht. Die Vorbereitung der Unterlagen und die Übersetzungen übernehmen wir; wenn der Widerspruch eine rechtliche Vertretung erfordert, sagen wir Ihnen das von Anfang an und planen den Ablauf gemeinsam mit Ihnen.
Kartengebühr für die Aufenthaltserlaubnis und Zahlung der Gebühr
Beim Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis fallen zwei getrennte Zahlungen an: die Kartengebühr für die Aufenthaltserlaubnis (Dokumentengebühr) und die Gebühr, die sich nach der Dauer der Erlaubnis berechnet. Die Kartengebühr wird beim Finanzamt, bei den Vertragsbanken oder über die von der türkischen Migrationsbehörde angegebenen Kanäle bezahlt; die dabei ausgestellte Quittung wird der Antragsakte beigefügt.
Da diese Beträge jedes Jahr angepasst werden und je nach Art der Erlaubnis unterschiedlich ausfallen, nennen wir auf dieser Seite keine Zahlen. Im Vorgespräch berechnen wir die aktuelle Gesamtsumme für Ihre Art der Erlaubnis gemeinsam mit Ihnen und erklären, über welchen Kanal Sie zahlen und wie Sie die Quittung aufbewahren sollten.