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BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

Oİ-02 Beratungsleistung

Beratung zur Aufenthaltserlaubnis (İkamet İzni)

Von der Terminvergabe bis zur Karte: eine Akte, ein Ansprechpartner

Ausländer, die länger in der Türkei bleiben als die Dauer ihres Visums oder ihrer Visumbefreiung, müssen nach dem Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Anträge werden über das elektronische System des Präsidiums für Migrationsverwaltung gestellt und unterliegen je nach beantragter Erlaubnisart unterschiedlichen Unterlagen und Voraussetzungen.

In der Praxis scheitert ein erheblicher Teil der Anträge daran, dass die Erlaubnisart falsch gewählt wird, die Voraussetzungen zu Adresse und Versicherung nicht erfüllt sind oder der Termin über die erlaubte Aufenthaltsdauer hinausfällt. Wir von BKT bestimmen die für Ihre Situation passende Erlaubnisart, stellen die Unterlagen vollständig zusammen und führen das Verfahren bis zum Termintag in Ihrem Namen.

Für wen?

  • Ausländer, die aus touristischen, familiären oder persönlichen Gründen länger in der Türkei bleiben
  • Personen, die mit einem türkischen Staatsangehörigen oder einem Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis verheiratet sind und eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen
  • Studierende, die in der Türkei studieren, und Studierende mit verlängerter Studiendauer
  • Personen, die die Voraussetzung von acht Jahren ununterbrochenem Aufenthalt erfüllt haben und zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis wechseln möchten
  • Ausländer mit Immobilieneigentum oder einer Investition in der Türkei
  • Personen, deren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wurde und die das Widerspruchsverfahren führen möchten

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.

  • Pass oder Passersatzdokument mit einer Gültigkeit von mindestens sechzig Tagen über die beantragte Dauer hinaus
  • Unterschriebener Ausdruck des elektronischen Antragsformulars
  • Biometrisches Foto (in der verlangten Anzahl)
  • Gültige Krankenversicherung für die beantragte Dauer
  • Adressangabe der Unterkunft; notariell beglaubigte Abschrift des Mietvertrags oder Grundbucheintrag
  • Erklärung oder Nachweis über ausreichende und regelmäßige finanzielle Mittel
  • Bei der Familienaufenthaltserlaubnis Heiratsurkunde und Personenstandsregisterauszug; bei fremdsprachigen Dokumenten Apostille und beglaubigte Übersetzung

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. 1

    Bestimmung der Erlaubnisart

    Anhand Ihres Aufenthaltszwecks, Ihrer bisherigen Aufenthalte und Ihres Ziels wird die richtige Art der Aufenthaltserlaubnis bestimmt.

  2. 2

    Termin und Formular

    Das Antragsformular wird über das System der Migrationsverwaltung ausgefüllt und ein Termin vereinbart, der mit Ihrer Aufenthaltsdauer vereinbar ist.

  3. 3

    Unterlagen und Übersetzung

    Versicherungs-, Adress- und Einkommensnachweise werden vervollständigt; für die fremdsprachigen Dokumente werden Apostille und beglaubigte Übersetzung erledigt.

  4. 4

    Der Antragstag

    Die Akte wird eingereicht oder der Versand organisiert; das Risiko fehlender Unterlagen ist zuvor ausgeräumt.

  5. 5

    Ergebnis und Zustellung der Karte

    Die Prüfung wird verfolgt, die Zustellung der Aufenthaltskarte an Ihre Adresse sichergestellt und an den Verlängerungszeitplan erinnert.

Häufige Fehler

  • Den Termin auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der legalen Aufenthaltsdauer legen
  • Das Startdatum der Versicherungspolice nicht auf das Antragsdatum der Aufenthaltserlaubnis abstimmen
  • Den Mietvertrag ohne notarielle Beglaubigung vorlegen
  • Den Verlängerungsantrag erst nach Ablauf der Erlaubnis stellen und dadurch in einen Verstoß geraten
  • Eine Adressänderung nicht innerhalb von zwanzig Werktagen melden

Rechtsgrundlage

Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz und dessen Durchführungsverordnung

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Beratung zur Aufenthaltserlaubnis — häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird?

Der Ablehnungsbescheid wird der ausländischen Person zugestellt. Gegen die Entscheidung kann Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden; außerdem kann nach Behebung des Ablehnungsgrundes ein neuer Antrag möglich sein. Welcher Weg geeignet ist, hängt vom Ablehnungsgrund ab und erfordert eine rechtliche Bewertung.

Darf ich mit einer touristischen Aufenthaltserlaubnis in der Türkei arbeiten?

Nein. Die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis begründet kein Recht auf Arbeit. Für eine Beschäftigung ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis erforderlich; andernfalls wird sowohl gegen die ausländische Person als auch gegen den Arbeitgeber ein Bußgeld verhängt.

Ich habe einen Verlängerungsantrag gestellt, die Erlaubnis ist abgelaufen. Darf ich im Land bleiben?

Wurde der Verlängerungsantrag fristgerecht gestellt, ist der Aufenthalt der ausländischen Person bis zur Entscheidung über den Antrag rechtmäßig. Wichtig ist, die Antragsbestätigung aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

Kann mit einer Familienaufenthaltserlaubnis eine Arbeitserlaubnis erlangt werden?

Ausländer mit einer Familienaufenthaltserlaubnis können bei Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die Familienaufenthaltserlaubnis selbst begründet allein kein Recht auf Arbeit.

Nach wie vielen Jahren kann ich zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis wechseln?

Ausländer, die sich mindestens acht Jahre ununterbrochen rechtmäßig aufgehalten haben und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für die Anrechnung von Zeiten mit studentischer Aufenthaltserlaubnis gelten besondere Regeln.

Was leisten wir in diesem Verfahren für Sie?

Mit anwaltlicher Unterstützung

In Akten, die eine rechtliche Bewertung erfordern, etwa bei Widerspruch, Verwaltungsklage oder Ablehnungsbescheid, arbeiten wir mit anwaltlicher Unterstützung.

Auf die Rechtsvorschriften gestützt

Wir nennen für jede Leistung ausdrücklich das zugrunde liegende Gesetz und die Verordnung: die Gesetze Nr. 6735, 6458 und 5901 sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Transparenz bei Ablauf und Honorar

Vor Beginn erhalten Sie die Unterlagenliste, die Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich.

Ein Ansprechpartner

Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen; Sie sprechen in jeder Phase mit derselben Person und verfolgen den Vorgang an einer Stelle.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.