In der Türkei können ausländische natürliche und juristische Personen unter denselben Voraussetzungen wie türkische Staatsangehörige ein Unternehmen gründen. In der Praxis sind die Limited- und die Aktiengesellschaft die am häufigsten gewählten Formen; die Gründung wird über MERSİS eingeleitet und beim Handelsregisteramt abgeschlossen.
Der kritische Punkt bei Gründungen mit ausländischen Gesellschaftern ist, das Unternehmen so aufzustellen, dass es später für ausländisches Personal eine Arbeitserlaubnis beantragen kann. Sind Kapitalhöhe, Gesellschafterstruktur und Beschäftigungsplan nicht von Anfang an richtig angelegt, erfüllt die Akte in der Phase der Arbeitserlaubnis möglicherweise die Kriterien nicht. Wir von BKT planen die Gründung mit Blick auf dieses Ziel.
Für wen?
- Ausländische natürliche Personen, die in der Türkei ein Unternehmen gründen möchten
- Ausländische Unternehmen, die in der Türkei eine Beteiligung oder eine Tochtergesellschaft gründen
- Ausländer, die mit einer selbstständigen Arbeitserlaubnis ein eigenes Unternehmen aufbauen möchten
- Türkische Unternehmen, die einen ausländischen Gesellschafter aufnehmen
- Unternehmen, die künftig ausländisches Personal beschäftigen möchten
- Investoren, die im Rahmen der Einbürgerung über eine Investition ein Unternehmen gründen
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Notariell beglaubigte Übersetzung der Pässe der ausländischen Gesellschafter
- Potenzielle Steueridentifikationsnummer
- Bei einem juristischen Gesellschafter apostillierte Gewerbebescheinigung und Vollmachtsurkunde samt Übersetzungen
- Gesellschaftssatzung und MERSİS-Antrag
- Unterschriftserklärung und Bevollmächtigungsunterlagen
- Mietvertrag oder Grundbucheintrag für die Betriebsadresse
- Bankbestätigung über das gesperrte Kapital (bei Aktiengesellschaften, soweit erforderlich)
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Strukturplanung
Gesellschaftsform, Gesellschafter- und Kapitalstruktur werden mit Blick auf Ihre Ziele bei Arbeitserlaubnis und Investition geplant.
- 2
Vorbereitende Schritte
Die potenzielle Steueridentifikationsnummer wird beschafft; Apostille und Übersetzung der ausländischen Unterlagen werden erledigt.
- 3
MERSİS und Handelsregister
Die Satzung wird erstellt, der MERSİS-Antrag gestellt und die Eintragung im Handelsregister abgeschlossen.
- 4
Anmeldung bei Finanzamt und Sozialversicherung
Die Anmeldung beim Finanzamt, das Unterschriftszirkular und die Anmeldung des Betriebs bei der SGK werden erledigt.
- 5
Danach
Zu Bankkonto, elektronischer Signatur und, soweit erforderlich, zum Antrag auf Arbeitserlaubnis erfolgt eine Orientierung.
Häufige Fehler
- Kapital- und Beschäftigungsstruktur ohne Blick auf die Kriterien der Arbeitserlaubnis festlegen
- Die Unterlagen des ausländischen juristischen Gesellschafters ohne Apostille vorlegen
- Als Adresse einen Ort angeben, der für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis nicht geeignet ist
- Die Unterschriftsbefugnisse unvollständig regeln und bei jedem Vorgang Vollmachtsprobleme haben
- Die Anmeldungen bei Finanzamt und Sozialversicherung nach der Gründung verzögern
Rechtsgrundlage
Türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102 und Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.