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ŞK-11 Beratungsleistung

Beratung zur Firmengründung für Ausländer

Integrierte Planung von der Gründung bis zur Arbeitserlaubnis

In der Türkei können ausländische natürliche und juristische Personen unter denselben Voraussetzungen wie türkische Staatsangehörige ein Unternehmen gründen. In der Praxis sind die Limited- und die Aktiengesellschaft die am häufigsten gewählten Formen; die Gründung wird über MERSİS eingeleitet und beim Handelsregisteramt abgeschlossen.

Der kritische Punkt bei Gründungen mit ausländischen Gesellschaftern ist, das Unternehmen so aufzustellen, dass es später für ausländisches Personal eine Arbeitserlaubnis beantragen kann. Sind Kapitalhöhe, Gesellschafterstruktur und Beschäftigungsplan nicht von Anfang an richtig angelegt, erfüllt die Akte in der Phase der Arbeitserlaubnis möglicherweise die Kriterien nicht. Wir von BKT planen die Gründung mit Blick auf dieses Ziel.

Für wen?

  • Ausländische natürliche Personen, die in der Türkei ein Unternehmen gründen möchten
  • Ausländische Unternehmen, die in der Türkei eine Beteiligung oder eine Tochtergesellschaft gründen
  • Ausländer, die mit einer selbstständigen Arbeitserlaubnis ein eigenes Unternehmen aufbauen möchten
  • Türkische Unternehmen, die einen ausländischen Gesellschafter aufnehmen
  • Unternehmen, die künftig ausländisches Personal beschäftigen möchten
  • Investoren, die im Rahmen der Einbürgerung über eine Investition ein Unternehmen gründen

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.

  • Notariell beglaubigte Übersetzung der Pässe der ausländischen Gesellschafter
  • Potenzielle Steueridentifikationsnummer
  • Bei einem juristischen Gesellschafter apostillierte Gewerbebescheinigung und Vollmachtsurkunde samt Übersetzungen
  • Gesellschaftssatzung und MERSİS-Antrag
  • Unterschriftserklärung und Bevollmächtigungsunterlagen
  • Mietvertrag oder Grundbucheintrag für die Betriebsadresse
  • Bankbestätigung über das gesperrte Kapital (bei Aktiengesellschaften, soweit erforderlich)

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. 1

    Strukturplanung

    Gesellschaftsform, Gesellschafter- und Kapitalstruktur werden mit Blick auf Ihre Ziele bei Arbeitserlaubnis und Investition geplant.

  2. 2

    Vorbereitende Schritte

    Die potenzielle Steueridentifikationsnummer wird beschafft; Apostille und Übersetzung der ausländischen Unterlagen werden erledigt.

  3. 3

    MERSİS und Handelsregister

    Die Satzung wird erstellt, der MERSİS-Antrag gestellt und die Eintragung im Handelsregister abgeschlossen.

  4. 4

    Anmeldung bei Finanzamt und Sozialversicherung

    Die Anmeldung beim Finanzamt, das Unterschriftszirkular und die Anmeldung des Betriebs bei der SGK werden erledigt.

  5. 5

    Danach

    Zu Bankkonto, elektronischer Signatur und, soweit erforderlich, zum Antrag auf Arbeitserlaubnis erfolgt eine Orientierung.

Häufige Fehler

  • Kapital- und Beschäftigungsstruktur ohne Blick auf die Kriterien der Arbeitserlaubnis festlegen
  • Die Unterlagen des ausländischen juristischen Gesellschafters ohne Apostille vorlegen
  • Als Adresse einen Ort angeben, der für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis nicht geeignet ist
  • Die Unterschriftsbefugnisse unvollständig regeln und bei jedem Vorgang Vollmachtsprobleme haben
  • Die Anmeldungen bei Finanzamt und Sozialversicherung nach der Gründung verzögern

Rechtsgrundlage

Türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102 und Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Beratung zur Firmengründung für Ausländer — häufige Fragen

Kann eine ausländische Person in der Türkei allein ein Unternehmen gründen?

Ja. Limited- und Aktiengesellschaften können mit einem einzigen Gesellschafter gegründet werden, und ausländische natürliche Personen können alleiniger Gesellschafter sein.

Verschafft die Firmengründung eine Aufenthaltserlaubnis?

Die Firmengründung allein begründet keine Aufenthaltserlaubnis. Eine ausländische Person, die als Gesellschafter oder Geschäftsführer in der Türkei tätig sein möchte, benötigt zusätzlich eine Arbeitserlaubnis oder eine geeignete Aufenthaltserlaubnis.

Kann ich nach der Firmengründung ausländisches Personal beschäftigen?

Ja, allerdings wird beim Antrag auf Arbeitserlaubnis verlangt, dass der Betrieb die Kriterien zu Kapital, Umsatz und Beschäftigung erfüllt. Daher ist es wichtig, die Struktur bereits bei der Gründung richtig anzulegen.

Kann ein Unternehmen gegründet werden, ohne in der Türkei zu sein?

Mit einer beim Notar formgerecht errichteten Vollmacht können die Formalitäten durch einen Bevollmächtigten erledigt werden. Bei im Ausland ausgestellten Vollmachten werden Apostille und Übersetzung verlangt.

Wie lange dauert die Gründung?

Sind die Unterlagen vollständig, können die Eintragungsformalitäten in kurzer Zeit abgeschlossen werden. Maßgeblich für die Dauer ist vor allem die Zeit für Apostille und Übersetzung der aus dem Ausland stammenden Unterlagen.

Was leisten wir in diesem Verfahren für Sie?

Mit anwaltlicher Unterstützung

In Akten, die eine rechtliche Bewertung erfordern, etwa bei Widerspruch, Verwaltungsklage oder Ablehnungsbescheid, arbeiten wir mit anwaltlicher Unterstützung.

Auf die Rechtsvorschriften gestützt

Wir nennen für jede Leistung ausdrücklich das zugrunde liegende Gesetz und die Verordnung: die Gesetze Nr. 6735, 6458 und 5901 sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Transparenz bei Ablauf und Honorar

Vor Beginn erhalten Sie die Unterlagenliste, die Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich.

Ein Ansprechpartner

Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen; Sie sprechen in jeder Phase mit derselben Person und verfolgen den Vorgang an einer Stelle.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.