Die notariell beglaubigte Übersetzung entsteht, wenn die von einem vereidigten Übersetzer erstellte Übersetzung durch ein Notariat beglaubigt wird. Bei einem großen Teil der Vorgänge zu Grundbucheintrag, Staatsangehörigkeit, Gesellschaftsgründung, Eheschließung und Gerichtsverfahren wird die notarielle Beglaubigung verlangt.
Die häufigsten Verzögerungen im Beglaubigungsverfahren entstehen, weil das Original oder eine beglaubigte Abschrift der Urkunde nicht vorliegt oder die Namensschreibweisen voneinander abweichen. Wir von BKT Tercüme ve Danışmanlık planen Übersetzung, notarielle Beglaubigung und gegebenenfalls Apostille so, dass kein Schritt auf den anderen warten muss.
Für wen?
- Ausländer mit Grundbuch- und Immobilienangelegenheiten
- Wer Akten für Staatsangehörigkeit und Aufenthaltserlaubnis zusammenstellt
- Wer Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern gründet oder Zweigniederlassungen anmeldet
- Paare, die Unterlagen für die Eheschließung vorlegen
- Wer in Gerichts- und Vollstreckungsakten ausländische Dokumente vorlegt
- Personen, die türkische Dokumente für die Verwendung im Ausland vorbereiten
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Original der Urkunde oder notariell beglaubigte Abschrift
- Pass oder Ausweisdokument (für die Namensschreibweise)
- Angabe der Stelle, bei der das Dokument vorgelegt wird, und des Vorgangs
- Bei ausländischen Dokumenten: die Apostille
- Bei Abwicklung durch einen Vertreter: die Vollmacht
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Bestimmung der Beglaubigungsstufe
Je nach Ihrem Vorgang wird festgestellt, ob die beglaubigte Übersetzung genügt und ob notarielle Beglaubigung und Apostille erforderlich sind.
- 2
Beglaubigte Übersetzung
Das Dokument wird von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und geprüft.
- 3
Notarielle Beglaubigung
Die Übersetzung wird beim zuständigen Notariat beglaubigt.
- 4
Apostille / Legalisation
Bei Verwendung im Ausland wird das Verfahren der Apostille oder der konsularischen Legalisation durchgeführt.
- 5
Lieferung
Die beglaubigten Exemplare werden übergeben; bei Bedarf werden weitere Exemplare erstellt.
Häufige Fehler
- Eine notarielle Beglaubigung erwarten, ohne das Original vorzulegen
- Die Apostille erst nach Übersetzung und Beglaubigung einholen wollen
- Nur ein beglaubigtes Exemplar erstellen lassen und dasselbe Dokument dann mehreren Stellen vorlegen müssen
- Namens- und Titelschreibweise nicht mit dem Ausweisdokument in Übereinstimmung bringen
- Bei Vorgängen mit befristeter Gültigkeit des Beglaubigungsdatums die Frist verstreichen lassen
Rechtsgrundlage
Notariatsgesetz Nr. 1512 und die Bestimmungen der zugehörigen Verordnung
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.