In medizinischen Unterlagen kann die falsche Wiedergabe einer Abkürzung oder einer Dosierungseinheit den Behandlungsverlauf unmittelbar beeinflussen. Bei der medizinischen Übersetzung stehen daher Treue zum Ausgangstext und Beherrschung der Terminologie vor stilistischen Erwägungen.
Wir von BKT Tercüme ve Danışmanlık übersetzen die Epikrisen und Laborbefunde von Patienten, die sich im Ausland behandeln lassen, die Berichte von Ausländern, die zur Behandlung in die Türkei kommen, sowie Dokumentationen zu Medizinprodukten. Bei Berichten, die Behörden vorgelegt werden, erstellen wir zudem die beglaubigte Übersetzung und die erforderlichen Beglaubigungen.
Für wen?
- Patienten, die sich im Ausland behandeln lassen
- Ausländische Patienten, die zur Behandlung in die Türkei kommen
- Einrichtungen im Bereich Gesundheitstourismus
- Personen, die Versicherungs- und Schadensersatzakten zusammenstellen
- Medizinprodukte- und Pharmaunternehmen
- Ausländer, die ein ärztliches Gutachten für ein amtliches Verfahren verwenden
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Epikrise, Labor- und Bildgebungsbefunde
- Operations- und Pathologieberichte
- Rezepte und Medikationsunterlagen
- Versicherungspolice und Antragsformulare
- Angabe des Ziellandes oder der Zieleinrichtung
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Dokumentenprüfung
Dokumentenart und Zieleinrichtung werden bestimmt; ein Terminologieset wird erstellt.
- 2
Übersetzung
Die Übersetzung erfolgt durch einen Übersetzer, der die medizinische Terminologie beherrscht.
- 3
Kontrolle
Dosierungen, Einheiten, Daten und Abkürzungen werden zusätzlich überprüft.
- 4
Beglaubigung
Für die amtliche Verwendung werden beglaubigte Übersetzung und notarielle Beglaubigung vorgenommen.
- 5
Lieferung
Lieferung in gedruckter und digitaler Form; vertrauliche Archivierung.
Häufige Fehler
- Abkürzungen durch die in der Zielsprache gängige Entsprechung ersetzen
- Maßeinheiten ohne Umrechnung übernehmen
- Datumsformate nicht an die Gepflogenheiten des Ziellandes anpassen
- Unleserliche handschriftliche Berichte ohne Rückfrage übersetzen
- Bei einem Bericht für eine Behörde mit einer Standardübersetzung vorliebnehmen
Rechtsgrundlage
Die Praxis der beglaubigten Übersetzung nach dem Notariatsgesetz Nr. 1512 bei Gesundheitsunterlagen für Behörden
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.