Damit eine in einem Land ausgestellte öffentliche Urkunde in einem anderen Land als gültig anerkannt wird, ist eine Legalisationskette erforderlich. Zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 wird diese Kette durch eine einzige Apostille abgeschlossen. Bei Staaten, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind, wird der Weg der konsularischen Legalisation beschritten.
Welche Behörde die Apostille erteilt, richtet sich nach der Art der Urkunde: bei Justizurkunden sind die Justizbehörden (Adliye) zuständig, bei Verwaltungsurkunden die Gouverneursämter und Kreisverwaltungen. Wir von BKT Tercüme ve Danışmanlık stellen fest, welcher Kette Ihre Urkunde unterliegt, legen die richtige Reihenfolge fest und führen Übersetzung und Beglaubigung gemeinsam durch.
Für wen?
- Personen, die türkische Dokumente für die Verwendung im Ausland vorbereiten
- Ausländer, die ihre aus dem Ausland stammenden Dokumente in der Türkei verwenden
- Personen, die Akten für Staatsangehörigkeit, Eheschließung und Anerkennung zusammenstellen
- Unternehmen, die im Ausland eine Gesellschaft gründen oder Verträge abschließen
- Personen, die zum Studium oder zur Arbeit ins Ausland gehen
- Personen, die Dokumente für Erb- und Vollmachtsangelegenheiten versenden
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Original der Urkunde, die mit Apostille oder Legalisation versehen werden soll
- Angabe des Landes, in dem das Dokument verwendet wird
- Angabe der ausstellenden Behörde (zur Unterscheidung Justiz- / Verwaltungsurkunde)
- Bei Abwicklung durch einen Vertreter: die Vollmacht
- Bei Bedarf die beglaubigte Übersetzung
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Bestimmung der Kette
Es wird festgestellt, ob das Verwendungsland Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist.
- 2
Zuständige Behörde
Je nach Art der Urkunde wird die für die Apostille zuständige Behörde ermittelt.
- 3
Reihenfolgeplan
Es wird geplant, in welcher Reihenfolge Übersetzung, notarielle Beglaubigung und Apostille erfolgen.
- 4
Verfahrensbegleitung
Die Apostille wird eingeholt oder das Verfahren der konsularischen Legalisation durchgeführt.
- 5
Lieferung
Die Urkunde mit vollständiger Legalisationskette wird übergeben.
Häufige Fehler
- Das Verfahren beginnen, ohne das Verwendungsland anzugeben
- Die Apostille erst nach der Übersetzung einholen wollen
- Sich bei einer Justizurkunde an die Verwaltungsbehörde wenden
- Sich bei einem Land, das die konsularische Legalisation verlangt, mit der Apostille zufriedengeben
- Annehmen, dass eine Apostille auf eine Fotokopie erteilt werden kann
Rechtsgrundlage
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostille-Übereinkommen von 1961)
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.