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BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

AK-07 Übersetzungsleistung

Akademische Übersetzung

Übersetzungen, die in Anerkennungs- und Antragsakten akzeptiert werden

Übersetzungen von Diplomen und Transkripten wirken sich unmittelbar darauf aus, ob Anerkennungs- und Einschreibeanträge angenommen werden. Kursbezeichnungen, Notensysteme und Institutionsbezeichnungen müssen der akademischen Terminologie des Ziellandes entsprechend übertragen werden.

Bei Studienunterlagen übersetzen wir von BKT Tercüme ve Danışmanlık unter Berücksichtigung der Anforderungen des Anerkennungsverfahrens; bei Abschlussarbeiten, Fachartikeln und Abstracts bewahren wir den akademischen Stil und die Fachterminologie. Bei amtlichen Anträgen begleiten wir zugleich die beglaubigte Übersetzung und das Apostille-Verfahren.

Für wen?

  • Studierende, die im Ausland studieren möchten
  • Ausländische Studierende, die in der Türkei einen Anerkennungsantrag stellen
  • Wissenschaftler, die ihre Arbeiten und Artikel in einer Fremdsprache veröffentlichen
  • Studierende, die sich für Stipendien und Austauschprogramme bewerben
  • Personen, die bei einer Bewerbung im Ausland ihr Diplom vorlegen
  • Universitäten und Bildungseinrichtungen

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.

  • Diplom und vorläufige Abschlussbescheinigung
  • Transkript und Modulbeschreibungen
  • Studienbescheinigung
  • Abschlussarbeit, Fachartikel oder Abstract
  • Angabe der Zielinstitution und des Ziellandes

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. 1

    Zielbestimmung

    Die Anforderungen der Einrichtung und des Landes, bei denen das Dokument vorgelegt wird, werden ermittelt.

  2. 2

    Terminologie

    Für Kursbezeichnungen, Titel und das Notensystem wird eine Entsprechungsliste erstellt.

  3. 3

    Übersetzung

    Die Übersetzung erfolgt in akademisch angemessener Sprache und formgetreu zum Ausgangsdokument.

  4. 4

    Beglaubigung

    Bei Bedarf werden beglaubigte Übersetzung, notarielle Beglaubigung und Apostille abgeschlossen.

  5. 5

    Lieferung

    Lieferung in gedruckter und digitaler Form; Hinweise zum Anerkennungsantrag.

Häufige Fehler

  • Kursbezeichnungen frei übersetzen
  • Versuchen, das Notensystem in das System des Ziellandes umzurechnen
  • Institutions- und Titelbezeichnungen abweichend von der amtlichen Schreibweise wiedergeben
  • Die Apostille erst nach der Übersetzung einholen wollen
  • Modulbeschreibungen ausklammern und dadurch bei der Anerkennung unvollständige Unterlagen haben

Rechtsgrundlage

Regelungen zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und die Praxis der beglaubigten Übersetzung nach dem Notariatsgesetz Nr. 1512

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Akademische Übersetzung — häufig gestellte Fragen

Muss das Notensystem umgerechnet werden?

Nein. Die Noten werden so übertragen, wie sie im Ausgangsdokument stehen; die Umrechnung obliegt der Stelle, die die Anerkennung prüft.

Müssen auch die Modulbeschreibungen übersetzt werden?

Bei den meisten Anerkennungsanträgen werden Modulbeschreibungen verlangt. Werden sie von Anfang an mitübersetzt, entfällt ein späterer zweiter Durchgang.

Ist für das Diplom eine Apostille erforderlich?

Für Diplome, die im Ausland verwendet werden, wird eine Apostille verlangt. Bei ausländischen Diplomen, die in der Türkei verwendet werden, ist die Apostille im Ausstellungsland einzuholen.

Erfolgt bei Fachartikeln eine sprachliche Prüfung?

Bei akademischen Texten wird nach der Übersetzung eine Sprach- und Konsistenzprüfung durchgeführt. Auf Wunsch stellen wir vor der Veröffentlichung ein zweites Lektorat bereit.

Wie lange dauert die Lieferung?

Standarddokumente wie Diplom und Transkript werden kurzfristig geliefert. Bei Abschlussarbeiten und langen Texten legen wir die Frist gemeinsam anhand des Umfangs fest.

Was leisten wir in diesem Verfahren für Sie?

Mit anwaltlicher Unterstützung

In Akten, die eine rechtliche Bewertung erfordern, etwa bei Widerspruch, Verwaltungsklage oder Ablehnungsbescheid, arbeiten wir mit anwaltlicher Unterstützung.

Auf die Rechtsvorschriften gestützt

Wir nennen für jede Leistung ausdrücklich das zugrunde liegende Gesetz und die Verordnung: die Gesetze Nr. 6735, 6458 und 5901 sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Transparenz bei Ablauf und Honorar

Vor Beginn erhalten Sie die Unterlagenliste, die Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich.

Ein Ansprechpartner

Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen; Sie sprechen in jeder Phase mit derselben Person und verfolgen den Vorgang an einer Stelle.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.