Übersetzungen von Diplomen und Transkripten wirken sich unmittelbar darauf aus, ob Anerkennungs- und Einschreibeanträge angenommen werden. Kursbezeichnungen, Notensysteme und Institutionsbezeichnungen müssen der akademischen Terminologie des Ziellandes entsprechend übertragen werden.
Bei Studienunterlagen übersetzen wir von BKT Tercüme ve Danışmanlık unter Berücksichtigung der Anforderungen des Anerkennungsverfahrens; bei Abschlussarbeiten, Fachartikeln und Abstracts bewahren wir den akademischen Stil und die Fachterminologie. Bei amtlichen Anträgen begleiten wir zugleich die beglaubigte Übersetzung und das Apostille-Verfahren.
Für wen?
- Studierende, die im Ausland studieren möchten
- Ausländische Studierende, die in der Türkei einen Anerkennungsantrag stellen
- Wissenschaftler, die ihre Arbeiten und Artikel in einer Fremdsprache veröffentlichen
- Studierende, die sich für Stipendien und Austauschprogramme bewerben
- Personen, die bei einer Bewerbung im Ausland ihr Diplom vorlegen
- Universitäten und Bildungseinrichtungen
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Diplom und vorläufige Abschlussbescheinigung
- Transkript und Modulbeschreibungen
- Studienbescheinigung
- Abschlussarbeit, Fachartikel oder Abstract
- Angabe der Zielinstitution und des Ziellandes
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Zielbestimmung
Die Anforderungen der Einrichtung und des Landes, bei denen das Dokument vorgelegt wird, werden ermittelt.
- 2
Terminologie
Für Kursbezeichnungen, Titel und das Notensystem wird eine Entsprechungsliste erstellt.
- 3
Übersetzung
Die Übersetzung erfolgt in akademisch angemessener Sprache und formgetreu zum Ausgangsdokument.
- 4
Beglaubigung
Bei Bedarf werden beglaubigte Übersetzung, notarielle Beglaubigung und Apostille abgeschlossen.
- 5
Lieferung
Lieferung in gedruckter und digitaler Form; Hinweise zum Anerkennungsantrag.
Häufige Fehler
- Kursbezeichnungen frei übersetzen
- Versuchen, das Notensystem in das System des Ziellandes umzurechnen
- Institutions- und Titelbezeichnungen abweichend von der amtlichen Schreibweise wiedergeben
- Die Apostille erst nach der Übersetzung einholen wollen
- Modulbeschreibungen ausklammern und dadurch bei der Anerkennung unvollständige Unterlagen haben
Rechtsgrundlage
Regelungen zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und die Praxis der beglaubigten Übersetzung nach dem Notariatsgesetz Nr. 1512
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.