Veröffentlicht am 22. September 2026 · Lesezeit etwa 8 Minuten
Wer als ausländische Person in der Türkei eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, gibt eine Adresse an. In manchen Stadtvierteln werden keine Neuanmeldungen mehr angenommen, weil der Anteil der ausländischen Bevölkerung eine bestimmte Quote überschritten hat. Umgangssprachlich hat sich dafür der Begriff „gesperrtes Stadtviertel“ eingebürgert. Liegt die von Ihnen gemietete Wohnung in einem gesperrten Viertel, lässt sich Ihr Antrag über diese Adresse nicht weiterführen; erfährt man das erst nach der Vertragsunterzeichnung, kostet es Geld und Zeit.
Das Kriterium: die 20-Prozent-Regel
Nach der Presseerklärung des Präsidiums für Migrationsverwaltung vom 16. Juli 2023 liegt das Sperrkriterium darin, dass der Anteil der ausländischen Bevölkerung an der türkischen Staatsbürgerbevölkerung eines Stadtviertels 20 Prozent übersteigt. In derselben Erklärung heißt es, dass mit Stand 1. Juli 2022 in 63 Provinzen insgesamt 1.169 Stadtviertel aus diesem Grund für neue Anmeldungen von Ausländern gesperrt waren und dass in İstanbul 54 Stadtviertel unter dieses Kriterium fielen.
Welche Bekanntmachungen sind überprüfbar?
Auf der offiziellen Website des Präsidiums für Migrationsverwaltung sind zu diesem Thema folgende Bekanntmachungen auffindbar:
- 16.05.2022: Es wurde bekannt gegeben, dass 781 Stadtviertel wegen der Ausländerdichte in verschiedenen Gebieten für Neuanmeldungen gesperrt wurden. Neugeborene und die Zusammenführung der Kernfamilie wurden davon ausgenommen.
- 30.06.2022: Es wurde bekannt gegeben, dass die Zahl der gesperrten Stadtviertel mit Wirkung zum 1. Juli 2022 auf 1.169 erhöht wurde.
- 16.07.2023: Zu der Behauptung „In İstanbul wurden 39 Bezirke für Aufenthaltserlaubnisse von Ausländern gesperrt“ wurde eine Presseerklärung veröffentlicht und die Behauptung richtiggestellt.
Zwei getrennte Regelungen, die verwechselt werden
Ein großer Teil der Verwirrung entsteht dadurch, dass eine einzige Unterscheidung übersehen wird. Die Bekanntmachungen zur Sperrung von Stadtvierteln aus dem Jahr 2022 betreffen, wie in ihrem Wortlaut ausdrücklich steht, die Registrierung des vorübergehenden Schutzes, die Registrierung des internationalen Schutzes und Adressänderungen von Personen mit diesem Status. Die für Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis gesperrten Orte wurden dagegen als gesonderte Liste auf Bezirksebene bekannt gegeben.
Die Einschränkung, die für eine Person mit Schutzstatus gilt, ist also nicht dieselbe wie die Einschränkung für eine Person, die eine Aufenthaltserlaubnis für touristische Zwecke, eine kurzfristige, eine Familien- oder eine Studierendenerlaubnis beantragt. Die meisten Drittanbieterseiten vermischen diese beiden Listen und führen sie unter einer einzigen Überschrift „gesperrte Stadtviertel“ auf.
Die Bezirke in İstanbul, die für Aufenthaltserlaubnisse als gesperrt bekannt gegeben wurden
In der Presseerklärung vom 16. Juli 2023 heißt es, dass in İstanbul nicht 39, sondern 10 Bezirke für neue Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis gesperrt sind; diese Bezirke wurden mit den jeweiligen Daten aufgezählt:
- Januar 2021: Fatih und Esenyurt
- Oktober 2022: Avcılar, Bahçelievler, Başakşehir, Bağcılar, Esenler, Küçükçekmece, Sultangazi und Zeytinburnu
Diese Liste gibt den Inhalt der Erklärung von 2023 wieder. Da sich die Listen der Bezirke und Stadtviertel je nach Bevölkerungsanteil ändern können, muss der aktuelle Stand vor der Antragstellung bei der Provinzdirektion für Migrationsverwaltung bestätigt werden.
Die Quellenlage der Meldungen „aufgehoben“
Wir haben die Seiten, die in der Suche weit oben erscheinen und die Aufhebung der Einschränkung verkünden, einzeln geprüft. Keine dieser Seiten nennt eine Rundschreibennummer, ein Datum im Amtsblatt oder das Datum einer Bekanntmachung der Migrationsverwaltung. Auch auf der Website des Präsidiums für Migrationsverwaltung haben wir keine veröffentlichte Bekanntmachung darüber gefunden, dass die Sperrregelung beendet worden wäre.
Das heißt nicht, dass die Einschränkung mit Sicherheit fortbesteht; es gibt Berichte, wonach in der Praxis einzelne Adressen wieder geöffnet wurden. Bevor Sie jedoch eine Immobilie anmieten, sollte die Grundlage Ihrer Entscheidung kein Blogbeitrag ohne Quellenangabe sein. Richtig ist, für die konkrete Adresse eine Bestätigung der zuständigen Direktion einzuholen.
Was vor dem Mietvertrag zu prüfen ist
- 1
Klären Sie die Adresse
Erfragen Sie Provinz, Bezirk und Stadtviertel genau. Innerhalb desselben Bezirks kann ein Viertel gesperrt und das Nachbarviertel offen sein.
- 2
Bestimmen Sie Ihre Antragsart
Schutzstatus und Aufenthaltserlaubnis unterliegen unterschiedlichen Listen. Wer nach einer Liste fragt, ohne zu wissen, in welchen Bereich er fällt, erhält die falsche Antwort.
- 3
Holen Sie eine Bestätigung der Provinzdirektion für Migrationsverwaltung ein
Fragen Sie den aktuellen Stand für die konkrete Adresse bei der zuständigen Direktion nach. Notieren Sie mündliche Auskünfte und bitten Sie nach Möglichkeit um eine schriftliche Bestätigung.
- 4
Unterschreiben Sie erst danach den Vertrag
Mietvertrag und Kaution sollten erst folgen, wenn bestätigt ist, dass die Adressanmeldung möglich ist.
Wenn Ihre Adresse gesperrt ist
In einem gesperrten Stadtviertel zu wohnen macht Ihre Aufenthaltserlaubnis für sich genommen nicht ungültig; die Einschränkung betrifft Neuanmeldungen und Adressänderungen. Wie Ihre Lage bei einem Verlängerungsantrag bewertet wird, hängt von der Art Ihrer Erlaubnis und vom Datum Ihrer bestehenden Anmeldung ab. In einem solchen Fall prüfen wir zunächst gemeinsam den Stand Ihrer bestehenden Anmeldung, bevor übereilt entschieden wird.
Was machen wir?
Unser Büro liegt in Küçükçekmece, Sefaköy — in einer Gegend, in der wir dieses Thema jede Woche unmittelbar erleben. Bei Aufenthaltserlaubnissen betrachten wir die Frage, ob die Adressanmeldung möglich ist, als ersten Schritt der Antragsplanung und weisen unsere Mandanten darauf hin, bevor sie einen Mietvertrag unterschreiben. Unterlagenvorbereitung, beglaubigte Übersetzung, Terminplanung und Verfahrensbegleitung führen wir aus einer Hand. Das Erstgespräch ist kostenlos, und wir stellen nichts als machbar dar, was nicht machbar ist.
Rechtsgrundlage
Die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz zur Aufenthaltserlaubnis und zur Adressanmeldung; die Bekanntmachungen des Präsidiums für Migrationsverwaltung vom 16.05.2022 und 30.06.2022 zur Sperrung von Stadtvierteln sowie die Presseerklärung vom 16.07.2023.
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.