Die beglaubigte Übersetzung wird von einem Übersetzer erstellt, der vor dem Notar einen Eid geleistet hat und dazu befugt ist; sie wird mit Stempel und Unterschrift des Übersetzers erklärt. Für Dokumente, die Behörden, Gerichten und Konsulaten vorgelegt werden, wird in der Regel eine beglaubigte Übersetzung verlangt.
Der amtliche Wert einer Übersetzung ergibt sich nicht allein aus sprachlicher Richtigkeit, sondern auch daraus, dass die formale Geschlossenheit des Dokuments erhalten bleibt und Namens- und Datumsangaben genau mit dem Ausgangsdokument übereinstimmen. Wir von BKT Tercüme ve Danışmanlık übersetzen Dokumente für Beratungsakten in Kenntnis der Anforderungen der Stelle, bei der sie vorgelegt werden.
Für wen?
- Ausländer, die Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Staatsangehörigkeit beantragen
- Personen, die ihre aus dem Ausland stammenden Dokumente in der Türkei verwenden
- Personen, die in der Türkei erhaltene Dokumente im Ausland verwenden
- Parteien, die Dokumente in Gerichts- und Vollstreckungsakten vorlegen
- Betriebe, die Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern gründen
- Studierende, die sich einschreiben oder einen Anerkennungsantrag stellen
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Original des zu übersetzenden Dokuments oder ein gut lesbarer Scan
- Ausweisdokument, das die Schreibweise der Namen im Pass belegt
- Angabe der Stelle, bei der das Dokument vorgelegt wird
- Sofern vorhanden: frühere Übersetzungen (für die terminologische Einheitlichkeit)
- Angaben dazu, ob eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Dokumentenprüfung
Art und Sprache des Dokuments sowie die vorlegende Stelle werden bestimmt und die erforderliche Beglaubigungsstufe festgelegt.
- 2
Übersetzung
Die Übersetzung erfolgt durch einen Fachübersetzer formgetreu zum Ausgangsdokument.
- 3
Kontrolle
Die genaue Richtigkeit von Namen, Daten, Zahlen und Behördenbezeichnungen wird in einem zweiten Lesedurchgang überprüft.
- 4
Stempel und Unterschrift
Mit Stempel und Unterschrift des vereidigten Übersetzers wird die Übersetzung erklärt.
- 5
Lieferung
Die Lieferung erfolgt in gedruckter und digitaler Form; ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich, wird das Verfahren fortgeführt.
Häufige Fehler
- Die Namensschreibweise vom Pass abweichen lassen
- Die Übersetzung anfertigen lassen, ohne die vorlegende Stelle anzugeben
- Sich mit der beglaubigten Übersetzung zufriedengeben, obwohl eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist
- Durch das Einsenden eines unleserlichen Scans das Risiko von Zahlen- und Datumsfehlern verursachen
- Bei einem apostillepflichtigen Dokument die Apostille erst nach der Übersetzung einholen
Rechtsgrundlage
Das Notariatsgesetz Nr. 1512 und die Bestimmungen der Notariatsverordnung über Übersetzungsvorgänge
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.