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BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

YT-01 Übersetzungsleistung

Beglaubigte Übersetzung

Mit Stempel und Unterschrift versehene Übersetzung, die Behörden anerkennen

Die beglaubigte Übersetzung wird von einem Übersetzer erstellt, der vor dem Notar einen Eid geleistet hat und dazu befugt ist; sie wird mit Stempel und Unterschrift des Übersetzers erklärt. Für Dokumente, die Behörden, Gerichten und Konsulaten vorgelegt werden, wird in der Regel eine beglaubigte Übersetzung verlangt.

Der amtliche Wert einer Übersetzung ergibt sich nicht allein aus sprachlicher Richtigkeit, sondern auch daraus, dass die formale Geschlossenheit des Dokuments erhalten bleibt und Namens- und Datumsangaben genau mit dem Ausgangsdokument übereinstimmen. Wir von BKT Tercüme ve Danışmanlık übersetzen Dokumente für Beratungsakten in Kenntnis der Anforderungen der Stelle, bei der sie vorgelegt werden.

Für wen?

  • Ausländer, die Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Staatsangehörigkeit beantragen
  • Personen, die ihre aus dem Ausland stammenden Dokumente in der Türkei verwenden
  • Personen, die in der Türkei erhaltene Dokumente im Ausland verwenden
  • Parteien, die Dokumente in Gerichts- und Vollstreckungsakten vorlegen
  • Betriebe, die Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern gründen
  • Studierende, die sich einschreiben oder einen Anerkennungsantrag stellen

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.

  • Original des zu übersetzenden Dokuments oder ein gut lesbarer Scan
  • Ausweisdokument, das die Schreibweise der Namen im Pass belegt
  • Angabe der Stelle, bei der das Dokument vorgelegt wird
  • Sofern vorhanden: frühere Übersetzungen (für die terminologische Einheitlichkeit)
  • Angaben dazu, ob eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. 1

    Dokumentenprüfung

    Art und Sprache des Dokuments sowie die vorlegende Stelle werden bestimmt und die erforderliche Beglaubigungsstufe festgelegt.

  2. 2

    Übersetzung

    Die Übersetzung erfolgt durch einen Fachübersetzer formgetreu zum Ausgangsdokument.

  3. 3

    Kontrolle

    Die genaue Richtigkeit von Namen, Daten, Zahlen und Behördenbezeichnungen wird in einem zweiten Lesedurchgang überprüft.

  4. 4

    Stempel und Unterschrift

    Mit Stempel und Unterschrift des vereidigten Übersetzers wird die Übersetzung erklärt.

  5. 5

    Lieferung

    Die Lieferung erfolgt in gedruckter und digitaler Form; ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich, wird das Verfahren fortgeführt.

Häufige Fehler

  • Die Namensschreibweise vom Pass abweichen lassen
  • Die Übersetzung anfertigen lassen, ohne die vorlegende Stelle anzugeben
  • Sich mit der beglaubigten Übersetzung zufriedengeben, obwohl eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist
  • Durch das Einsenden eines unleserlichen Scans das Risiko von Zahlen- und Datumsfehlern verursachen
  • Bei einem apostillepflichtigen Dokument die Apostille erst nach der Übersetzung einholen

Rechtsgrundlage

Das Notariatsgesetz Nr. 1512 und die Bestimmungen der Notariatsverordnung über Übersetzungsvorgänge

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Beglaubigte Übersetzung — häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet die beglaubigte von der notariell beglaubigten Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die der Übersetzer mit Stempel und Unterschrift erklärt. Bei der notariell beglaubigten Übersetzung wird diese Übersetzung zusätzlich von einem Notar beglaubigt. Welche erforderlich ist, richtet sich nach der Stelle, die das Dokument anfordert.

Ist für jedes Dokument eine beglaubigte Übersetzung erforderlich?

Bei Dokumenten für Behörden in der Regel ja. Für den internen Gebrauch oder für Informationszwecke kann eine Standardübersetzung genügen.

Wie schnell ist die Übersetzung fertig?

Die Dauer richtet sich nach Länge und Sprache des Dokuments. Standarddokumente wie Ausweis, Diplom und Personenstandsregisterauszug können meist am selben Tag geliefert werden.

Kann ein digital übermitteltes Dokument übersetzt werden?

Ja, ein gut lesbarer Scan genügt für die Übersetzung. Im Schritt der notariellen Beglaubigung kann jedoch die Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Abschrift erforderlich sein.

In welchen Sprachen sind Sie tätig?

Wir arbeiten in den gängigen Sprachen, vor allem Englisch, Arabisch, Russisch, Deutsch, Französisch und Persisch. Die von Ihnen benötigte Sprache bestätigen wir im Gespräch.

Was leisten wir in diesem Verfahren für Sie?

Mit anwaltlicher Unterstützung

In Akten, die eine rechtliche Bewertung erfordern, etwa bei Widerspruch, Verwaltungsklage oder Ablehnungsbescheid, arbeiten wir mit anwaltlicher Unterstützung.

Auf die Rechtsvorschriften gestützt

Wir nennen für jede Leistung ausdrücklich das zugrunde liegende Gesetz und die Verordnung: die Gesetze Nr. 6735, 6458 und 5901 sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Transparenz bei Ablauf und Honorar

Vor Beginn erhalten Sie die Unterlagenliste, die Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich.

Ein Ansprechpartner

Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen; Sie sprechen in jeder Phase mit derselben Person und verfolgen den Vorgang an einer Stelle.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.