Veröffentlicht am 22. September 2026 · Lesezeit etwa 7 Minuten
Die Blaue Karte ist eine Urkunde für Personen, die durch Geburt türkische Staatsbürger waren und die türkische Staatsangehörigkeit durch eine Entlassungsgenehmigung verloren haben, sowie für deren Nachkommen. Rechtsgrundlage ist Artikel 28 des Gesetzes Nr. 5901 über die türkische Staatsangehörigkeit. Sie ist in Familien sehr verbreitet, die im Ausland leben und beim Erwerb der Staatsangehörigkeit eines anderen Landes aus der türkischen Staatsangehörigkeit ausgeschieden sind.
Wer kann sie erhalten?
Es gibt zwei Gruppen. Erstens Personen, die durch Geburt türkische Staatsbürger waren und mit einer Entlassungsgenehmigung aus der Staatsangehörigkeit ausgeschieden sind. Zweitens deren Nachkommen bis zum dritten Grad. Auch Kinder und Enkel fallen also darunter.
Hier gibt es eine entscheidende Unterscheidung: Mit einer Entlassungsgenehmigung aus der Staatsangehörigkeit auszuscheiden ist nicht dasselbe wie der Verlust der Staatsangehörigkeit aus einem anderen Grund. Die Blaue Karte wird für diejenigen ausgestellt, die auf dem Weg der Entlassungsgenehmigung ausgeschieden sind.
Ist der Inhaber einer Blauen Karte türkischer Staatsbürger?
Nein. Der Inhaber einer Blauen Karte nimmt außerhalb der im Gesetz genannten Ausnahmen weiterhin die Rechte wahr, die türkischen Staatsbürgern zustehen; rechtlich ist er jedoch kein türkischer Staatsbürger, sondern hat Ausländerstatus. Diese Unterscheidung wirkt auf dem Papier technisch, führt in der Praxis aber häufig zu Problemen: Wird etwa bei bestimmten Vorgängen ein Staatsangehörigkeitsnachweis verlangt, genügt die Blaue Karte nicht.
Ausgenommene Rechte
Nach den Erläuterungen der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sind folgende Punkte ausgenommen:
- Das aktive und passive Wahlrecht
- Das Recht, ein Fahrzeug oder Hausrat abgabenfrei einzuführen
- Die Wehrpflicht
- Die Tätigkeit in planmäßigen, dem öffentlichen Recht unterliegenden hauptamtlichen und dauerhaften öffentlichen Ämtern
Eine Tätigkeit in öffentlichen Einrichtungen als Arbeitnehmer, befristet Beschäftigter oder Vertragsbediensteter ist dagegen möglich. Erworbene Rechte in der Sozialversicherung bleiben unberührt; ihre Inanspruchnahme richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen.
Unterschied zur Aufenthaltserlaubnis
Wer eine Blaue Karte besitzt, braucht für den Aufenthalt in der Türkei keine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis; die Karte begründet diesen Status selbst. Die Aufenthaltserlaubnis dagegen ist eine befristete Erlaubnis für Ausländer, die keinerlei Verbindung zur türkischen Staatsangehörigkeit haben. Beide sind keine Alternativen zueinander, und die Antragswege sind vollständig getrennt.
Wo wird der Antrag gestellt, was wird verlangt?
Die Blaue Karte wird im Inland von den Kreisbevölkerungsdirektionen und im Ausland von den Auslandsvertretungen ausgestellt. Als erforderliche Unterlagen werden ein Antragsschreiben, zwei Lichtbilder sowie ein Ausweisdokument oder ein Reisepass genannt, das die ausländische Staatsangehörigkeit belegt.
Bei Ausweis- und Personenstandsurkunden aus dem Ausland können eine Apostille oder eine konsularische Beglaubigung sowie eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Abweichungen in der Namensschreibweise sind der Mangel, der in diesen Vorgängen am häufigsten auftritt.
Was das in der Praxis für Vorgänge in der Türkei bedeutet
Inhaber einer Blauen Karte können in der Türkei Immobilien erwerben, Erbangelegenheiten führen, ein Bankkonto eröffnen und ein Unternehmen gründen. Der Unterlagensatz, den die Stellen dafür verlangen, kann sich von dem bei Staatsbürgern unterscheiden; besonders bei im Ausland errichteten Vollmachten, Personenstandsregisterauszügen und Erbscheinen kommt die Kette aus Beglaubigung und Übersetzung ins Spiel.
Bei Grundbuch- und Notarvorgängen ist außerdem erforderlich, dass für eine Partei, die kein Türkisch spricht, ein beeidigter Dolmetscher anwesend ist. Dass ein Vorgang verschoben wird, weil am Termintag kein Dolmetscher da ist, kommt häufig vor und lässt sich leicht vermeiden.
Was machen wir?
Bei Vorgängen zur Blauen Karte erstellen wir die Unterlagenliste, führen für die aus dem Ausland kommenden Unterlagen das Apostille- und Übersetzungsverfahren durch und prüfen von Anfang an die Einheitlichkeit der Namensschreibweise. Auch bei Ihren Grundbuch-, Erb-, Bank- und Unternehmensangelegenheiten in der Türkei stehen wir Ihnen zur Seite; wo es erforderlich ist, stellen wir für Notar- und Grundbuchtermine einen beeidigten Dolmetscher. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Rechtsgrundlage
Die Artikel 3 und 28 des Gesetzes Nr. 5901 über die türkische Staatsangehörigkeit; die amtlichen Erläuterungen der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zur Blauen Karte.
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.