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BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

TP-13 Übersetzungsleistung

Dolmetschen bei Grundbuchvorgängen

Pflicht zum vereidigten Übersetzer am Schalter des Grundbuchamts

Spricht bei einer Übertragung im Grundbuchamt eine der Parteien kein Türkisch, ist während des Vorgangs ein vereidigter Übersetzer hinzuzuziehen. Der Dolmetscher überträgt den beim Vertragsschluss vorgelesenen Text und die Erklärungen der Parteien.

Der Immobilienerwerb ist für Ausländer häufig ein Vorgang, der auch mit der Staatsangehörigkeit oder der Aufenthaltserlaubnis verknüpft ist. Wir von BKT Tercüme ve Danışmanlık dolmetschen beim Termin im Grundbuchamt, übersetzen Vollmacht und Grundbuchunterlagen und stehen Ihnen auch in den weiteren Schritten zur Seite.

Für wen?

  • Ausländer, die in der Türkei Immobilien erwerben
  • Türkische Staatsangehörige, die ihre Immobilie an Ausländer verkaufen
  • Käufer, die eine Einbürgerung über Investition anstreben
  • Parteien, die den Vorgang mit Vollmacht abwickeln
  • Ausländer mit Hypotheken- und Nutznießungsangelegenheiten
  • Unternehmen der Immobilienberatung

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.

  • Pass und dessen notariell beglaubigte Übersetzung
  • Steuernummer
  • Grundbuchurkunde und Angaben zur Immobilie
  • Wertgutachten (sofern erforderlich)
  • Vollmacht (bei Abwicklung durch einen Vertreter)

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. 1

    Terminplanung

    Anhand des Termins im Grundbuchamt wird ein Dolmetscher beauftragt.

  2. 2

    Vorbereitung der Unterlagen

    Vorbereitende Unterlagen wie Passübersetzung und Steuernummer werden beschafft.

  3. 3

    Tag des Vertragsschlusses

    Der Dolmetscher ist im Grundbuchamt anwesend und überträgt die Erklärungen.

  4. 4

    Übersetzung der Unterlagen

    Nach dem Vorgang werden die Grundbuchurkunde und die zugehörigen Unterlagen übersetzt.

  5. 5

    Weitere Schritte

    Es folgen Hinweise zur Planung von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis.

Häufige Fehler

  • Den Dolmetscher erst am Termintag anrufen
  • Die Steuernummer nicht vor dem Termin beantragen
  • Eine im Ausland errichtete Vollmacht ohne Apostille mitbringen
  • Bei angestrebter Einbürgerung Wertgutachten und Zahlungsnachweise nicht einplanen
  • Die Übersetzung des Passes ohne notarielle Beglaubigung vorlegen

Rechtsgrundlage

Grundbuchgesetz Nr. 2644 und die Praxis der Hinzuziehung eines Dolmetschers bei Grundbuchvorgängen

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Dolmetschen bei Grundbuchvorgängen — häufig gestellte Fragen

Ist im Grundbuchamt ein Dolmetscher zwingend?

Spricht eine der Parteien kein Türkisch, ist beim Vertragsschluss ein vereidigter Übersetzer hinzuzuziehen. Die Grundbuchämter verlangen dies.

Ist ein Erwerb mit Vollmacht möglich?

Ja. Bei im Ausland errichteten Vollmachten werden die Apostille und eine beglaubigte Übersetzung verlangt.

Ich kaufe zum Zweck der Einbürgerung, ist etwas Zusätzliches erforderlich?

Bei der Einbürgerung über Investition gelten zusätzliche Voraussetzungen, etwa ein Wertgutachten, die Abwicklung der Zahlung über eine Bank und die Eintragung einer dreijährigen Veräußerungssperre im Grundbuch.

Kann ein Ausländer überall Immobilien erwerben?

Es bestehen Beschränkungen, unter anderem für Militär- und Sicherheitszonen. Die Lage der Immobilie ist vor dem Vorgang zu prüfen.

Übersetzen Sie auch die Grundbuchurkunde?

Ja. Nach dem Vorgang erstellen wir die beglaubigte Übersetzung der Grundbuchurkunde und der zugehörigen Dokumente.

Was leisten wir in diesem Verfahren für Sie?

Mit anwaltlicher Unterstützung

In Akten, die eine rechtliche Bewertung erfordern, etwa bei Widerspruch, Verwaltungsklage oder Ablehnungsbescheid, arbeiten wir mit anwaltlicher Unterstützung.

Auf die Rechtsvorschriften gestützt

Wir nennen für jede Leistung ausdrücklich das zugrunde liegende Gesetz und die Verordnung: die Gesetze Nr. 6735, 6458 und 5901 sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Transparenz bei Ablauf und Honorar

Vor Beginn erhalten Sie die Unterlagenliste, die Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich.

Ein Ansprechpartner

Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen; Sie sprechen in jeder Phase mit derselben Person und verfolgen den Vorgang an einer Stelle.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.