Spricht bei einer Übertragung im Grundbuchamt eine der Parteien kein Türkisch, ist während des Vorgangs ein vereidigter Übersetzer hinzuzuziehen. Der Dolmetscher überträgt den beim Vertragsschluss vorgelesenen Text und die Erklärungen der Parteien.
Der Immobilienerwerb ist für Ausländer häufig ein Vorgang, der auch mit der Staatsangehörigkeit oder der Aufenthaltserlaubnis verknüpft ist. Wir von BKT Tercüme ve Danışmanlık dolmetschen beim Termin im Grundbuchamt, übersetzen Vollmacht und Grundbuchunterlagen und stehen Ihnen auch in den weiteren Schritten zur Seite.
Für wen?
- Ausländer, die in der Türkei Immobilien erwerben
- Türkische Staatsangehörige, die ihre Immobilie an Ausländer verkaufen
- Käufer, die eine Einbürgerung über Investition anstreben
- Parteien, die den Vorgang mit Vollmacht abwickeln
- Ausländer mit Hypotheken- und Nutznießungsangelegenheiten
- Unternehmen der Immobilienberatung
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Pass und dessen notariell beglaubigte Übersetzung
- Steuernummer
- Grundbuchurkunde und Angaben zur Immobilie
- Wertgutachten (sofern erforderlich)
- Vollmacht (bei Abwicklung durch einen Vertreter)
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Terminplanung
Anhand des Termins im Grundbuchamt wird ein Dolmetscher beauftragt.
- 2
Vorbereitung der Unterlagen
Vorbereitende Unterlagen wie Passübersetzung und Steuernummer werden beschafft.
- 3
Tag des Vertragsschlusses
Der Dolmetscher ist im Grundbuchamt anwesend und überträgt die Erklärungen.
- 4
Übersetzung der Unterlagen
Nach dem Vorgang werden die Grundbuchurkunde und die zugehörigen Unterlagen übersetzt.
- 5
Weitere Schritte
Es folgen Hinweise zur Planung von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis.
Häufige Fehler
- Den Dolmetscher erst am Termintag anrufen
- Die Steuernummer nicht vor dem Termin beantragen
- Eine im Ausland errichtete Vollmacht ohne Apostille mitbringen
- Bei angestrebter Einbürgerung Wertgutachten und Zahlungsnachweise nicht einplanen
- Die Übersetzung des Passes ohne notarielle Beglaubigung vorlegen
Rechtsgrundlage
Grundbuchgesetz Nr. 2644 und die Praxis der Hinzuziehung eines Dolmetschers bei Grundbuchvorgängen
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.