In juristischen Texten kann eine falsche Entsprechung nicht nur den Sinn eines Satzes, sondern unmittelbar die Rechte und Pflichten der Parteien verändern. Juristische Übersetzung setzt daher neben Sprachkenntnissen die Kenntnis der Begriffe des Ausgangs- und des Zielrechtssystems voraus.
In Gerichtsakten kann neben der schriftlichen Übersetzung auch ein Dolmetscher für die Verhandlung erforderlich sein; bei Gericht einzureichende Unterlagen werden meist notariell beglaubigt verlangt. Unmittelbar mit diesem Verfahren verbundene Seiten: Gerichtsdolmetschen, notariell beglaubigter Übersetzung und Wirtschaftsübersetzung.
Bei BKT arbeiten wir bei Verträgen, Verfahrensunterlagen, Urteilen und Firmendokumenten mit einem Terminologieglossar, damit derselbe Begriff in allen Dokumenten einer Akte gleich wiedergegeben wird. Bei Bedarf prüft ein zweiter, in juristischer Terminologie erfahrener Übersetzer den Text mit uns.
Für wen?
- Unternehmen, die Verträge mit ausländischen Partnern abschließen
- Parteien und Rechtsanwälte mit Verfahren mit Auslandsbezug
- Personen, die eine ausländische Gerichtsentscheidung in der Türkei verwenden
- Personen, die Vollmachten und Einverständniserklärungen errichten lassen
- Wer bei Gesellschaftsgründungen und Verschmelzungen Dokumentenübersetzungen benötigt
- Wer in Erb- und Grundbuchangelegenheiten ausländische Dokumente vorlegt
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Der zu übersetzende juristische Text
- Sofern vorhanden: frühere Übersetzungen der Parteien und Terminologievorgaben
- Angabe der Stelle, bei der das Dokument vorgelegt wird
- Amtliche Schreibweise der Parteibezeichnungen
- Weitere Unterlagen (Anlagen, Zeichnungsberechtigungsnachweis, Vollmacht)
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Textanalyse
Dokumentenart, Parteien und rechtlicher Zusammenhang werden geprüft; eine Terminologieliste wird erstellt.
- 2
Übersetzung
Die Übersetzung erfolgt durch einen fachlich erfahrenen Übersetzer unter Einhaltung des Terminologieverzeichnisses.
- 3
Juristische Prüfung
Haftungs-, Fristen- und Streitbeilegungsklauseln werden zusätzlich durchgesehen.
- 4
Beglaubigung
Bei Bedarf werden Stempel der beglaubigten Übersetzung und notarielle Beglaubigung ergänzt.
- 5
Lieferung und Archivierung
Das Dokument wird übergeben; das Terminologieverzeichnis wird für künftige Aufträge aufbewahrt.
Häufige Fehler
- In derselben Akte einen Begriff in verschiedenen Dokumenten unterschiedlich übersetzen
- Streitbeilegungs- und Gerichtsstandsklauseln durch freie Übersetzung abschwächen
- Parteibezeichnungen abweichend von der Schreibweise im Handelsregister wiedergeben
- Anlagen und Signaturseiten vom Übersetzungsumfang ausnehmen
- Bei einem Dokument für das Gericht keine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen
Rechtsgrundlage
Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung Nr. 6100 über fremdsprachige Dokumente und das Notariatsgesetz Nr. 1512
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.