Dass die Aussage und die Verteidigung einer Person, die kein Türkisch spricht, richtig verstanden werden, gehört zu den Grundelementen des Rechts auf ein faires Verfahren. In Straf- und Zivilverfahren sowie bei Maßnahmen der Polizei und der Staatsanwaltschaft ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers gesetzlich gewährleistet.
Beim Gerichtsdolmetschen muss die Übertragung ohne Auslegung, ohne Auslassung und unparteiisch erfolgen. Wir von BKT Tercüme ve Danışmanlık dolmetschen bei Verhandlungen, Aussagen und Zwangsvollstreckungen nach diesen Grundsätzen und übersetzen bei Bedarf auch die schriftlichen Unterlagen der Akte in derselben terminologischen Einheitlichkeit.
Für wen?
- Ausländer, die Partei in einem Straf- oder Zivilverfahren sind
- Ausländische Staatsangehörige, die bei Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Aussage machen
- Rechtsanwälte mit ausländischen Mandanten
- Ausländer, die in der Verhandlung als Zeugen gehört werden
- Parteien, die bei Zwangsvollstreckungs- und Notarterminen einen Dolmetscher benötigen
- Ausländer in Verwaltungshaft- und Abschiebungsverfahren
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Datum und Ort der Verhandlung oder Aussage
- Aktenzeichen und Angaben zu den Parteien
- Sofern vorhanden: Anklageschrift, Schriftsätze oder Aktenunterlagen
- Angabe der benötigten Sprache und des Dialekts
- Kontaktdaten des Rechtsanwalts
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Anfrage und Planung
Nach Erfassung von Datum, Ort, Sprache und Aktendaten wird ein passender Dolmetscher beauftragt.
- 2
Aktenvorbereitung
Sofern vorhanden, werden die Aktenunterlagen geprüft und Terminologie sowie Sachverhalt vorbereitet.
- 3
Begleitdolmetschen
Der Dolmetscher ist bei der Verhandlung, der Aussage oder der Vollstreckungshandlung anwesend.
- 4
Schriftliche Übersetzung
Bei Bedarf wird eine beglaubigte Übersetzung der Aktenunterlagen erstellt.
- 5
Nachverfolgung
Für die folgenden Verhandlungstermine wird die Planung vorgenommen.
Häufige Fehler
- Die Dolmetscheranfrage bis zum Verhandlungstag aufschieben
- Die Aktenunterlagen dem Dolmetscher nicht vorab zur Verfügung stellen
- Einen Dolmetscher beauftragen, ohne Dialektunterschiede zu berücksichtigen
- Schriftliche Erklärungen ohne Übersetzung einreichen
- Sich gegenüber einer Partei, die die Verhandlungssprache nicht beherrscht, mit einer zusammenfassenden Wiedergabe zufriedengeben
Rechtsgrundlage
Die Bestimmungen der Strafprozessordnung Nr. 5271 und der Zivilprozessordnung Nr. 6100 über die Bestellung von Dolmetschern
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.