Bei Unternehmenstexten bedeutet Übersetzung nicht nur Informationsvermittlung, sondern auch die Übertragung der Markensprache. Wenn Vertrag, Katalog und Website eines Unternehmens nicht dieselben Begriffe und denselben Stil verwenden, verliert die Gegenseite Vertrauen.
Für unsere Geschäftskunden erstellen wir von BKT Tercüme ve Danışmanlık ein Terminologieverzeichnis und halten uns bei allen Aufträgen daran. Bei Verträgen und Finanzunterlagen gilt wortgetreue Richtigkeit, bei Werbetexten eine Sprache, die sich im Zielmarkt natürlich liest.
Für wen?
- Export- und Importunternehmen
- Betriebe, die ausländischen Kunden Angebote und Verträge vorlegen
- Marken, die Kataloge, Werbematerial und Websites übersetzen lassen
- Unternehmen, die Finanzberichte und Prüfungsberichte übersetzen lassen
- Unternehmen, die mit ausländischen Partnern und Investoren korrespondieren
- Firmen, die Vergabeunterlagen erstellen
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Der zu übersetzende Text oder die Datei
- Sofern vorhanden: Unternehmensterminologie und frühere Übersetzungen
- Angabe von Zielmarkt und Sprache
- Amtliche Schreibweise der Marken- und Produktnamen
- Gewünschtes Lieferformat
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Festlegung des Umfangs
Textart, Zielmarkt und Lieferformat werden geklärt.
- 2
Terminologieverzeichnis
Für Marken-, Produkt- und Branchenbegriffe wird eine Entsprechungsliste erstellt.
- 3
Übersetzung
Die Übersetzung erfolgt in einem der Textart angemessenen Stil.
- 4
Kontrolle
Terminologische Einheitlichkeit und Zahlenangaben werden in einem zweiten Lesedurchgang überprüft.
- 5
Lieferung
Die Lieferung erfolgt im gewünschten Format; das Verzeichnis wird für künftige Aufträge aufbewahrt.
Häufige Fehler
- Jeden Auftrag einem anderen Übersetzer geben und dadurch die terminologische Einheitlichkeit verlieren
- Produkt- und Markennamen übersetzen wollen
- In Finanzberichten Dezimal- und Tausendertrennzeichen nicht umstellen
- Bei der Website-Übersetzung die Sichtbarkeit in Suchmaschinen völlig außer Acht lassen
- Vertragsanlagen vom Umfang ausnehmen
Rechtsgrundlage
Die Ordnung der Geschäftsunterlagen und -korrespondenz nach dem türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.