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BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

BL-39 Staatsangehörigkeit

Die Kosten des Antrags auf die türkische Staatsangehörigkeit: Welche Posten gibt es?

Auf die Frage, wie viel die Staatsangehörigkeit kostet, gibt es keine Antwort mit einer einzigen Zahl; denn gezahlt wird nicht ein einziger Posten.

Veröffentlicht am 9. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 8 Minuten

Das amtliche Antragsentgelt ist in der Regel der kleinste Teil des Budgets. Was die Summe größer macht, sind die Ausgaben, um überhaupt antragsreif zu werden: die Beschaffung der ausländischen Urkunden, ihre Beglaubigung, ihre Übersetzung, die notarielle Beglaubigung und gegebenenfalls ihre Erneuerung.

Dieser Beitrag gibt keine Preisliste. Stattdessen gibt er etwas Brauchbareres: die vollständige Liste der Kostenposten, welcher davon pro Person und welcher pro Urkunde anfällt, welcher Posten das Risiko einer zweiten Zahlung trägt und welche typischen Fehler die Kosten unnötig erhöhen. Da die amtlichen Beträge jährlich aktualisiert werden, nennen wir hier keine Zahlen; die Stelle, die den aktuellen Betrag veröffentlicht, ist die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü), und vor der Zahlung ist er aus amtlicher Quelle zu bestätigen.

Die Kostenposten: die vollständige Liste

Das Budget einer Staatsangehörigkeitsakte besteht aus vier Blöcken.

1. Das amtliche Antragsentgelt

Es handelt sich um das Dienstleistungsentgelt oder die Gebühr, die für den Antrag auf die Staatsangehörigkeit erhoben wird. Drei Dinge sind dazu zu wissen. Erstens wird es jährlich aktualisiert; mit der Zahl des Vorjahres zu rechnen, ist irreführend. Zweitens kann es je nach Antragsweg unterschiedlich sein; Anträge auf dem allgemeinen Weg, über die Ehe und auf anderen Wegen werden nicht unter demselben Posten bewertet. Drittens fällt es pro Person an; wenn Sie im selben Zeitraum mit Ihrem Ehegatten oder Ihrem volljährigen Kind einen Antrag stellen, entsteht dieses Entgelt für jede antragstellende Person gesondert.

Das Entgelt wird gezahlt, bevor die Antragsakte eingereicht wird, und der Zahlungsbeleg wird der Akte beigefügt. Wird der Antrag abgelehnt, ist eine Rückzahlung des gezahlten Entgelts nicht zu erwarten; das Entgelt wird nicht als Gegenleistung für eine positive Entscheidung, sondern für die Prüfung des Antrags erhoben.

2. Kosten der Beschaffung der ausländischen Urkunden

Das ist der am wenigsten vorhersehbare Posten der Akte, denn er hängt vollständig von der Praxis der Behörden Ihres Heimatlandes ab.

  • Die Beschaffung von Urkunden wie Geburtsregistereintrag, Personenstandsregistereintrag, Heiratsregistereintrag und gegebenenfalls Scheidungsurteil aus Ihrem Heimatland
  • Die Behördengebühren, die für diese Urkunden gezahlt werden
  • Wenn Sie sich nicht in Ihrem Heimatland aufhalten, die Kosten der Beschaffung über einen Vertreter
  • Fracht- und Kurierkosten
  • Die Kosten einer erneuten Beschaffung, wenn die Urkunde mit aktuellem Datum verlangt wird

Dieser Posten fällt in vielen Akten größer aus als das amtliche Antragsentgelt und wird bei der Budgetplanung am häufigsten übersehen.

3. Die Kette aus Beglaubigung und Übersetzung

Damit eine ausländische Urkunde in der Türkei bearbeitet werden kann, muss sie eine Kette durchlaufen, und jedes Glied dieser Kette ist ein eigener Kostenposten.

  • Apostille: erforderlich, wenn das ausstellende Land dem Haager Apostille-Übereinkommen angehört; wird pro Urkunde und im ausstellenden Land gezahlt
  • Konsularische Beglaubigung: gehört das Land dem Übereinkommen nicht an, wird dieser Weg anstelle der Apostille gegangen; wird pro Urkunde gezahlt
  • Beglaubigte Übersetzung: ausnahmslos erforderlich, wenn die Urkunde nicht auf Türkisch ist; wird nach dem Umfang der Urkunde berechnet
  • Notarielle Beglaubigung: wird, wenn sie für die Anerkennung der Übersetzung bei der amtlichen Stelle verlangt wird, nach der Notargebührenordnung gezahlt

Der entscheidende Punkt dabei: Diese Kette läuft pro Urkunde, nicht pro Akte. Wenn Sie sieben Urkunden haben, wird die Apostille sieben Mal, die Übersetzung sieben Mal und die notarielle Beglaubigung sieben Mal gezahlt. Was die Summe größer macht, ist nicht der Preis der Urkunde, sondern die Zahl der Urkunden.

4. Laufende Kosten während des Verfahrens

Das Verfahren zur Staatsangehörigkeit ist nicht kurz, und während dieser Zeit müssen Sie Ihren bestehenden Status aufrechterhalten.

  • Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis: der laufende Antrag hebt diese Pflicht nicht auf; wenn das Verfahren an zwei Jahre herankommt, wiederholt sich dieser Posten mehrmals
  • Krankenversicherung für Ausländer: läuft weiter, solange sie für die Aufenthaltserlaubnis verlangt wird
  • Kosten der Mängelbehebung: die erneute Beschaffung, die erneute Übersetzung oder die Beschaffung einer Fassung mit aktuellem Datum einer verlangten Urkunde
  • Kosten bei einer Erneuerung der Überprüfung: die Recherche der Polizei ist ein Jahr gültig; wird die Akte in dieser Zeit nicht abgeschlossen, kann eine Erneuerung nötig werden
  • Freiwilliges Beratungshonorar: wenn Sie die Akte selbst führen, entsteht dieser Posten nicht

Die drei Dinge, die die Kosten wirklich erhöhen

Der wirkliche Kostenunterschied entsteht nicht aus dem Preis der Posten, sondern daraus, wie oft derselbe Posten gezahlt wird.

Erstens: die erneute Übersetzung der Urkunden. Das ist die häufigste Kostenwiederholung, und ihr Grund ist meist die Schreibweise des Namens. Wird ein Name aus einem nichtlateinischen Alphabet in zwei Übersetzungen auf zwei verschiedene Weisen geschrieben, bestätigen die Urkunden einander nicht und die Akte kommt zurück. Werden alle Urkunden nach derselben Schreibentscheidung und möglichst aus einer Hand übersetzt, bleibt dieser Posten bei einer einzigen Zahlung.

Zweitens: dass die Urkunde mit aktuellem Datum verlangt wird. Für manche Urkunden wird ein kurz zurückliegendes Ausstellungsdatum verlangt. Die Urkunde sehr früh zu beschaffen und dann Monate zu warten bedeutet, dieselbe Urkunde ein zweites Mal zu holen. Die richtige Reihenfolge ist diese: zuerst die gesamte Akte planen, dann die datumsempfindlichen Urkunden zuletzt beschaffen.

Drittens: dass sich das Verfahren von selbst in die Länge zieht. Wenn die Akte wegen einer fehlenden Urkunde zurückkommt, steigen die Kosten nicht nur um diese Urkunde: Die Aufenthaltserlaubnis wird ein weiteres Mal verlängert, die Versicherung ein weiteres Jahr gezahlt, die Überprüfung kann erneuert werden. Eine von Anfang an vollständig eingereichte Akte ist die einzige Maßnahme, die die Gesamtkosten am stärksten senkt.

Gibt es beim Antrag über die Ehe einen Kostenunterschied?

Die Liste der Posten ist dieselbe, ihre Gewichte verschieben sich. Das amtliche Antragsentgelt kann je nach Antragsweg unterschiedlich bewertet werden; der aktuelle Betrag ist zu bestätigen. Beim Antrag über die Ehe kommen die Urkunden zur Ehe hinzu, also der Heiratsregistereintrag und gegebenenfalls die Entscheidung über die Beendigung einer früheren Ehe, und auch diese Urkunden durchlaufen die Glieder Apostille, Übersetzung und Notar.

Für die Urkunden des türkischen Ehegatten entstehen keine Übersetzungskosten; nur die Urkunden des ausländischen Ehegatten gehen in die Kette. Sind beide Ehegatten Ausländer, ist die Staatsangehörigkeit für jeden Ehegatten eine eigene Akte und ein eigenes Entgelt, denn die Staatsangehörigkeit geht nicht von selbst auf den Ehegatten über.

Häufige Fehler

  • Mit der im Internet gefundenen Zahl des Vorjahres ein Budget zu machen
  • Nur das amtliche Antragsentgelt zu rechnen und die Posten für Urkunden, Beglaubigung und Übersetzung gar nicht mitzuzählen
  • Nicht zu wissen, dass die Übersetzungskosten pro Urkunde und nicht pro Akte anfallen
  • Datumsempfindliche Urkunden gleich zu Beginn zu beschaffen und dann zu warten
  • Die Urkunden an verschiedenen Stellen übersetzen zu lassen und die Schreibweise der Namen nicht zu vereinheitlichen
  • Die Kosten für Aufenthaltserlaubnis und Versicherung während des Verfahrens gar nicht in das Budget zu nehmen
  • Bei einem abgelehnten Antrag die Rückzahlung des gezahlten Entgelts zu erwarten
  • Pauschalpreisen mit Garantieversprechen zu vertrauen; die Entscheidung über die Staatsangehörigkeit liegt im Ermessen der Verwaltung, und kein Dienstleister kann deren Ergebnis garantieren

Was machen wir?

Da die Beträge jährlich aktualisiert werden, nennen wir hier keine Zahlen. Stattdessen stellen wir im Gespräch gemeinsam fest, wie viele Urkunden Ihre Akte umfasst und welche Posten entstehen, und rechnen mit den aktuellen Beträgen. Auf der Seite der Übersetzung nennen wir einen festen Preis nach Seiten- und Wortzahl und verhindern Wiederholungskosten, indem wir die Schreibweise der Namen für die gesamte Akte einheitlich festlegen. Senden Sie uns Ihre Unterlagenliste, wir stellen die Posten gemeinsam zusammen.

Rechtsgrundlage

Die Antragsvoraussetzungen sind im türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 und in der Durchführungsverordnung geregelt. Die Dienstleistungsentgelte für den Antrag werden jährlich von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten veröffentlicht; die Notargebühren richten sich nach der Notargebührenordnung, die Apostille nach der Praxis des ausstellenden Landes. Da sich die Beträge jährlich ändern, sind sie vor der Zahlung aus amtlicher Quelle zu bestätigen.

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Häufige Fragen

Ist der Antrag auf die türkische Staatsangehörigkeit gebührenpflichtig?

Ja, für den Antrag wird ein amtliches Dienstleistungsentgelt erhoben, und dieses Entgelt wird gezahlt, bevor die Akte eingereicht wird. Der Betrag wird jährlich aktualisiert; den aktuellen Betrag veröffentlicht die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.

Warum können Sie die Gesamtkosten nicht mit einer einzigen Zahl angeben?

Weil den größten Teil der Summe nicht das amtliche Entgelt, sondern die Zahl Ihrer Urkunden bestimmt. Apostille, Übersetzung und notarielle Beglaubigung werden pro Urkunde gezahlt; eine Akte mit vier Urkunden kann nicht dieselben Kosten haben wie eine Akte mit zehn. Wenn wir Ihre Unterlagenliste sehen, können wir eine echte Rechnung aufstellen.

Kommt das gezahlte Entgelt zurück, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Eine Rückzahlung ist nicht zu erwarten. Das Entgelt wird nicht als Gegenleistung für einen positiven Ausgang des Antrags, sondern für seine Prüfung erhoben.

Ich stelle den Antrag gemeinsam mit meinem Ehepartner und meinem Kind, wird das Entgelt nur einmal gezahlt?

Das amtliche Antragsentgelt fällt pro Person an. Die Staatsangehörigkeit geht nicht von selbst auf den Ehegatten oder auf ein volljähriges Kind über; jede antragstellende Person eröffnet ihre eigene Akte und zahlt ihr eigenes Entgelt.

Wie werden die Übersetzungskosten berechnet?

Die beglaubigte Übersetzung wird pro Urkunde und nach dem Umfang der Urkunde berechnet; wird eine notarielle Beglaubigung verlangt, wird sie zusätzlich nach der Notargebührenordnung gezahlt. Was die Kosten bestimmt, ist weniger der Preis der Übersetzungseinheit als die Zahl der zu übersetzenden Urkunden.

Zahle ich die Kosten der Apostille in der Türkei?

Die Apostille wird bei der zuständigen Behörde des ausstellenden Landes erteilt und dort gezahlt. Gehört dieses Land dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht an, wird anstelle der Apostille der Weg der konsularischen Beglaubigung gegangen.

Steigen die Kosten, wenn das Verfahren länger dauert?

Sie können steigen. Während des Verfahrens laufen die Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis und die Krankenversicherung weiter; da die Sicherheitsüberprüfung der Polizei ein Jahr gültig ist, kann eine Erneuerung nötig werden, wenn die Akte in dieser Zeit nicht abgeschlossen wird. Deshalb ist eine von Anfang an vollständige Akte der Schritt, der die Kosten am stärksten senkt.

Ist ein Beratungshonorar zwingend?

Nein. Sie können den Antrag selbst führen, und in diesem Fall entsteht der Posten Beratung nicht. Die Gegenleistung der Beratung besteht darin, dass die Kette der Urkunden beim ersten Mal richtig aufgebaut und Wiederholungskosten vermieden werden.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns werktags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr. Das Erstgespräch ist kostenlos; Honorar und Dauer werden in diesem Gespräch schriftlich festgehalten.