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BL-03 Investition und Gesellschaft

Verbindungsbüro, Zweigniederlassung oder Gesellschaft: Was passt zu Ihnen?

Alle drei sind rechtmäßig; was sie jedoch dürfen, unterscheidet sich stark. Die falsche Struktur zu wählen bedeutet, ein Jahr später von vorn zu gründen.

Veröffentlicht am 10. September 2026 · Lesezeit etwa 6 Minuten

Ein ausländisches Unternehmen, das den Schritt in die Türkei erwägt, hat drei Grundstrukturen zur Wahl: das Verbindungsbüro, die Zweigniederlassung und eine eigenständige Gesellschaft (meist eine Limited- oder Aktiengesellschaft). Die Wahl sollte sich weniger an der Frage „Was ist günstiger?“ als an der Frage „Was wollen Sie in der Türkei tun?“ orientieren.

Verbindungsbüro

Das Verbindungsbüro ist das Repräsentations- und Werbebürodes ausländischen Unternehmens in der Türkei. Es wird mit Genehmigung des Ministeriums für Industrie und Technologie errichtet.

  • Es darf keine Geschäftstätigkeit ausüben. Es darf keine Rechnungen ausstellen, nicht verkaufen und in der Türkei keine Einnahmen erzielen.
  • Alle Ausgaben werden von der Muttergesellschaft im Ausland in Devisen gedeckt.
  • Die Genehmigung ist befristet; sie kann in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbericht verlängert werden.
  • Es darf Personal beschäftigen; für ausländisches Personal ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Geeignet für: Unternehmen, die den Markt kennenlernen, Lieferanten- und Kundenbeziehungen aufbauen, Qualitätskontrolle oder technischen Support betreiben wollen, in der Türkei aber noch nicht verkaufen werden.

Zweigniederlassung

  • Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit; sie ist eine Verlängerung der Muttergesellschaft, und die Haftung liegt bei der Muttergesellschaft.
  • Sie darf Geschäftstätigkeit ausüben, stellt Rechnungen aus und ist in der Türkei steuerpflichtig.
  • Sie wird im Handelsregister eingetragen; es wird ein in der Türkei ansässiger Zweigniederlassungsleiter bestellt.
  • Registerauszug, Gesellschaftsvertrag und Beschluss des zuständigen Organs der Muttergesellschaft werden mit Apostille und beglaubigter Übersetzung vorgelegt.

Geeignet für: Unternehmen, die unter derselben Firma auftreten wollen und keine Bedenken gegen eine direkte Verbindung zur Muttergesellschaft haben.

Gesellschaft (Limited oder Aktiengesellschaft)

  • Eine eigenständige Rechtspersönlichkeit ist vorhanden; die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
  • Sie kann jede Art von Geschäftstätigkeit ausüben.
  • Sie kann mit 100 % ausländischem Kapital gegründet werden; das Gesetz Nr. 4875 sieht für ausländische Investoren die Gleichbehandlung mit inländischen Investoren vor.
  • Die Stellung als Gesellschafter oder Geschäftsführer kann in Verfahren zu Arbeitserlaubnis und Aufenthalt eine Grundlage bilden.
  • Liegen die Unterlagen vor, ist dies die Struktur, deren Gründung am schnellsten abgeschlossen ist.

Geeignet für: Investoren, die in der Türkei verkaufen, Personal beschäftigen, sich an Ausschreibungen oder Förderungen beteiligen und rechtlich von der Muttergesellschaft getrennt bleiben wollen.

Vergleich auf einen Blick

  • Geschäftstätigkeit: Verbindungsbüro — nein · Zweigniederlassung — ja · Gesellschaft — ja
  • Rechtspersönlichkeit: Verbindungsbüro — keine · Zweigniederlassung — keine (der Muttergesellschaft zugeordnet) · Gesellschaft — vorhanden
  • Ertragsteuerpflicht: Verbindungsbüro — grundsätzlich keine · Zweigniederlassung — ja · Gesellschaft — ja
  • Genehmigungs- / Eintragungsstelle: Verbindungsbüro — Ministerium für Industrie und Technologie · Zweigniederlassung und Gesellschaft — Handelsregisteramt
  • Dauer: Verbindungsbüro — befristete Genehmigung, verlängerbar · Zweigniederlassung und Gesellschaft — unbefristet
  • Ausländisches Personal: bei allen drei ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich

Die Kosten der falschen Wahl

  • Ein Verbindungsbüro errichten, obwohl Verkauf geplant ist, und ein Jahr später eine Gesellschaft gründen müssen
  • Den Tätigkeitsbericht des Verbindungsbüros nicht rechtzeitig einreichen und den Verlängerungsanspruch riskieren
  • Bei der Gründung einer Zweigniederlassung die Unterlagen der Muttergesellschaft ohne Apostille mitbringen
  • Den Unternehmensgegenstand zu eng fassen und später die Kosten einer Änderung tragen
  • Die Dauer der Arbeitserlaubnis für ausländisches Personal nicht in den Gründungszeitplan einrechnen

Eine „Umwandlung des Verbindungsbüros in eine Gesellschaft“ gibt es als Vorgang nicht. Wenn Sie zum Verkauf übergehen wollen, wird eine neue Gesellschaft gegründet und das Verbindungsbüro geschlossen; das bedeutet Gründungskosten zum zweiten Mal.

Die Gründungsschritte dieser Strukturen erläutern wir ausführlich auf unseren Seiten Zweigniederlassung und Verbindungsbüro und Firmengründung durch Ausländer . Wenn Sie in Ihrer neuen Struktur ausländisches Personal beschäftigen wollen, muss auch der Schritt Beratung zur Arbeitserlaubnis in den Zeitplan aufgenommen werden.

Rechtsgrundlage

Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen und die dazugehörige Durchführungsverordnung; die Bestimmungen des Türkischen Handelsgesetzbuchs Nr. 6102 zu Zweigniederlassungen und Gesellschaften; Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte.

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Häufige Fragen

Darf ein Verbindungsbüro Rechnungen ausstellen?

Nein. Das Verbindungsbüro darf keine Geschäftstätigkeit ausüben; es darf keine Rechnungen ausstellen und in der Türkei keine Einnahmen erzielen. Seine Ausgaben werden von der Muttergesellschaft im Ausland gedeckt.

Kann ich in einem Verbindungsbüro ausländisches Personal beschäftigen?

Ja. Das Verbindungsbüro darf Personal beschäftigen; für ausländisches Personal ist ein Antrag auf Arbeitserlaubnis zu stellen.

Was ist schneller gegründet, die Zweigniederlassung oder die Gesellschaft?

Liegen die Unterlagen vor, ist die Gründung einer Gesellschaft meist schneller abgeschlossen. Bei der Zweigniederlassung sind die apostillierten Unterlagen, die aus dem Ausland von der Muttergesellschaft kommen, der eigentliche Zeitfaktor.

Kann ich das Verbindungsbüro später in eine Gesellschaft umwandeln?

Einen unmittelbaren Umwandlungsvorgang gibt es nicht. Es wird eine neue Gesellschaft gegründet und das Verbindungsbüro geschlossen; deshalb ist es wichtig, von Anfang an die richtige Struktur zu wählen.

Muss der ausländische Gesellschafter in der Türkei wohnen?

Nein. Für die Gesellschafterstellung besteht keine Wohnsitzpflicht; wird der Gesellschafter in der Türkei jedoch tatsächlich tätig, ist eine Arbeitserlaubnis einzuholen.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.