Spricht bei der Trauung eine der Parteien kein Türkisch, ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen, damit die Erklärungen verstanden werden. Die richtige Wiedergabe der vor dem Standesbeamten erklärten Willensäußerung ist für die Wirksamkeit der Trauung von Bedeutung.
Wir von BKT Tercüme ve Danışmanlık stehen Ihnen nicht nur am Trauungstag, sondern auch im vorausgehenden Unterlagenverfahren zur Seite. Wir erledigen Apostille und beglaubigte Übersetzung von Dokumenten wie Ehefähigkeitszeugnis, Geburtsurkunde und Scheidungsurteil und stellen am Trauungstag das Begleitdolmetschen sicher.
Für wen?
- Ausländische Staatsangehörige, die einen türkischen Staatsangehörigen heiraten
- Zwei Ausländer, die in der Türkei heiraten
- Paare, die die Trauungsunterlagen zusammenstellen
- Paare, die Formalitäten beim Konsulat erledigen
- Wer nach der Eheschließung eine Familienaufenthaltserlaubnis plant
- Wer im Rahmen der Hochzeitsorganisation einen Dolmetscher sucht
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Pass und dessen notariell beglaubigte Übersetzung
- Ehefähigkeitszeugnis und dessen Übersetzung
- Geburtsurkunde oder Personenstandsregisterauszug
- Bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil und dessen Übersetzung
- Angaben zum Termin beim Standesamt
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Unterlagenliste
Die erforderlichen Unterlagen werden nach Staatsangehörigkeit und Personenstand bestimmt.
- 2
Übersetzung und Beglaubigung
Beglaubigte Übersetzung und notarielle Beglaubigung der Unterlagen werden abgeschlossen.
- 3
Termin
Die Anmeldung beim Standesamt und der Trauungstermin werden geplant.
- 4
Trauungstag
Der vereidigte Übersetzer ist bei der Trauung anwesend und überträgt die Erklärungen.
- 5
Danach
Es folgen Hinweise zur internationalen Eheurkunde und zur Familienaufenthaltserlaubnis.
Häufige Fehler
- Den Dolmetscherbedarf bis zum Trauungstag aufschieben
- Das Ehefähigkeitszeugnis ohne Apostille mitbringen
- Den Rechtskraftvermerk des Scheidungsurteils nicht einholen
- Die Gültigkeitsdauer der Unterlagen verstreichen lassen
- Den Zeitplan für die Familienaufenthaltserlaubnis nach der Trauung nicht planen
Rechtsgrundlage
Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721 und die Eheschließungsverordnung
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.