Veröffentlicht am 10. September 2026 · Lesezeit etwa 7 Minuten
Die Eheschließung zwischen einer türkischen Staatsangehörigen oder einem türkischen Staatsangehörigen und einer ausländischen Person ist in der Türkei rechtlich unproblematisch. In der Praxis ist der schwierige Teil jedoch nahezu immer derselbe: die Unterlagen aus dem Ausland bei der richtigen Stelle zu beschaffen, beglaubigen und formgerecht übersetzen zu lassen.
Wo wird geheiratet?
- Türkisches Standesamt. Die Trauung in den Trauungsämtern der Gemeinden ist der eigentliche Weg für Ehen zwischen türkischen Staatsangehörigen und Ausländern.
- Konsulat der ausländischen Person. Nur wenn beide Seiten Angehörige desselben Staates sind und das Recht dieses Staates dazu ermächtigt, kann vor der Vertretung dieses Landes in der Türkei geheiratet werden.
- Im Ausland geschlossene Ehe. Sie ist gültig; damit sie in der Türkei Wirkung entfaltet, muss sie jedoch in den Personenstandsregistern eingetragen werden.
Von der türkischen Seite verlangte Unterlagen
- Personalausweis oder türkische Identitätskarte
- Eheerklärung
- Ärztliches Gutachten
- Biometrisches Lichtbild
- Bei einer früheren Ehe eine Urkunde über die Scheidung oder den Tod
Von der ausländischen Seite verlangte Unterlagen
- 1
Pass und Übersetzung
Verlangt werden ein gültiger Pass und die Vorlage einer notariell beglaubigten Übersetzung.
- 2
Ledigkeitsbescheinigung (Ehefähigkeitszeugnis)
Sie wird von der zuständigen Behörde des Heimatstaates oder von deren Konsulat in der Türkei ausgestellt und belegt, dass der Eheschließung kein Hindernis entgegensteht. Sie ist die kritischste Urkunde des Verfahrens.
- 3
Geburtsurkunde oder Personenstandsregisterauszug
Sie muss Vorname, Nachname, Geburtsort und Geburtsdatum sowie die Namen der Eltern enthalten.
- 4
Apostille oder konsularische Legalisation
Kommen die Unterlagen aus einem Staat, der Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens ist, ist eine Apostille erforderlich; andernfalls eine Beglaubigung durch das zuständige Konsulat.
- 5
Beglaubigte Übersetzung und notarielle Beglaubigung
Alle fremdsprachigen Unterlagen werden von einer beeidigten Übersetzerin oder einem beeidigten Übersetzer ins Türkische übersetzt und beim Notar beglaubigt.
- 6
Ärztliches Gutachten und Lichtbild
Werden auf demselben Weg beschafft wie bei der türkischen Seite.
- 7
Rechtmäßiger Aufenthalt in der Türkei
Erwartet wird, dass sich die Person während des Verfahrens mit einem gültigen Visum, visumfrei oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Land aufhält.
Die Unterlagenliste kann je nach Staatsangehörigkeit der ausländischen Person und je nach zuständigem Standesamt abweichen. Die aktuelle Liste vor der Terminvereinbarung bei der zuständigen Gemeinde zu bestätigen, erspart unnötige Wege.
Pflicht zum beeidigten Dolmetscher bei der Trauung
Beherrscht eine der eheschließenden Personen kein Türkisch, muss bei der Trauung eine beeidigte Dolmetscherin oder ein beeidigter Dolmetscher zugegen sein. Die Dolmetscherin oder der Dolmetscher überträgt die Erklärungen der Beteiligten und unterzeichnet das Eheregister. Das ist keine Formalie: Dass eine Partei ihren Willen verstanden und erklärt hat, betrifft die Wirksamkeit der Ehe.
Verschieben Sie die Organisation eines Dolmetschers für den Trauungstag nicht auf den letzten Moment; Einzelheiten können Sie auf unserer Seite Dolmetschen bei der Trauung nachlesen.
Nach der Ehe: die Aufenthaltserlaubnis
Wer eine türkische Staatsangehörige oder einen türkischen Staatsangehörigen heiratet, kann eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen. Diese Erlaubnis wird jeweils für bestimmte Zeiträume erteilt und verlängert. Die Familienaufenthaltserlaubnis allein verleiht kein Recht auf Arbeit: Wenn Sie in der Türkei arbeiten möchten, muss zusätzlich eine Arbeitserlaubnis eingeholt werden.
Ehe und türkische Staatsangehörigkeit
Eine Eheschließung verleiht nicht von selbst die Staatsangehörigkeit. Nach dem Gesetz Nr. 5901 wird für die türkische Staatsangehörigkeit über die Ehe eine seit mindestens drei Jahren bestehende und tatsächlich gemeinsam geführte Ehe verlangt; der Antrag unterliegt darüber hinaus einer Bewertung. Die Voraussetzungen erläutern wir auf unserer Seite Beratung zur türkischen Staatsangehörigkeit ausführlich.
Häufige Fehler
- Die Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses versäumen und die Urkunde erneut beschaffen müssen
- Statt einer Apostille nur eine Übersetzung anfertigen lassen
- Unterschiedliche Namensschreibweise im Pass und in den übrigen Unterlagen
- Vergessen, für den Trauungstag einen beeidigten Dolmetscher zu organisieren
- Das Verfahren beginnen, während man sich im Verstoß befindet
- Den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis nach der Ehe verzögern
Das gesamte Verfahren — von der Beglaubigung der Unterlagen über den Trauungstag bis zum anschließenden Aufenthaltsantrag — führen wir aus einer Hand: Eheangelegenheiten für Ausländer an.
Rechtsgrundlage
Das Gesetz Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (Ehefähigkeit und Form der Eheschließung), die Trauungsverordnung, das Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (Familienaufenthaltserlaubnis) und das Türkische Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901.
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.