Die Übersetzung von Pass und Ausweisdokument wird bei nahezu allen Vorgängen zu Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Staatsangehörigkeit, Gesellschaftsgründung, Grundbucheintrag und Bankgeschäften verlangt. Ein Schreibfehler in diesem scheinbar einfachen Dokument kann dazu führen, dass die gesamte Akte zurückgewiesen wird.
Entscheidend ist, dass Vor- und Nachname genau mit der lateinischen Schreibweise im Pass übereinstimmen. Wir von BKT Tercüme ve Danışmanlık übersetzen Ausweisdokumente mit dieser Sorgfalt, verwenden in allen Akten derselben Person eine einheitliche Schreibweise und erledigen die erforderlichen notariellen Beglaubigungen.
Für wen?
- Ausländer, die eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beantragen
- Ausländische natürliche Personen, die sich an einer Gesellschaftsgründung beteiligen
- Ausländer mit Grundbuch- und Bankangelegenheiten
- Wer Akten für Eheschließung und Staatsangehörigkeit zusammenstellt
- Personen, die ihren Führerschein umschreiben lassen oder Verkehrsangelegenheiten erledigen
- Türkische Staatsangehörige, die im Ausland Ausweisdokumente vorlegen
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.
- Die Datenseite des Passes
- Personalausweis oder Personenstandsausweis
- Geburtsurkunde oder Personenstandsregisterauszug
- Führerschein
- Angabe der Stelle, bei der das Dokument vorgelegt wird
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Bestätigung der Schreibweise
Maßgeblich ist die lateinische Schreibweise von Vor- und Nachname im Pass.
- 2
Übersetzung
Das Dokument wird formgetreu von einem vereidigten Übersetzer übersetzt.
- 3
Kontrolle
Nummern, Daten und Angaben zur ausstellenden Behörde werden überprüft.
- 4
Notarielle Beglaubigung
Sofern der Vorgang es erfordert, erfolgt die notarielle Beglaubigung.
- 5
Lieferung
Die Lieferung erfolgt in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren.
Häufige Fehler
- Die Schreibweise des Namens im lokalen Alphabet zugrunde legen
- Nur ein beglaubigtes Exemplar erstellen lassen und den Vorgang für jede Stelle wiederholen
- Die Übersetzung anfertigen lassen, obwohl der Pass abgelaufen ist
- Den Personenstandsregisterauszug nicht mit aktuellem Datum einholen
- Den Vorgang beginnen, ohne die vorlegende Stelle anzugeben
Rechtsgrundlage
Die Praxis der beglaubigten Übersetzung und Beglaubigung nach dem Notariatsgesetz Nr. 1512
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.