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BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

PT-08 Übersetzungsleistung

Übersetzung von Pass und Ausweisdokumenten

Das erste und am häufigsten verlangte Dokument jeder amtlichen Akte

Die Übersetzung von Pass und Ausweisdokument wird bei nahezu allen Vorgängen zu Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Staatsangehörigkeit, Gesellschaftsgründung, Grundbucheintrag und Bankgeschäften verlangt. Ein Schreibfehler in diesem scheinbar einfachen Dokument kann dazu führen, dass die gesamte Akte zurückgewiesen wird.

Entscheidend ist, dass Vor- und Nachname genau mit der lateinischen Schreibweise im Pass übereinstimmen. Wir von BKT Tercüme ve Danışmanlık übersetzen Ausweisdokumente mit dieser Sorgfalt, verwenden in allen Akten derselben Person eine einheitliche Schreibweise und erledigen die erforderlichen notariellen Beglaubigungen.

Für wen?

  • Ausländer, die eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beantragen
  • Ausländische natürliche Personen, die sich an einer Gesellschaftsgründung beteiligen
  • Ausländer mit Grundbuch- und Bankangelegenheiten
  • Wer Akten für Eheschließung und Staatsangehörigkeit zusammenstellt
  • Personen, die ihren Führerschein umschreiben lassen oder Verkehrsangelegenheiten erledigen
  • Türkische Staatsangehörige, die im Ausland Ausweisdokumente vorlegen

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Liste gilt für eine typische Akte. Je nach Staatsangehörigkeit, Antragsart und Praxis der zuständigen Behörde können weitere Unterlagen verlangt werden; die verbindliche Liste erhalten Sie im Erstgespräch schriftlich.

  • Die Datenseite des Passes
  • Personalausweis oder Personenstandsausweis
  • Geburtsurkunde oder Personenstandsregisterauszug
  • Führerschein
  • Angabe der Stelle, bei der das Dokument vorgelegt wird

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. 1

    Bestätigung der Schreibweise

    Maßgeblich ist die lateinische Schreibweise von Vor- und Nachname im Pass.

  2. 2

    Übersetzung

    Das Dokument wird formgetreu von einem vereidigten Übersetzer übersetzt.

  3. 3

    Kontrolle

    Nummern, Daten und Angaben zur ausstellenden Behörde werden überprüft.

  4. 4

    Notarielle Beglaubigung

    Sofern der Vorgang es erfordert, erfolgt die notarielle Beglaubigung.

  5. 5

    Lieferung

    Die Lieferung erfolgt in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren.

Häufige Fehler

  • Die Schreibweise des Namens im lokalen Alphabet zugrunde legen
  • Nur ein beglaubigtes Exemplar erstellen lassen und den Vorgang für jede Stelle wiederholen
  • Die Übersetzung anfertigen lassen, obwohl der Pass abgelaufen ist
  • Den Personenstandsregisterauszug nicht mit aktuellem Datum einholen
  • Den Vorgang beginnen, ohne die vorlegende Stelle anzugeben

Rechtsgrundlage

Die Praxis der beglaubigten Übersetzung und Beglaubigung nach dem Notariatsgesetz Nr. 1512

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Pass- und Ausweisübersetzung — häufig gestellte Fragen

Wird der gesamte Pass übersetzt?

In der Regel genügt die Seite mit den Personendaten. Bei einigen Vorgängen können auch die Seiten mit den Ein- und Ausreisestempeln verlangt werden.

Mein Name wird in zwei Alphabeten unterschiedlich geschrieben, welche Fassung ist maßgeblich?

Maßgeblich ist die lateinische Schreibweise in der maschinenlesbaren Zone des Passes. Diese Schreibweise ist in allen Akten beizubehalten.

Ist die notarielle Beglaubigung immer erforderlich?

Bei Grundbuch-, Gesellschafts- und Personenstandsangelegenheiten in der Regel ja. Für Informationszwecke kann die beglaubigte Übersetzung genügen.

Ist die Führerscheinübersetzung im Straßenverkehr gültig?

Für die Nutzung und Umschreibung eines ausländischen Führerscheins gelten eigene Regeln. Die Übersetzung ist eines der dafür erforderlichen Dokumente.

Kann ein abgelaufener Pass übersetzt werden?

Ja; da bei amtlichen Anträgen jedoch ein aktuelles und gültiges Dokument verlangt wird, ist der Pass zunächst zu erneuern.

Was leisten wir in diesem Verfahren für Sie?

Mit anwaltlicher Unterstützung

In Akten, die eine rechtliche Bewertung erfordern, etwa bei Widerspruch, Verwaltungsklage oder Ablehnungsbescheid, arbeiten wir mit anwaltlicher Unterstützung.

Auf die Rechtsvorschriften gestützt

Wir nennen für jede Leistung ausdrücklich das zugrunde liegende Gesetz und die Verordnung: die Gesetze Nr. 6735, 6458 und 5901 sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Transparenz bei Ablauf und Honorar

Vor Beginn erhalten Sie die Unterlagenliste, die Schritte, eine realistische Zeiterwartung und das Gesamthonorar schriftlich.

Ein Ansprechpartner

Ihre Akte wird einer verantwortlichen Person zugewiesen; Sie sprechen in jeder Phase mit derselben Person und verfolgen den Vorgang an einer Stelle.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.