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BKT Tercüme ve DanışmanlıkAusländerberatung & beglaubigte Übersetzung

BL-27 Übersetzung

Worauf ist bei der Übersetzung von Verträgen und Vollmachten zu achten?

In einem Rechtstext gibt es keine "ungefähr richtige" Übersetzung. Ändert sich die Tragweite eines Wortes, ändert sich auch die Befugnis, die es begründet.

Veröffentlicht am 17. September 2026 · Lesezeit etwa 8 Minuten

Verträge und Vollmachten sind die Urkundenarten, deren Übersetzung die geringste Toleranz zulässt. Eine Grundbuchübertragung, eine Unternehmensübernahme oder ein Prozess richten sich nach der Grenze der im Text niedergelegten Befugnis. Erweitert oder verengt die Übersetzung diese Grenze, wird die Urkunde entweder zurückgewiesen oder sie verleiht eine Befugnis, die über ihren Zweck hinausgeht.

Der Vollmachtsumfang wird wortgetreu wiedergegeben

Vollmachten zählen die Befugnisse einzeln auf: Verkauf, Bestellung einer Hypothek, Klageerhebung, Vergleich, Verzicht, Schiedsverfahren. Eine Befugnis, die nicht in dieser Liste steht, kann nicht ausgeübt werden. Wird eine Befugnis in der Übersetzung ausgelassen, kommt der Vorgang zum Stillstand; wird eine nicht vorhandene Befugnis hinzugefügt, entsteht eine unwahre Urkunde. Deshalb vergleichen wir die Liste der Befugnisse Punkt für Punkt.

Namen der Parteien, Firmenbezeichnungen und Anschriften

Personen- und Firmennamen werden nicht übersetzt, sondern genau in der Schreibweise des Passes oder des Registerauszugs wiedergegeben. Ein einziger Buchstabe Unterschied zwischen der Schreibweise des Namens und dem Pass ist der häufigste Grund dafür, dass eine Akte bei Grundbuch- und Notariatsvorgängen zurückkommt. Diesen Abgleich nehmen wir vor der Übersetzung vor.

Terminologiewahl: ähnlich aussehend, aber nicht dasselbe

Bei juristischen Begriffen kann die Tragweite einander ähnlicher Entsprechungen auseinandergehen; Kündigung und Anfechtung, Widerruf und Rücktritt, Sicherheit und Bürgschaft sind nicht dasselbe. Es gibt auch Rechtsinstitute, für die es im Rechtssystem des Ausgangstextes keine genau passende Entsprechung gibt. Statt den Begriff an solchen Stellen zu erzwingen, verwenden wir die nächstliegende Entsprechung und fügen bei Bedarf eine Übersetzeranmerkung hinzu.

Zahlen, Daten und Währungen

In Verträgen unterscheiden sich Betrags- und Datumsformate von Land zu Land; werden Dezimaltrennzeichen und Datumsreihenfolge verwechselt, ändert sich die Bedeutung. Bei Texten, in denen Beträge sowohl in Ziffern als auch in Worten stehen, prüfen wir zusätzlich, ob beide Schreibweisen übereinstimmen. Währungsabkürzungen werden niemals übersetzt, sondern beibehalten.

Notarielle Beglaubigung und ausländische Vollmacht

Für Übersetzungen, die Behörden und Gerichten vorgelegt werden, wird die notarielle Beglaubigung verlangt. Soll eine im Ausland ausgestellte Vollmacht in der Türkei verwendet werden, ist die Kette länger: Die Urkunde wird in ihrem Herkunftsland mit einer Apostille versehen oder bei der türkischen Auslandsvertretung beglaubigt, danach wird sie in der Türkei von einem beeidigten Übersetzer übersetzt und beim Notar beglaubigt.

Prozessunterlagen und Gerichtsdolmetschen

Bei Gerichtsakten unterliegt die Übersetzung von Schriftsätzen, Sachverständigengutachten und Zwischenentscheidungen engen Fristen. Beherrscht eine Partei in der Verhandlung kein Türkisch, muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden; die schriftliche Übersetzung und die Begleitung in der Verhandlung decken wir aus einem Büro ab.

Eines sagen wir von vornherein: Die Übersetzung der Urkunde und die amtliche Beglaubigungskette führen wir durch; die rechtliche Vertretung im Verfahren selbst ist ein eigenes Fachgebiet.

Vertraulichkeit

In Verträgen stehen Geschäftsbedingungen, Vertragsmacht und personenbezogene Daten. Im Übersetzungsprozess werden die Unterlagen vertraulich behandelt und außerhalb des Vorgangs nicht verwendet.

Rechtsgrundlage

Die Bestimmungen des Notariatsgesetzes Nr. 1512 zu Übersetzung und Beglaubigung; die Bestimmungen des türkischen Obligationengesetzes Nr. 6098 zu Stellvertretung und Auftrag; für im Ausland ausgestellte Urkunden das Haager Apostille-Übereinkommen von 1961.

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Häufige Fragen

Kann ich die Vollmacht aus dem Ausland senden?

Das können Sie. Die Urkunde muss in ihrem Herkunftsland mit einer Apostille versehen oder bei der türkischen Auslandsvertretung beglaubigt werden; danach sind in der Türkei eine beglaubigte Übersetzung und die notarielle Beglaubigung erforderlich.

Können in der Übersetzung Befugnisse hinzugefügt oder gestrichen werden?

Nein. Die Übersetzung gibt den Ausgangstext wortgetreu wieder. Wenn Sie den Umfang der Befugnisse ändern möchten, muss die Vollmacht selbst neu ausgestellt werden.

Schwächt eine Übersetzeranmerkung die Urkunde?

Im Gegenteil. Ein Rechtsinstitut ohne genau passende Entsprechung mit einem erzwungenen Begriff zu übersetzen, ist für die lesende Stelle unsicherer als eine Anmerkung.

Ist bei einer Übersetzung für das Gericht der Notar zwingend?

Gerichte und Behörden verlangen meist die notariell beglaubigte Übersetzung eines beeidigten Übersetzers. Senden Sie uns die Akte, dann sagen wir Ihnen, welche Kette erforderlich ist.

Wie wird die Dauer bei langen Verträgen berechnet?

Die Dauer richtet sich nicht nach Seiten, sondern nach der Wortzahl. Senden Sie uns die Urkunde; wir nennen Ihnen nach Wortzahl einen festen Preis und einen Liefertermin.

Stellen Sie auch einen Dolmetscher für die Verhandlung?

Ja, schriftliche Übersetzung und Begleitung in der Verhandlung laufen über dasselbe Büro. Nennen Sie uns Termin und Sprache, dann bestätigen wir Ihnen einen verfügbaren beeidigten Dolmetscher.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns werktags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr. Das Erstgespräch ist kostenlos; Honorar und Dauer werden in diesem Gespräch schriftlich festgehalten.