Veröffentlicht am 11. September 2026 · Lesezeit etwa 6 Minuten
Die kurze Antwort: ja. Für die Eröffnung eines Bankkontos in der Türkei muss man nicht türkische Staatsangehörige oder türkischer Staatsangehöriger sein. In der Praxis gibt es zwei Punkte, an denen das Verfahren hängen bleibt: die Steueridentifikationsnummer und die von der Bank verlangte Adress- und Identitätsprüfung.
Dieser Beitrag beschreibt Konten, die in der Türkei eröffnet werden. Zur Eröffnung von Bankkonten im Ausland bieten wir keine Leistung an; dieser Vorgang unterliegt dem Bankenrecht des jeweiligen Landes.
Das Verfahren Schritt für Schritt
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Potenzielle Steuernummer
Sie wird beim Finanzamt oder über das Interaktive Finanzamt beantragt. Verlangt werden der Pass und, falls erforderlich, dessen notariell beglaubigte Übersetzung. Das ist der erste und der am häufigsten übersprungene Schritt des gesamten Verfahrens.
- 2
Notariell beglaubigte Übersetzung des Passes
Bei Pässen, die nicht im lateinischen Alphabet ausgestellt sind, und bei manchen Banken wird sie in jedem Fall verlangt. Wichtig ist, dass die Namensschreibweise eins zu eins mit dem Pass übereinstimmt.
- 3
Adressanmeldung
Die Bank verlangt einen Nachweis, der Ihre Kontaktadresse bestätigt: Aufenthaltserlaubnis, Adressanmeldung, Mietvertrag oder eine auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung.
- 4
Antrag in der Filiale und Identitätsprüfung
Die Konteröffnung erfolgt persönlich in der Filiale. Aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden fragt die Bank nach dem Verwendungszweck des Kontos und der Herkunft der Mittel.
- 5
Kontoart und Karte
Konten in Türkischer Lira und in Fremdwährung werden getrennt eröffnet. Bankkarte und Onlinebanking werden im selben Antrag eingerichtet; ist die Mobilfunknummer auf Ihren Namen registriert, erleichtert das die Prüfschritte.
In der Regel verlangte Unterlagen
- Gültiger Pass und, falls erforderlich, dessen notariell beglaubigte Übersetzung
- Steueridentifikationsnummer (sofern eine Ausländeridentifikationsnummer vorliegt, kann auch diese verwendet werden)
- Nachweis zur Bestätigung der Adressangabe
- In der Türkei genutzte Mobilfunknummer
- Sofern vorhanden, Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis
- Unterschriftsprobe
Die Unterlagenliste unterscheidet sich von Bank zu Bank. Manche Banken eröffnen ein Konto auch für Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis, andere verlangen eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Deshalb erspart es einen vergeudeten Tag, vor dem Besuch der Filiale zu klären, welche Bank welche Unterlagen verlangt.
Ist die Eröffnung aus dem Ausland oder per Vollmacht möglich?
Die Konteröffnung erfolgt grundsätzlich persönlich in der Filiale. Die Beantragung der Steuernummer und die Vorbereitung können jedoch über eine bevollmächtigte Person in der Türkei erledigt werden. Wird die Vollmacht im Ausland errichtet, muss sie mit Apostille und beglaubigter Übersetzung vorliegen; manche Banken verlangen für die Konteröffnung, dass die Vollmacht ausdrücklich eine Bankvollmacht enthält.
Privatkonto oder Firmenkonto?
Das sind getrennte Verfahren. Das Firmenkonto wird auf den Namen der juristischen Person eröffnet; verlangt werden der Handelsregisterauszug, das Unterschriftszirkular und die Steuertafel. Für das Privatkonto der Gesellschafterin oder des Gesellschafters ist wiederum die eigene Steuernummer erforderlich. Wird das Verfahren zusammen mit der Firmengründung geführt, lassen sich beide Vorgänge in einem Zeitplan planen: Firmengründung von Ausländern in der Türkei.
Häufige Fehler
- Ohne Steuernummer direkt in die Filiale gehen
- Abweichende Namensschreibweise in der Passübersetzung gegenüber dem Pass
- Die Adressangabe nicht belegen
- Mit einer auf einen anderen Namen registrierten Telefonnummer beantragen
- Die Vollmacht ohne Apostille mitbringen
- Firmenkonto und Privatkonto für denselben Antrag halten
Die Beantragung der Steuernummer, die Passübersetzung und die Vorbereitung des Bankantrags führen wir aus einer Hand: Steuernummer und Bankkonto an.
Rechtsgrundlage
Die Vorschriften des Steuerverfahrensgesetzes Nr. 213 zur Steueridentifikationsnummer; die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nach dem Gesetz Nr. 5549 über die Verhinderung der Wäsche von Vermögenswerten aus Straftaten.
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.