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BL-05 Investition und Gesellschaft

Können Ausländer in der Türkei eine Gesellschaft gründen? Der Ablauf Schritt für Schritt

Kurze Antwort: ja. Ein türkischer Partner ist nicht nötig; wichtig ist, dass Gründung und Arbeitserlaubnis zwei getrennte Verfahren sind.

Veröffentlicht am 10. September 2026 · Lesezeit etwa 7 Minuten

Das Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen stellt ausländische Investoren inländischen gleich. Eine ausländische Person kann in der Türkei eine zu 100 % in ihrem Eigentum stehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft gründen; ein türkischer Partner ist nicht erforderlich.

Auch eine Aufenthaltserlaubnis ist keine Voraussetzung für die Gründung. Wird die Person in der gegründeten Gesellschaft jedoch tatsächlich tätig, muss sie zusätzlich eine Arbeitserlaubnis einholen. Diese beiden Themen werden häufig verwechselt, was zu Zeitverlust führt.

Welche Gesellschaftsform?

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.): Die häufigste Wahl. Sie kann mit einem einzigen Gesellschafter gegründet werden, ihr Mindestkapital ist geringer als bei der Aktiengesellschaft und ihre Verwaltung ist schlichter.
  • Aktiengesellschaft (A.Ş.): Die Übertragung von Anteilen ist einfach, sie eignet sich besser für die Aufnahme von Investoren und für Wachstum; für manche Tätigkeitsfelder ist die Aktiengesellschaft ohnehin vorgeschrieben.

Da sich Mindestkapitalbeträge durch die Vorschriften ändern können, nennen wir hier keine Zahlen. Im Gründungsgespräch bestimmen wir gemeinsam den aktuellen Betrag und die für Sie passende Form.

Das Gründungsverfahren Schritt für Schritt

  1. 1

    Potenzielle Steuernummer

    Für die ausländischen Gesellschafter und, sofern vorhanden, den ausländischen Geschäftsführer wird beim Finanzamt eine potenzielle Steuernummer beantragt. Ist die Gesellschafterin eine ausländische Gesellschaft, ist derselbe Schritt auch für sie erforderlich.

  2. 2

    Vorbereitung und Übersetzung der Unterlagen

    Die Passübersetzung wird notariell beglaubigt erstellt. Ist eine ausländische juristische Person Gesellschafterin, werden Registerauszug, Satzung und der Beschluss des zuständigen Organs mit Apostille und beglaubigter Übersetzung vorgelegt.

  3. 3

    MERSİS-Registrierung und Satzung

    Die Firmendaten werden über MERSİS eingegeben, die Satzung wird erstellt und die Tätigkeitsgegenstände (NACE-Codes) werden festgelegt.

  4. 4

    Eintragung im Handelsregister

    Die Eintragung erfolgt bei der Handelsregisterdirektion, die Unterschriftserklärung wird errichtet und die Eintragung im Handelsregisterblatt bekannt gemacht.

  5. 5

    Finanzamt und Bücher

    Die Steuertafel wird ausgestellt, die gesetzlichen Bücher werden beglaubigt und ein Vertrag mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater geschlossen.

  6. 6

    Bankkonto und Kapital

    Es wird ein Bankkonto auf den Namen der Gesellschaft eröffnet; die Kapitaleinzahlung und die erforderlichen gesetzlichen Anteile werden abgeschlossen.

  7. 7

    Aufnahme der Tätigkeit

    Falls erforderlich, werden die Gemeindegenehmigung, die Betriebsanmeldung bei der Sozialversicherung (SGK) und branchenspezifische Genehmigungen eingeholt.

Die Firma steht, nun die Arbeitserlaubnis

Wenn Sie als ausländische Gesellschafterin, ausländischer Gesellschafter oder Geschäftsführer der Gesellschaft in der Türkei arbeiten, wird der Antrag auf die Arbeitserlaubnis über die Gesellschaft gestellt. Bei der Bewertung werden Kriterien wie Kapital der Gesellschaft, Zahl der Beschäftigten und Höhe der Beteiligung berücksichtigt. Ist die Arbeitserlaubnis erteilt, gilt sie auch als Aufenthaltserlaubnis.

Dieser Schritt muss von Anfang an in den Gründungszeitplan aufgenommen werden; Einzelheiten finden Sie unter Beratung zur Arbeitserlaubnis nachlesen.

Gesellschaft, Zweigniederlassung oder Verbindungsbüro?

Wenn Sie im Ausland bereits eine Gesellschaft haben, ist die Gründung einer neuen Gesellschaft in der Türkei nicht die einzige Möglichkeit. Wir empfehlen, unseren Beitrag zu lesen, in dem wir die Varianten Zweigniederlassung und Verbindungsbüro vergleichen: Verbindungsbüro, Zweigniederlassung und Gesellschaft: Was passt zu Ihnen?

Häufige Fehler

  • Die Gründung mit der Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis gleichsetzen
  • Den Unternehmensgegenstand zu eng fassen und später die Kosten einer Änderung tragen
  • Auslandsunterlagen ohne Apostille mitbringen
  • Bei Nutzung eines virtuellen Büros als Adresse die branchenspezifische Genehmigungspflicht übersehen
  • Steuer- und Sozialversicherungspflichten auf die Zeit nach der Gründung verschieben und verzögern
  • Unterschiedliche Namensschreibweise im Pass und in den Übersetzungen

Gründung, Steuernummer, Bankkonto und Übersetzungen führen wir aus einer Hand — sehen Sie sich dazu unsere Leistung Firmengründung durch Ausländer sowie den Schritt Steuernummer und Bankkonto an.

Rechtsgrundlage

Das Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen; das Türkische Handelsgesetzbuch Nr. 6102; das Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte.

Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.

Häufige Fragen

Ist für eine Firmengründung in der Türkei ein türkischer Partner zwingend?

Nein. Das Gesetz Nr. 4875 sieht für ausländische Investoren die Gleichbehandlung mit inländischen Investoren vor; die Gesellschaft kann mit 100 % ausländischem Kapital gegründet werden.

Muss ich für eine Firmengründung in der Türkei sein?

Das ist nicht zwingend. Die Vorgänge können per Vollmacht durchgeführt werden; die Vollmacht muss mit Apostille und beglaubigter Übersetzung vorliegen.

Erhalte ich mit der Firmengründung automatisch eine Aufenthaltserlaubnis?

Nein. Gründung und Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis sind getrennte Verfahren. Wenn Sie in der Gesellschaft tatsächlich arbeiten, muss ein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis gestellt werden.

Wie lange dauert die Gründung?

Sind die Unterlagen vollständig, kann die Eintragung in kurzer Zeit abgeschlossen werden. Die Gesamtdauer bestimmt vor allem die Zeit für Apostille und Übersetzung der Unterlagen aus dem Ausland.

Auf wessen Namen eröffne ich das Firmenkonto?

Das Konto wird auf den Namen der juristischen Person eröffnet. Für das Privatkonto der Gesellschafterin oder des Gesellschafters ist zusätzlich eine Steuernummer zu beantragen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft?

In den meisten Fällen genügt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sind die Aufnahme von Investoren, Anteilsübertragungen oder branchenspezifische Vorgaben im Spiel, ist die Aktiengesellschaft geeigneter.

Lassen Sie uns Ihre Akte prüfen

Sie müssen die Unterlagen nicht zur Hand haben; für den ersten Schritt genügt es, wenn Sie Ihre Situation schildern.

Sie erreichen uns unter der Woche und am Wochenende. Das Erstgespräch ist kostenlos.