Veröffentlicht am 10. September 2026 · Lesezeit etwa 7 Minuten
Das Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen stellt ausländische Investoren inländischen gleich. Eine ausländische Person kann in der Türkei eine zu 100 % in ihrem Eigentum stehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft gründen; ein türkischer Partner ist nicht erforderlich.
Auch eine Aufenthaltserlaubnis ist keine Voraussetzung für die Gründung. Wird die Person in der gegründeten Gesellschaft jedoch tatsächlich tätig, muss sie zusätzlich eine Arbeitserlaubnis einholen. Diese beiden Themen werden häufig verwechselt, was zu Zeitverlust führt.
Welche Gesellschaftsform?
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.): Die häufigste Wahl. Sie kann mit einem einzigen Gesellschafter gegründet werden, ihr Mindestkapital ist geringer als bei der Aktiengesellschaft und ihre Verwaltung ist schlichter.
- Aktiengesellschaft (A.Ş.): Die Übertragung von Anteilen ist einfach, sie eignet sich besser für die Aufnahme von Investoren und für Wachstum; für manche Tätigkeitsfelder ist die Aktiengesellschaft ohnehin vorgeschrieben.
Da sich Mindestkapitalbeträge durch die Vorschriften ändern können, nennen wir hier keine Zahlen. Im Gründungsgespräch bestimmen wir gemeinsam den aktuellen Betrag und die für Sie passende Form.
Das Gründungsverfahren Schritt für Schritt
- 1
Potenzielle Steuernummer
Für die ausländischen Gesellschafter und, sofern vorhanden, den ausländischen Geschäftsführer wird beim Finanzamt eine potenzielle Steuernummer beantragt. Ist die Gesellschafterin eine ausländische Gesellschaft, ist derselbe Schritt auch für sie erforderlich.
- 2
Vorbereitung und Übersetzung der Unterlagen
Die Passübersetzung wird notariell beglaubigt erstellt. Ist eine ausländische juristische Person Gesellschafterin, werden Registerauszug, Satzung und der Beschluss des zuständigen Organs mit Apostille und beglaubigter Übersetzung vorgelegt.
- 3
MERSİS-Registrierung und Satzung
Die Firmendaten werden über MERSİS eingegeben, die Satzung wird erstellt und die Tätigkeitsgegenstände (NACE-Codes) werden festgelegt.
- 4
Eintragung im Handelsregister
Die Eintragung erfolgt bei der Handelsregisterdirektion, die Unterschriftserklärung wird errichtet und die Eintragung im Handelsregisterblatt bekannt gemacht.
- 5
Finanzamt und Bücher
Die Steuertafel wird ausgestellt, die gesetzlichen Bücher werden beglaubigt und ein Vertrag mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater geschlossen.
- 6
Bankkonto und Kapital
Es wird ein Bankkonto auf den Namen der Gesellschaft eröffnet; die Kapitaleinzahlung und die erforderlichen gesetzlichen Anteile werden abgeschlossen.
- 7
Aufnahme der Tätigkeit
Falls erforderlich, werden die Gemeindegenehmigung, die Betriebsanmeldung bei der Sozialversicherung (SGK) und branchenspezifische Genehmigungen eingeholt.
Die Firma steht, nun die Arbeitserlaubnis
Wenn Sie als ausländische Gesellschafterin, ausländischer Gesellschafter oder Geschäftsführer der Gesellschaft in der Türkei arbeiten, wird der Antrag auf die Arbeitserlaubnis über die Gesellschaft gestellt. Bei der Bewertung werden Kriterien wie Kapital der Gesellschaft, Zahl der Beschäftigten und Höhe der Beteiligung berücksichtigt. Ist die Arbeitserlaubnis erteilt, gilt sie auch als Aufenthaltserlaubnis.
Dieser Schritt muss von Anfang an in den Gründungszeitplan aufgenommen werden; Einzelheiten finden Sie unter Beratung zur Arbeitserlaubnis nachlesen.
Gesellschaft, Zweigniederlassung oder Verbindungsbüro?
Wenn Sie im Ausland bereits eine Gesellschaft haben, ist die Gründung einer neuen Gesellschaft in der Türkei nicht die einzige Möglichkeit. Wir empfehlen, unseren Beitrag zu lesen, in dem wir die Varianten Zweigniederlassung und Verbindungsbüro vergleichen: Verbindungsbüro, Zweigniederlassung und Gesellschaft: Was passt zu Ihnen?
Häufige Fehler
- Die Gründung mit der Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis gleichsetzen
- Den Unternehmensgegenstand zu eng fassen und später die Kosten einer Änderung tragen
- Auslandsunterlagen ohne Apostille mitbringen
- Bei Nutzung eines virtuellen Büros als Adresse die branchenspezifische Genehmigungspflicht übersehen
- Steuer- und Sozialversicherungspflichten auf die Zeit nach der Gründung verschieben und verzögern
- Unterschiedliche Namensschreibweise im Pass und in den Übersetzungen
Gründung, Steuernummer, Bankkonto und Übersetzungen führen wir aus einer Hand — sehen Sie sich dazu unsere Leistung Firmengründung durch Ausländer sowie den Schritt Steuernummer und Bankkonto an.
Rechtsgrundlage
Das Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen; das Türkische Handelsgesetzbuch Nr. 6102; das Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte.
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.