Veröffentlicht am 16. September 2026 · Lesezeit etwa 8 Minuten
Ein Unternehmen aus dem Ausland, das den ersten Schritt in die Türkei macht, hat drei Möglichkeiten: Verbindungsbüro, Zweigniederlassung oder Gesellschaft. Das Verbindungsbüro ist die leichteste davon: am einfachsten zu errichten und zu schließen, mit der geringsten Bindung. Dafür gilt eine Grenze: Ein Verbindungsbüro darf keine gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Wozu dient ein Verbindungsbüro?
Der Zweck besteht darin, die Muttergesellschaft im Ausland in der Türkei zu vertreten. In der Praxis sind als Tätigkeiten zugelassen: Werbung für die Muttergesellschaft, Marktforschung, Beobachtung des Lieferanten- und Händlernetzes, technische Unterstützung sowie Verbindungs- und Kommunikationsaufgaben. Das Büro arbeitet als Auge und Ohr der Muttergesellschaft; es tritt nicht im eigenen Namen auf.
Was nicht erlaubt ist
- Waren oder Dienstleistungen verkaufen, Rechnungen ausstellen, Aufträge annehmen.
- In der Türkei Einnahmen erzielen; die Ausgaben des Büros werden aus dem Ausland in Devisen gedeckt.
- Bindende Verträge im Namen der Muttergesellschaft unterzeichnen (die Vertretungsbefugnis ist auf den Umfang der Erlaubnis beschränkt).
- Provisionen, Vermittlungs- oder Beratungshonorare vereinnahmen.
Wer diese Grenzen überschreitet, riskiert den Widerruf der Erlaubnis. Ist eine gewerbliche Tätigkeit geplant, ist die richtige Struktur die Firmengründung oder die Zweigniederlassung; den Vergleich der drei finden Sie in unserem Beitrag Unterschied zwischen Verbindungsbüro, Zweigniederlassung und Gesellschaft — dort stehen die Einzelheiten.
Das Genehmigungsverfahren
- 1
Antragsakte
Vorbereitet werden die Gewerbebescheinigung der Muttergesellschaft, der Tätigkeitsbericht oder Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die Vollmacht für den Bürobevollmächtigten sowie das Antragsformular.
- 2
Übersetzung und Beglaubigung
Unterlagen aus dem Ausland werden mit Apostille oder konsularischer Legalisation und mit beglaubigter Übersetzung vorgelegt. Kaufmännische Übersetzung — unsere Seite dazu erläutert diesen Unterlagensatz.
- 3
Antrag beim Ministerium
Die Akte wird beim Ministerium für Industrie und Technologie eingereicht; Tätigkeitsgegenstand und Verpflichtungen werden dort erklärt.
- 4
Erlaubnis und Registrierungen
Nach Erteilung der Erlaubnis erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt, Mietvertrag und Adressmeldung werden abgeschlossen; soll Personal beschäftigt werden, wird die Anmeldung zur Sozialversicherung (SGK) eröffnet.
- 5
Jährliche Anzeige
Die Tätigkeiten des Vorjahres und die Deckung der Ausgaben aus Quellen im Ausland werden dem Ministerium in den vorgesehenen Zeiträumen angezeigt.
Laufzeit und Verlängerung
Die erste Erlaubnis wird in der Regel für eine begrenzte Dauer erteilt und kann je nach Art der Tätigkeit verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt nicht von selbst: Sie muss fristgerecht beantragt werden, und die Anzeigen der vergangenen Zeiträume müssen regelmäßig erfolgt sein. Bei Büros, die ihre Anzeigepflicht vernachlässigen, wird der Verlängerungsantrag schwierig.
Personal und Steuern
Das Büro darf Personal beschäftigen; für ausländisches Personal ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Da das Büro in der Türkei keine Einnahmen erzielt, steht es im Hinblick auf die Körperschaftsteuerpflicht anders da; dafür entstehen Pflichten bei Lohnabrechnung und Quellensteuer. Die steuerlichen Folgen der Struktur hängen vom konkreten Tätigkeitsplan ab und sollten mit einem Steuerberater bewertet werden.
Für wen ist es die richtige Wahl?
Das Verbindungsbüro ist in folgenden Konstellationen sinnvoll: Unternehmen, die den türkischen Markt noch nicht vermessen haben und Nachfrage und Wettbewerb sehen wollen, bevor sie in den Verkauf gehen; Marken, die ihre Lieferanten oder Auftragsfertiger in der Türkei vor Ort prüfen wollen; Hersteller, die ihr bestehendes Händlernetz technisch unterstützen wollen; Gruppen, die vor einer Ausschreibung lokale Präsenz zeigen wollen. Ist dagegen Verkauf, Fakturierung, Lagerhaltung oder Zahlungseinzug geplant, muss die Struktur von Anfang an als Gesellschaft oder als Zweigniederlassung errichtet werden. Das Büro nach zwei Jahren zu schließen und dann eine Gesellschaft zu gründen, kommt teurer als die Gründung von Anfang an.
Schließung und Übergang
Soll die Tätigkeit des Büros beendet werden, wird beim Finanzamt die Abmeldung angezeigt, bei vorhandenem Personal werden die Abmeldungen abgeschlossen und dem Ministerium wird Anzeige erstattet. Eine ordnungsgemäß abgeschlossene Schließungsakte ist wichtig, weil sie bei einem neuen Antrag derselben Gruppe als frühere Eintragung wieder auftaucht. Ist der Übergang in eine gewerbliche Tätigkeit geplant, ist die Reihenfolge diese: Gesellschaft oder Zweigniederlassung wird errichtet, das Personal wird auf die neue juristische Person übertragen, danach wird das Büro geschlossen. In umgekehrter Reihenfolge entsteht ein Zeitraum ohne Vertretung in der Türkei.
Häufige Fehler
Rechnungen ausstellen. Schon ein einziger Verkaufsvorgang kann der Erlaubnis die Grundlage entziehen. Ausgaben aus Einnahmen in der Türkei decken. Die Quelle muss im Ausland liegen. Die Vollmacht unvollständig ausstellen. Der Umfang der Befugnis muss in der Urkunde ausdrücklich genannt sein. Die jährliche Anzeige überspringen. In der Verlängerungsphase ist das das häufigste Problem.
Antragsgebühren sowie Notar- und Übersetzungsposten ändern sich jährlich, daher nennen wir hier keine Beträge; sobald wir die Unterlagen der Muttergesellschaft gesehen haben, teilen wir Ihnen die Unterlagenliste und die Gesamtkosten schriftlich mit.
Rechtsgrundlage
Das Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen und die Durchführungsverordnung zum Gesetz über ausländische Direktinvestitionen; Genehmigungsbehörde ist die Generaldirektion für Anreizumsetzung und ausländisches Kapital beim Ministerium für Industrie und Technologie.
Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; für eine auf Ihre Akte bezogene Bewertung ist ein Gespräch erforderlich.